Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Diätische Ernährung
Hallo, wer weiss bei Bezug von Harz IV ; bekomme ich dort zusatzgelder für diätische Ernährung?
:?
:welcome: PeterT,
die Regelung über den „Mehrbedarf für Ernährung“ kannst Du diesem Link unter Pkt. 5 entnehmen.
http://www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-21-20050124.pdf
Alles Gute
StephanK
19.02.2006, 09:21
Dazu ist noch ergänzend anzumerken, dass diese Liste nicht abschließend ist, aber wohl von vielen Ämtern leider so gehandhabt wird, also sie es wäre. Im Gesetz heisst es einfach Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe.Die Liste ist deswegen so zu verstehen, dass man bei diesen Krankheiten dem Amt nur die Diagnose als solche nachweisen muss.
Wenn Du nicht an einer in dieser Liste aufgeführten Krankheiten leidest, solltest Du Dir vom behandelnden Arzt die Notwendigkeit einer Diät bescheinigen lassen, wobei diese Diät möglichst genau beschrieben werden sollte, damit der daraus erwachsende finanzielle Mehraufwand sich beziffern lässt.
Es kann sein, dass das Amt dann trotzdem "mauert", so dass Dir nichts als der übliche Weg mit Widerspruch und ggf. Klage beim Sozialgericht über bleiben wird.
Fam_Eckhardt
03.01.2007, 15:20
hallo,
Meine Tochter (wird im Februar 2 Jahre alt) ist allergiker
-- die diagnose habe ich heute erhalten. sie ist gegen milcheiweis und hühner-eiweis allergisch
-- und die alternativen sind teuer!
schon alleine bei der milch. statt den 55 cent für die frische Milch mit 3,5% fett muß ich nun 1,29 für einen Liter Soja zahlen. (und meine kleine Trinkt einen halben Liter am Tag, sind in der Woche 5,51)
und das is nur die milch.. ich muß unseren kompletten ernährungsplan umstellen und auf andere sahne, creme fraiche, joghurt umsteigen..
dazu kommen noch all die produkte in denen ei enthalten ist :patsch: beim gedanken daran wird mir übel... was ich nun alles aus den schrönken räumen darf.
weiß jemand hier bescheid? ich werde morgen nochmal mit dem arzt reden und um eine bescheinigung bitten. danach geht es zum job center -- aber vorinformiert wäre ich doch gerne, wenn wer was weiß!?
Danke
StephanK
03.01.2007, 16:15
Der link war nach fast einem Jahr nicht mehr aktuell. Die Information ist jetzt hier verfügbar (PDF-Datei) (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-21-SGB-II-Leistungen-Mehrbedarfe.pdf).
Allergien sind in dieser Liste allerdings nicht erfasst. Es muss also individuell entschieden werden.
Du hast schon den richtigen Weg eingeschlagen. Ich denke, es wäre sinnvoll, wenn das ärztliche Attest nicht nur eine Diagnose, sondern auch eine ausdrückliche und ausführliche Ernährungsemfpehlung enthielte, also praktisch eine Liste der ersatzweise zu beschaffenden Produkte, außerdem eine Einschätzung, welche Mehrkosten dafür anfallen.
Fam_Eckhardt
02.03.2007, 15:25
also.. mitlerweil habe ich einen positiven bescheid bekommen! für 12 monate erhalten wir nun 67€ mehrkostenaufwand. das finde ich absolut ok! klar geben wir bestimmt mehr aus, aber es ist ja ein + zu dem was ohnehin für ernährung vorgesehen war.
ein kleiner bericht:
nach meinem Anruf bei meiner Sachbearbeiterin hatte es nur einen Tag gedauert bis ich den Antrag im Briefkasten hatte. Der Kinderarzt hatte nur einen Tag für das Ausfüllen gebraucht (bravo! 2 Sätze!), allerdings war er eine woche davor im urlaub. wir mußten für diese 2 Sätze und seine Signatur 7€ zahlen (da attest!) und haben es direkt weitergeleitet. Das geschah alles noch im Januar.
das Job Center hat den Antrag dann an das Gesundheitsamt geschickt, die entschieden über die höhe des Mehrbedarfs. in der 2. Februarwoche bekamen wir dann bescheid das wir ab März den zuschuss bekommen. leider nicht rückwirkend, aber für volle 12 monate!!
StephanK
02.03.2007, 18:02
Erfreulich zu lesen, dass solche "Extras" (und das sind sie ja auch für die Verwaltung) doch mal einigermaßen funktionieren! :)
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