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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Selbsteinschätzung Einkommen selbständige Arbeit


bernd_888
19.04.2007, 13:12
Hallo,

ich bin seit zwei Monaten nebenberuflich selbständig tätig.
Nun fordert mich das Arbeitsamt auf, eine Selbsteinschätzung meines Einkommens für dieses Jahr anzugeben.
Da dieses aber sehr schwankend ist, bzw. ich das noch überhaupt nicht abschätzen kann, habe ich da so meine Probleme.

Weiss jemand, wie da die beste Vorgehensweise ist ?
Nur einen sehr geringen monatlichen Betrag erst einmal ansetzen und dann
aufs Jahr hochrechnen ?
Die rechnen es dann wieder herunter auf den Monat und ziehen es dann
monatlich ab ?
Wie ist es mit den Betriebsausgaben ?
Kann man da eine pauschale Abrechnung (20%) verlangen ?
(Fallen fast keine an.)

Seebarsch
19.04.2007, 13:58
Hallo Bernd 888,
ich denke mal, dass es sich hier um die Berücksichtigung des Einkommens aus einer kurzzeitigen, geringfügigen selbständigen Tätigkeit für den Bereich des ALG 1 nach § 141 SGB III handelt.
Zur Prüfung des eventuellen Anrechnungsbetrages muss ja, weil eine betriebswirtschaftliche oder steuerliche Auswertung noch nicht vorliegt, zunächst die "Selbsteinschätzung" vorgelegt werden.
Hier sollte man von realistischen Zahlen ausgehen, damit der zu erwartende Anrechnungsbetrag recht genau ist.
Da das jedoch beim schwankenden Beträgen sehr schwer ist und im Anfang der selbständigen Tätigkeit naturgemäß die Einschätzung nicht leicht ist, sollte man eher etwas zu hoch als zu niedrig ansetzen.

Verfahrensmäßig läuft es bei der Agentur dann so ab, dass zunächst anhand der Angeben vorläufig angerechnet wird und nach Vorlage der betriebswirtschaftlichen Jahresauswertung oder des Steuerbescheides der genaue Anrechnungsbetrag ermittelt wird.
Hier sollte man darauf achten, dass bei der genauen Ermittlung dann nicht ein zu hoher Rückforderungsbetrag entsteht.

Genauere Informationen zu dem Gesamtkomplex kann man den Weisungen (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/-141-SGB-III-Anrechnung-von-Nebeneinkomm.pdf)der BA entnehmen und so auch die "Denkweise" der BA nachvollziehen.
:razz: