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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG-II-Kürzung womöglich verfassungswidrig


ALN - Robot
18.02.2006, 22:19
http://www.netzeitung.de/image/nz-print.gif (http://www.netzeitung.de)

Wer volljährig ist, darf auch von zu Hause ausziehen. Kürzungen beim Arbeitslosengeld II für Jugendliche könnten deshalb mit dem Grundgesetz kollidieren, meint ein Arbeitsmarktexperte.

Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/383182.html)