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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : neue bedingungen für auszug & mietvertrag


Bodega
19.02.2006, 00:42
erstmal hallo alle zusammen !

daß es verschärfte bedingungen für den auszug unter 25-jähriger geben soll, wußte ich, aber nicht, daß zumindest ein teil des gesetzes schon am 17.februar in kraft tritt...was bei mir zu folgender situation geführt hat; ich habe am 16.februar einen mietvertrag unterschrieben für eine den ansprüchen des arbeitsamtes nach angemessene wohnung...allerdings muß ich erst noch meinen wohnsitz ändern, und die wohnung werde ich erst am 1.märz offiziell beziehen; heißt also, mietvertrag vor dem 17. unterschrieben, wohnsitz-änderung und wohnungsbezug nach dem 17....

zähle ich somit zu den 'jungen erwachsenen', die noch vor dem 17. ausgezogen, oder zu denen, die zu spät dran sind ?

da wochenende ist, erreiche ich natürlich zu der frage niemanden im arbeitsamt, bräuchte aber zu der angelegenheit möglichst schnell eine antwort, da der mietvertrag ja noch frisch ist, und sich unter umständen mit den vermietern - die sehr nette leute sind - da noch was klären läßt, für den fall, daß ich nicht zu der 'bezahlten gruppe' gehöre.

tausend dank !
kai

StephanK
19.02.2006, 10:42
:welcome: Bodega-Kai :-)
Deine Frage legt den Finger genau in eine einigermaßen unglückliche, weil unklare Formulierung im Gesetz.
Es heisst dort ... Personen, die am 17. Februar 2006 nicht mehr zum Haushalt der Eltern oder eines Elternteils gehören"Haushaltszugehörigkeit" ist aber kein wirklich klarer Begriff. Am Stichtag bereits unter einer anderen Adresse gemeldet gewesen zu sein wäre sicherlich ein eindeutiges Indiz dafür, dass Du nicht mehr zum Haushalt gehörtest.
Andersherum überlegt: Oft - und gerade bei der Loslösung vom Elternhaus - ist es ja nicht so, dass man am Tag X umzieht und dann "alle Brücken abbricht", sondern dass das ein allmählicher Prozess ist. Oft geht er z.B. damit einher, dass Leute mehr und mehr sich bei Freund oder Freundin aufhalten und im elterlichen Haushalt in einen "Besucher-Status" überwechseln. Gehört man dann noch "so richtig" zum Haushalt der Eltern? Das Gesetz unterstellt da eine Klarheit, die es im wirklichen Leben oft nicht gibt.

Du hast nicht geschrieben, ob Du bisher schon im Alg II-Bezug warst oder ob es bei Dir um einen Neuantrag geht. Im ersten Fall ließe sich das vielleicht gesprächsweise regeln, im zweiten wird es sicherlich schwierig, wenn Du keinen unsauberen Tricks wie zurückdatierte Bescheinigungen des Vermieters über den Einzug (für's Ummeldeformular) anwenden willst, wovon man Dir natürlich abraten muss.

Die korrekte Argumentation wäre also: ich war zwar am 17.2. noch im elterlichen Haushalt gemeldet, gehörte ihm aber dennoch nicht mehr an, weil mein Lebensmittelpunkt (das ist der für die Ummeldung maßgebliche Begriff) sich bereits nach/zu XYZ verlagert hatte. Ich habe mich lediglich noch nicht abgemeldet, weil ich die Vorschrift des § 13 Abs. 2 des Hessischen Meldegesetzes Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden.nicht kannte. Is' awwer e bissi kritisch... :wink: