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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II


deejay19
19.04.2007, 04:09
Hallo,

ich hoffe ich werde hier weitergeholfen.

es geht um folgendes: ich bin 20 und leider arbeitslos. ich habe letztes jahr arbeitslosengeld II bekommen, aber gemäß der gesetzänderung habe ich keinen anspruch mehr auf arbeitslosengeld II, nur wenn meine eltern hilfebedürftig sind. der fortzahlungsantrag wurde damals abgelehnt und habe einen neuen antrag bekommen der für die gesamte haushaltsgemeinschaft zu stellen ist.

mein vater arbeitet, mein bruder ebenso, meine mutter ist hausfrau UND ich arbeitslos. ich kann nur sagen, dass in der familie keiner hilfebedürftig ist außer ich. ich brauche eine arbeit und ein ausbildungsplatz.

arbeitsamt hilft mir nicht weiter. weder bei der ausbildungssuche noch bei der jobsuche!

alles was ich habe ist ein antrag den ich ausfüllen könnte. ich schätze dann aber die ganze arbeit umsonst dank dieser gesetzänderung.

meine frage ist, wenn ich diesen antrag ausfülle und abgebe, wird dann meine mutter mitrein gebracht in das ganze, da ja vater und bruder arbeiten?? heißt das, dass meine mutter mit mir gemeinsam arbeitslos gemeldet ist obwohl sie eigentlich nicht hilfebedürftig ist? sie arbeitet zwar nicht, wird aber logischerweiße von meinem vater versorgt. sie ist halt eine hausfrau. derjenige der unterstützung braucht und arbeiten möchte, das bin ich!

ich kann das ganze irgendwie nicht nachvollziehen! bitte um hilfe.

danke im vorraus

x_anonymus_x
19.04.2007, 06:05
Hallo deejay19,

mein vater arbeitet, mein bruder ebenso, meine mutter ist hausfrau UND ich arbeitslos. ich kann nur sagen, dass in der familie keiner hilfebedürftig ist außer ich. ich brauche eine arbeit und ein ausbildungsplatz.

alles was ich habe ist ein antrag den ich ausfüllen könnte. ich schätze dann aber die ganze arbeit umsonst dank dieser gesetzänderung.

erstmal würde ich grundsätzlich abklären, ob Du überhaupt Aussicht auf Alg II hast (und evtl. falls ja, in welcher Höhe). Dann entscheidest Du Dich, ob Du diesen Antrag überhaupt stellen möchtest, denn in der Tat wäre bei Alg II Deine Familie "mit im Boot".

Solltest Du keinen Antrag auf Alg II stellen, dann hast Du die Möglichkeit Dich bei der Agentur für Arbeit (Alg I) arbeitslos ohne Leistungsanspruch zu melden (Krankenversicherung bitte vorher abklären, da die nicht übernommen wird). D.h. Dir stehen alle Beratungsleistungen in Bezug auf Deine Ausbildungsplatzsuche / Arbeitsplatzsuche zu, musst Dich im Gegenzug spätestens alle drei Monate selbständig von Dir aus melden (wobei das relativ unwahrscheinlich ist, da Du sowieso - als unter 25jähriger - spätestens alle zwei Monate einen Termin bei der Arbeitsvermittlung haben dürftest). Solltest Du nicht eingeladen werden, dann kannst Du selbstverständlich auch von Dir aus die jeweiligen Beratungstermine "beantragen".

Was Du bereits jetzt selbst machen kannst:

Deine Bewerbungsunterlagen zusammenstellen
ins BIZ gehen / www.berufenet.de, um für Dich zu klären, was für eine Ausbildungsstelle Du überhaupt suchen möchtest
Dir überlegen, welche Arten von Arbeit für Dich in Frage kommen bis Du einen Ausbildungsplatz hast (2007 könnte sehr eng werden)
Bereite Dich auf die Gespräche mit der Arbeitsvermittlung immer gut vor, d.h. überlege Dir vorher genau, was Du wissen möchtest, welche Optionen Du besprechen willst, bei welchen Punkten genau Du Unterstützung haben möchtest und ...
... falls Du das bislang noch nicht getan hast: registriere Dich auf www.arbeitsagentur.de und leg' Dir jeweils ein Profil für die Arbeitssuche und eines für die Ausbildungssuche an und schau' regelmäßig (mindestens 1 x Woche), was an neuen Ausbildungsplatzangeboten / Stellenangeboten hereingekommen ist und ob für Dich etwas passendes dabei ist


HTH

x_anonymus_x

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deejay19
19.04.2007, 13:06
mir ist, was bewerbungskosten, fahrtkosten, berufsberatung angeht, alles klar!

was mir aber nicht klar ist, wenn ich diesen antrag ausfülle und abgebe, ob da für mich entschieden wird oder auch für meine mutter (da sie ja hausfrau ist und nicht arbeitet)!

ich will nicht das sie automatisch arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet wird wenn ich das mache, das ist immernoch nur ihre entscheidung. das ist doch nur möglich wenn sie selbst auch arbeitslosengeld II beantragt? indem ich diesen antrag stelle, mache ich das dann gleich für die ganze familie oder nur für mich?

danke im vorraus

fragi
19.04.2007, 13:33
Wenn du den Antrag stellst tust du das in vertretung für die ganze familie... das heißt wenn der Bedarf der BH nicht gedeckt ist und ihr etwas bekommt, kann sie genauso herangezogen werden zu weiterbildungen o.ä.

Aber wenn dein Vater und dein Bruder arbeiten sehe ich es als aussichtslos an was zu bekommen, da ihr von dem geld so wie ich sehe ja auch leben könnt, d.h werdet ihr wohl kaum unter den Satz bei ALG II fallen.