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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freibetrag


AngelaAnja
19.04.2007, 11:24
Hallo zusammen
Hier schreibt nun eine Alleinerziehende Mama und hofft auf Rat

Einige werden jetzt sicher bei meiner Frage lachen, aber für mich ist eine Antwort sehr wichtig.
Und zwar bin ich seit September 06 leider HartzIV Empfängerin.....erst ohne Arbeit...... bis dahin habe ich die Rechnung im Bewilligungsbescheid noch verstanden. Seit ich aber arbeite und einen Freibetrag erhalte blicke ich bei der Rechnung nicht mehr durch.
In meinen Augen heißt doch Freibetrag, das ich diesen Betrag monatlich mehr zur Verfügung habe als wenn ich nicht arbeite.....oder??????
Jetzt sieht es aber so aus, das im Bescheid ein Freibetrag von 282,26 Euro inkl.Fahrtkosten erwähnd wird......ich aber mit meinen tatsächlichen Zahlen nur auf einen Mehrbetrag von höchstens 186 Euro monatlich komme ( zum Teil noch weniger, da ich ein schwankendes Einkommen habe ).......davon gehen aber immer 150 Euro Benzinkosten ab...also arbeite ich tatsächlich für 36 Euro im Monat und das auch nur wenn ich meinen Höchstbruttogehalt erreiche. Zum Teil zahle ich mit den Bezinkosten sogar bis zu 95 Euro drauf.
Ich habe schon mehrfach Widerspruch eingelegt und auch gestern endlich nach mehrfachen Anläufen ein persönliches Gepräch gehabt.......bin mit vielen Fragen hin.....aber mit keiner einzigen Antwort.....sondern nur Ärger und noch mehr Diskriminierung von der ARGE raus......was kann ich tun?
Habe danach im Auto gesessen und nur geheult, weil ich tagtäglich überlegen muß ob mein Sprit für die Arbeit noch reicht oder nicht.
Wer will schon dem Arbeitgeber sagen: sorry hab kein Geld für Sprit ich kann die nächste Woche nicht kommen....
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/misc/progress.gif

StephanK
19.04.2007, 12:56
:welcome: AngelaAnja,
es gibt über Deine Frage nix zu lachen, und bei der korrekten Einkommensanrechnung gibt es häufig Probleme.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Dir das Schema der Einkommensanrechnung und dabei die Funktion des Freibetrages klar ist. Deswegen - und weil auch andere diesen Diskussionsfaden lesen - mal ganz der Reihe nach von Anfang an:

1) Alg II wird berechnet anhand eines standardisierten Bedarfes (Regelleistung) + Miete (Kosten der Unterkunft).
Ich unterstelle mal, dass Dein Kind unter 14 ist und setze einen fiktiven Betrag von € 250.- als Miete an.
Dann haben wir einen Gesamtbedarf von € 345 (für Dich) + € 207 (für Dein Kind) + € 250 (für Miete) = € 802. Das wäre der Alg II-Betrag, wenn kein Einkommen anzurechnen wäre.

2) Auf diesen Bedarf wird Dein Einkommen angerechnet, also von der Alg II-Summe abgezogen, aber eben nicht vollständig, sondern weniger als das tatsächliche Einkommen, weil Freibeträge abgezogen werden.

3) Bei diesen Freibeträgen kommt vieles auf die Höhe des Einkommens an, und zwar immer für den jeweiligen Monat betrachtet.

Beträgt das (Netto-) Einkommen bis € 400.-, dann wird für Versicherungsbeiträge und Werbungskosten (Fahrkosten usw.) pauschal ein Betrag von € 100.- angesetzt. Beträgt das Einkommen in einem Monat also z.B. € 350.-, dann werden € 250.- auf das Alg II angerechnet, so dass nur noch 802 - 250 = € 552.- Alg II ausgezahlt werden. Das gilt sogar dann, wenn z.B. Fahrkosten über € 100.- liegen. In solchen Fällen fragt es sich dann, ob der Job sich überhaupt lohnt. :?

Nur wenn das (Netto-)Einkommen über € 400.- liegt können die oben genannten Posten einzeln abgerechnet werden, so dass sie das anzurechnende Einkommen stärker mindern und dadurch für einen höheren Alg II-Auszahlungsbetrag sorgen. Auch dann werden als Fahrkosten pauschal nur 20 Cent pro Entfernungskilometer anerkannt, höhere Kosten nur, wenn Du sie einzeln nachweist mit Tankquittungen, Werkstattrechnungen usw.

AngelaAnja
19.04.2007, 14:02
Hi und danke für deine Erläuterung

Die Berechnung, wie sich der Freibetrag zusammenstellt, habe ich nach langem selbst hin und herrechnen kapiert.
Zum Thema, ob sich der Job lohnt, das habe ich bei der Anmeldung von Hartz angekündigt, das ich einen Job in Aussicht habe, wo ich im Monat um die 1300 km an Wegsstrecke habe. Die Aussage vom Amt war : Ich solle mir keine Sorgen machen, dieses würde berücksichtigt werden. Ich nahm dann also auch mit ruhigem Gewissen den Job an.
Nach dem ich dann aber angefangen habe Statistik zu führen mit meinem Gehalt, KUnterh. Kinderg. und zuschuß vom Amt zahle ich jeden Monat drauf......
Als ich dieses gestern nochmal persönlich beim Amt erwähnte und auch meine Aufstellung zeigte, sagte mir die gute Frau....... das sie mir ja nicht sagen durfte, das ich mit diesem Job eigentlich minus mache werde...... da ich den Job dann ja nicht angenommen hätte. Daraufhin habe ich erwiedert, das sie also ehrlich arbeitwollende Bürger bewußt ins Messer laufen lassen......obwohl ich am Ende weniger habe, als ein nicht arbeitender. Die Aussage fand ich schon sehr hart.....auch wie kalt und abweisend sie mit meiner Situation umgegangen ist

Ob der Freibetrag auch wirklich der Betrag ist, den ich mehr haben darf steht jetzt immer noch offen.....oder ich bin echt zu blöd das zu kapieren :oops:
Nach rechnerei mit den Unterlagen einer Freundin (die auch arbeiten geht)
stellte sich herraus, das sie genau das was in ihrem Freibetrag steht, auch mehr im Monat zu Verfügung hat

Nur ich komme nicht auf meine Freibetragssumme und das kapier ich immer noch nicht :confused: sorry :?

StephanK
19.04.2007, 14:49
Ob der Freibetrag auch wirklich der Betrag ist, den ich mehr haben darf steht jetzt immer noch offen.....oder ich bin echt zu blöd das zu kapieren :oops: Es ist nicht ganz einfach zu verstehen. :patsch: Vielleicht fätts's leichter, wenn Du die Sache von der sprachlichen Seite her anschaust und nachzuvollziehen versuchst, warum ein Freitbetrag Freibetrag heisst.

Er heisst so, weil er frei von der Anrechnung ist, also den (Lohn-) Betrag verringert, der auf Dein Alg II angerechnet = von diesem abgezogen wird. Das sind also zwei Gedankenschritte.
Die Vorstellung, das sei ein Betrag, "den Du mehr haben dürftest" ist also falsch oder zumindest ungenau. Sie wäre nur dann richtig, wenn Du im Monat genau € 100.- verdienen würdest, denn dann wäre Einkommen = Freibetrag und es gäbe nichts anzurechnen. Bei einem Lohn von € 101.- aber würde € 1.- auf das Alg II angerechnet und bei jedem Euro mehr erhöht der Anrechnungsbetrag sich entsprechend.

Nur bei Löhnen von € 400.- an aufwärts ist es, wie erwähnt, etwas anders, aber das scheint bei Dir nicht der Fall zu sein.

AngelaAnja
19.04.2007, 19:34
Danke danke für deine Bemühungen ;-) ist schon ein schwieriges Thema.....aber so langsam aber sicher verstehe ich was du sagen willst.
Ich habe keinen 400 Euro Job...... werde nach Stunden bezahlt und dadurch ein schwankendes Bruttoeinkommen von ca 480-650 Euro
Das Amt hat für die Berechnung mein Höchstgehalt genommen......aber meißt komm ich nicht auf die höchste Summe......und zahle dadurch dann am Ende oft mit den Spritkosten drauf......ich verstehe nur nicht, warum ich wenn ich zwei drei Monate den gringsten Gehalt vorweise.....mir das Amt dann nicht die mir entstandene Differenz ausgleicht.....das würde mir doch dann zustehen ( denn mir fehlt das Geld wirklich...ich bin ja froh zu arbeiten, und nicht komplett vom Amt zu leben )....oder liege ich da auch falsch?


Es ist nicht ganz einfach zu verstehen. Vielleicht fätts's leichter, wenn Du die Sache von der sprachlichen Seite her anschaust und nachzuvollziehen versuchst, warum ein Freitbetrag Freibetrag heisst.

Er heisst so, weil er frei von der Anrechnung ist, also den (Lohn-) Betrag verringert, der auf Dein Alg II angerechnet = von diesem abgezogen wird. Das sind also zwei Gedankenschritte.
Die Vorstellung, das sei ein Betrag, "den Du mehr haben dürftest" ist also falsch oder zumindest ungenau. Sie wäre nur dann richtig, wenn Du im Monat genau € 100.- verdienen würdest, denn dann wäre Einkommen = Freibetrag und es gäbe nichts anzurechnen. Bei einem Lohn von € 101.- aber würde € 1.- auf das Alg II angerechnet und bei jedem Euro mehr erhöht der Anrechnungsbetrag sich entsprechend.

Nur bei Löhnen von € 400.- an aufwärts ist es, wie erwähnt, etwas anders, aber das scheint bei Dir nicht der Fall zu sein.

StephanK
19.04.2007, 21:35
Ich ... werde nach Stunden bezahlt und dadurch ein schwankendes Bruttoeinkommen von ca 480-650 Euro
Das Amt hat für die Berechnung mein Höchstgehalt genommen......aber meißt komm ich nicht auf die höchste Summe.....Aha! Bei schwankenden Einkommen gibt es oft Schwierigkeiten mit der Berechnung. Es muss dann jeder Monat einzeln berechnet werden (anders als bei Selbständigen, wo eine Art Jahresdurchschnitt gebildet wird). Das bedeutet für Dich wie für die ARGE eine Menge Mehrarbeit, aber das ist leider nicht zu vermeiden.

Da Dein Bruttoeinkommen offenbar regelmäßig über der € 400-Grenze liegt, kannst und vor allem solltest Du Dein Einkommen sowie Deine Werbungskosten (im wesentlichen wohl Fahrkosten) allmonatlich per Veränderungsmitteilung melden.

In einem Monat mit Einkommen von € 550 und Werbungskosten von € 130 sähe das also beispielsweise so aus:
Bruttoeinkommen € 550
- Sozialversicherungsbeiträge € 140
- private Versicherungsbeiträge € 10
- Werbungskosten € 130
Bereinigtes Einkommen € 270

davon geht ein weiterer Freibetrag nach § 30 SGB II ab, nämlich 20 % des die ersten hundert Euro übersteigenden Betrages, also 20 % von (550-100=) 450 = € 90.

Anzurechnendes Einkommen ist demnach € 270 - 90 = € 180.
Um diesen Betrag verringert das Alg II sich gegenüber dem, was Du bekämest, wenn Du nicht arbeiten würdest.

Du kommst also nicht drumherum, jeden Monat eine Veränderungsmitteilung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-0k20-Veraenderungsmitteilung.pdf) und eine Einkommensbescheinigung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt22-Einkommensbescheinigung.pdf) vorzulegen. Weil das Alg II ja monatlich im voraus gezahlt wird bedeutet das, dass immer nachträglich für den Vormonat (oder, wenn die ARGE länger braucht, für den Vor-Vormonat) der Alg II-Betrag neu berechnet und mit dem bereits gezahlten Alg II verrechnet wird. Das ist leider heillos kompliziert :sad: - ich kann Dir nur empfehlen, selbst Buch zu führen, damit Du nachprüfen kannst, ob die ARGE das richtig nachrechnet. Das bedeutet einige zusätzlich Arbeit, aber anders hast Du keine Kontrolle.

AngelaAnja
20.04.2007, 13:47
Danke....das hilft mir jetzt hoffentlich weiter ;-)
Meine Gehaltsabrechnung reiche ich jeden Monat seit Arbeitsbeginn ein.
Habe auch schon vor drei vier Monaten gebeten, das sie doch jeden Monat den Beitrag neu berechnen sollen ( Da mir das Amt von Anfang an Steine in den Weg gelegt hat, weil ich am Anfang einen Widerspruch eingelegt habe) und letzte Woche nochmal mündlich.
Ob sie das jetzt nun endlich machen bleibt dahingestellt.
Also, darf ich das jetzt so verstehen, das die angeblich angerechneten 134,40 Euro Fahrtkosten ( Werbungskosten? ) im Freibetrag enthalten sind? dann aber stimmt wiederrum mein kompletter Freibetrag nicht
Beispiel

Brutto 646,10 - 100 Grundfreibetrag = 546,10
546,10 x 20% = 109,22 + 100 Grundfreibetrag
wäre also ein reiner Freibetrag von 209,22
jetzt heißt es bei mir aber, das in meinem Freibetrag noch 134,40 Fahrtkosten enthalten sein wäre dann also 209,22 + 134,40 = 343,62 gesammt Freibetrag .....das kommt bei meiner Rechnung nicht hin denn ich erhalte 282,26 Freibetrag das sind 61,36 Euro weniger
Habe ich das so wie ich es jetzt gerechnet habe richtig verstanden ?

Oh man sorry....ich schäm mich schon richtig das ich so lange brauch um das zu kapieren.
Aber HartzIV ist seit letzten September halt totales Neuland für mich :oops:

Das mit deiner erwähnten Veränderungsmitteilung ist mir ganz neu.....hab ich noch nie was von gehört.....hat mir das Amt auch nie gesagt :(

omo36
24.04.2007, 21:16
Leider gibt es keine Freibeträge wenn du über 400 € verdienst. Das einzige was du behalten darfst sind die tatsächlich entstandenen Kosten wie z.B. Fahrgeld.

Des weiteren sind auch kleinere Fehlen bei StephanK berechnung drin.
Versicherungsbeiträge werden dann angerechnet wenn es sich um sogenannte Pflichtversicherungen handelt, die gesetzlich vorgeschrieben sind ( KFZ Versicherung ).
Das zweite ist das es sich bei dir um ein Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt und da gibt es diese 100 € und die 20 % nicht, die man bei den gering Verdiener Jobs bekommt. Das Problem hatte eine bekannte von mir und da habe wir uns Versucht bei den richtigen Stelle zu Informieren. Bei den Km gibt es nur die Pauschale, wenn du mehr Sprit brauchst hast du leider Pech gehabt.
Leider vertun sich die meisten mit den gering Verdiener Jobs und den Sozialversicherungspflichtigen Jobs.
Wahrscheinlich ist es sogar noch so das dein Arbeitgeber noch einen Teil deines Lohne bekommt, da er dir einen Sozialversicherungspflichtigen Job gegeben hat. Machen in der letzten Zeit relativ viele Arbeitgeber.

Auf gut Deutsch gesagt du hast die Arschkarte gezogen. Wenn du nicht bald mehr Verdienst als du vom Amt bekommst zahlst du weiterhin drauf. Falls das in der nächsten Zeit nichts werden sollte mit der Volleinstellung, dann gehe einfach zur Arge hin und sage denen das du dir das Auto bzw. den Weg dahin nicht mehr leisten kannst.

DAS HEIST, WENN DU 400 € verdienst darfs du 160 € ( 100 € plus 20 % vom Rest) behalten der rest wird dir dann als Einkommen angerechnet. Verdienst du aber 401 € werden dir als erstes schon mal rund 80 € als Sozialversicherungsbeträge abgezogen, da es sich dann um einen Sozialversicherungspflichtigen Job handelt. Danach muss du dann nachweisen was du an Kosten hast ( Fahrkarte, Km, etc. ), der dann noch verbleibene Rest wird dir dann als Einkommen voll Angerechnet und abgezogen.

Das wiederum bedeutet, das man sich sehr genau überlegen sollte ob man einen Job für z.B. 450 € annehmen sollte oder nicht.

Die Information habe ich von einem Rechtsanwalt und von einem Richter bekommen die beim Sozialgericht sitzen. Als ich mich darüber etwas negativ geäussert habe ( sozial und unsozial, gerecht und ungerecht ) wurde mir Wörtlich gesagt: Es ist vielleicht nicht richtig und ungerecht aber es ist rechtens.