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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I - Krankschreibung nötig?


tootsie
19.04.2007, 00:02
Hallo liebe Leute,

großes Lob an dieses Forum, ich habe schon viele nützliche Informationen erhalten.

Ich werde Ende des Monats zum ersten Mal arbeitslos. Ich habe meine Stelle aus gesundheitlichen Gründen selbst gekündigt um einfach mal Abstand zu bekommen und mich erholen zu können.

Diese Gründe habe ich auch beim Arbeitsamt angegeben, habe ein Attest vorgelegt und mir wurde das ALg I bewilligt, habe also keine Sperrzeit ( die hätte ich auch in Kauf genommen...) und meine Begründung wurde akzeptiert.

Nun werde ich nicht in der Lage sein sofort arbeiten zu können, dann hätte ich auch meine alte Stelle behalten können, und weiß jetzt nicht was von Seiten des Amtes auf mich zukommt. Bzw. wie ich mich verhalten soll wenn ich Stellenangebote bekomme.
Wird das irgendwie intern vermerkt dass ich aufgrund gesundheitlicher Probleme zur Zeit nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe? Meine Gründe sind ja bereits einmal akzeptiert worden ( weil keine Sperrzeit)

Gibt es einen Verhandlungsspielraum mit dem Arbeitsamt dass ich vorerst in Ruhe gelassen werde?

Oder muss ich mich von einem Arzt krankschreiben lassen? Falls ja, was muss ich beachten?

Nach 13 Jahren im Schichtdienst ( mit Nachtdiensten) bin ich einfach fertig, aufgebraucht.Deswegen sehe ich für mich nur eine chance in einem Neuanfang und habe deswegen gekündigt, ich werde auch wegziehen. Es wäre für mich auch nicht damit getan mal eine Kur zu machen, denn die Bedingungen an meiner Arbeitsstelle bleiben ja gleich.

Für mich ist diese Kündigung eine Notbremse und um wieder arbeiten zu können brauche ich eine längere Ruhephase. Spielt das Arbeitsamt da mit?

Was meint Ihr dazu?

Gruß
tootsie

Seebarsch
19.04.2007, 09:21
Hallo Tootsie,
:welcome:
wenn Du die gesundheitlichen Einschränkungen in Deinem Leistungsantrag und im Gespräch mit den Vermittler angegeben hast, wirst Du dich dem Arbeitsmarkt, d.h. den Vermittlungsbemühungen auch entsprechend Deiner aktuellen Leistungsfähigkeit zur Verfügung stellen müssen.
Klar ausgedrückt bedeutet das, dass Du zumutbare Stellen die Deiner gesundheitlichen Lage entsprechen, auch annehmen musst.

Für den Fall, dass Du während der Leistungsbezuges arbeitsunfähig wirst, musst Du die entsprechende Arbeitsunfähigkeit der Agentur anzeigen. Während der Arbeitsunfähigkeit (vom Arzt mit Krankenschein) ruhen die Vermittlungsbemühungen.

Die Aussage, dass Du zur Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht vermittelt werden willst, würde Deine Verfügbarkeit und Arbeitslosigkeit beenden und dazu führen, dass kein Anspruch auf Alg besteht.

tootsie
19.04.2007, 22:48
Danke für die Antwort, so habe ich mir das schon gedacht. Was mich nur stutzig macht, ist, dass meine gesundheitlichen Gründe immerhin dafür reichen dass ich keine Sperrzeit bekomme. Daher dachte dass meine Akte vielleicht intern einen Vermerk bekommt so nach dem Motto " erstmal keine vermittlung" oder ähnliches.

Wenn ich nun Angebote bekomme, kann ich denn diese mit dem Hinweis auf meine Problematik ablehnen? Was passiert dann?

Gruß
tootsie

x_anonymus_x
20.04.2007, 06:47
Hallo tootsie,

Danke für die Antwort, so habe ich mir das schon gedacht. Was mich nur stutzig macht, ist, dass meine gesundheitlichen Gründe immerhin dafür reichen dass ich keine Sperrzeit bekomme.

ja, für die Kündigung! Aber Kündigung /= Stellensuche! D.h. der Grund, warum jemand zu Recht gekündigt hat, hat erstmal nix mit der "Vermittlungsfähigkeit" zu tun.

Beispiel: Mobbing
Wenn eine Bürokauffrau nachweisen kann, dass sie im alten Betrieb gemobbt wurde und somit eine Weiterbeschäftigung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr tragbar ist, dann wird so eine Kündigung nicht mit Sperrzeit belegt. Aber deshalb ist sie selbstverständlich trotzdem weiterhin voll als Bürokauffrau vermittelbar.

Daher dachte dass meine Akte vielleicht intern einen Vermerk bekommt so nach dem Motto " erstmal keine vermittlung" oder ähnliches.

nein, nein, so schnell / einfach funktioniert das nicht. Wenn Du das bei Deiner Arbeitslosmeldung angegeben hast, dann sollten aber immerhin "gesundheitliche Einschränkungen" dokumentiert sein.

Wenn ich nun Angebote bekomme, kann ich denn diese mit dem Hinweis auf meine Problematik ablehnen? Was passiert dann?

Du wirst doch, falls Du es nicht eh schon gehabt hast, die Tage ein Gespräch bei der Arbeitvermittlung haben. Dort solltest Du das Thema - falls es nicht eh schon von Vermittlerseite aufgegriffen wird - unbedingt auf den Tisch bringen. D.h. normalerweise wird ein ärztliches Gutachten in Auftrag gegeben, um herauszufinden inwieweit Du leistungsfähig bist. Wenn das Gutachten soweit fertig ist bekommst Du einen erneuten Gesprächstermin bei dem das dann auch besprochen wird und - je nach Leistungsfähigkeit - dann auch die Rahmenbedingungen für eine neue Stelle festgeklopft.

Noch ein Beispiel: Lagerarbeiter
Ein Lagerarbeiter erklärt, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in dem Beruf arbeiten. Ärztliches Gutachten: Kann weiterhin als Lagerarbeiter tätig sein, aber (!) keine Schicht, keine körperlich schweren Tätigkeiten, kein ... usw. => die Vermittlungsvorschläge müssen genau diese Rahmenbedingungen berücksichtigen.

Alles klar?

HTH

x_anonymus_x

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