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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tätigkeit im Ausland - wie nachweisen?


Cheerios
19.04.2007, 09:49
Guten Tag!

Ich habe in den vergangenen Monaten in Holland und Irland gearbeitet und würde nun gerne in Deutschland ALG I beantragen. Ich weiß, dass ich davor noch mindestens 1 Tag hier versicherungspflichtig angestellt sein muss.

Im Rahmen der Antragsstellung muss ich aber sicherlich die Tätigkeiten im Ausland nachweisen. Wie kann ich dies tun? Benötige ich dafür ein spezielles Formular? Müssen meine ehemaligen Arbeitgeber mir nachträglich ein Schriftstück ausstellen?

Ich bin in diesem Zusammenhang für jeden Ratschlag dankbar.

Seebarsch
19.04.2007, 14:14
Halle Cheerios,
:welcome:
der Nachweis der Beschäftigung im europäischen Ausland erfolgt über einen verbindlichen Vordruck, genannt "E303".
Die Ausstellung des Vordrucks musst Du bei der Arbeitsverwaltung in den Niederlanden bzw. Irland beantragen.
Die Anschriften kannst Du über Deine örtliche Arbeitsagentur erhalten.
In dem Anschreiben müssen stehen:
- Beschäftigungsdauer,
- genaue Bezeichnung des Arbeitgebers,
- ganz wichtig: Deine deutsche Anschrift.

Die ausländischen Arbeitsverwaltung setzt sich dann mit den Betrieben in Verbindung, erstellt die Bescheinigung und sendet sie Dir zu.
Diese E303 dient dann als Arbeitsnachweis für den Antrag auf Alg.
:razz: