Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : U25 darf ich ausziehen?
Mysteryeyes
19.04.2007, 19:32
Hallo, ich habe mal eine Frage:
Erstmal zu den Daten und Fakten:
Ich bin 24 Jahre alt wohne bisher bei meiner Mutter. Wir wohnen in einer 3 Zimmer Wohnung zu 4! Also meine Mutter, mein Bruder mein Freund (Verlobter)und ich.
Mein Freund (27) und ich logischer Weise in einem Zimmer :sensationell:
Aber mein Zimmer ist sooo klein also gerade mal ca 8qm.
Und wir wollen zusammen umziehen in eine größere Wohnung in ein anderes Bundesland.
Mein Freund dürfte ja eigentlich jeder Zeit umziehen aber wie sieht das aus kann ich mit ihm mit? Weil dann bilden wir ja eine BG zusammen oder?:confused:
Und müssen wir da auch erst um Erlaubnis Fragen? Oder können die uns das verbieten? Wir bekommen beide Hartz IV.
Und wie sieht das aus bei meinem Bruder? der ist 22 im mom und meine mutter will auch alleine wohnen. Wenn sie sich jetzt eine Wohnung für sich nimmt, würde mein Bruder dann eine eigene Wohnung bekommen? Da ja für beide kein Platz wäre in der neuen Wohnung von meiner Mutter!
Vielen Dank
Mysteryeyes
19.04.2007, 22:42
Können wir oder können wir nicht?
Und das mit meiner Mutter und meinem Bruder wäre auch wichtig, damit wir wissen was die nächsten Schritte sind. Nicht das er dann auf der Straße sitzt!
Danke für die Antwort.
Mysteryeyes
20.04.2007, 18:05
Dürfen wir nun zusammen auziehen mein Freund und ich oder nicht?
Es ist wirklich wichtig da wir von Berlin nach MOL ziehen wollen und die Wohnung schon gekündigt ist und in 8 Wochen müssen wir draussen sein!
Wäre echt nett wenn eine Antwort kommt!
StephanK
20.04.2007, 18:30
Natürlich kannst Du umziehen, daran kann niemand Dich hindern.
Wenn Du ohne vorherige Zustimmung der ARGE umziehst bekommst Du allerdings keine Miete ("Kosten der Unterkunft"), sondern nur die Alg II-Regelleistung. Versuch also die Zustimmung der ARGE zu bekommen.
Ob Du nach dem Umzug überhaupt weiter Alg II bekommst hängt allerdings voraussichtlich von den finanziellen Verhältnisse Deines Freundes/Verlobten ab. Ob Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, hängt von Eurem Verhältnis zueinander ab, siehe Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_bedarfsgemeinschaften) .
Wenn die Mutter von sich aus umzieht und allein wohnen will, muss der Bruder nicht mitziehen, so dass ihm eine eigene Wohnung finanziert werden muss.
Mysteryeyes
20.04.2007, 18:40
Hallo StephanK,
vielen Dank für Deine Antwort.
Mein Freund/Verlobter ist 27 und bekommt im mom auch Hartz IV! Und wenn ich dann nach dem Umzug mit ihm in der Wohnung bin würden wir zusammen eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Bekomme ich dann auch Mietzuschuss? Oder wird ihm der komplette Teil gezahlt also Regelleistung 345€+Miete (warm ca. 420 €)und ich bekomme dann 311€?
Müssen wir uns vorher eine genehmigung vom Jobcenter Berlin holen das wir nach MOL umziehen können?
Vielen Dank
StephanK
20.04.2007, 18:54
Bekomme ich dann auch Mietzuschuss?Ja.... und ich bekomme dann € 311?Er auch, zusammen also € 622, und jeder die halbe Miete.
Müssen wir uns vorher eine genehmigung vom Jobcenter Berlin holen das wir nach MOL umziehen können?Keine Genehmigung, sondern eine Zusicherung der Übernahme der Miete am neuen Wohnort, und zwar jede/r für sich. Ob Du sie bekommst ist allerdings nicht sicher, weil Du unter 25 bist. Du brauchst schon gute Argumente. Lass Dir von Deiner Mutter schriftlich geben, dass sie umziehen und zukünftig allein wohnen will.
Mysteryeyes
20.04.2007, 18:58
eine Zusicherung der Übernahme der Miete am neuen Wohnort brauch ich die wirklich vom Jobcenter Berlin? Weil ich nach Brabdenburg ziehe und da ist doch dann das Jobcenter Märkisch Oderland(MOL) zuständig oder? Weil Berlin hat ja dann mit der Miete in MOL nichts zu tun oder sehe ich das falsch?
Danke für deine Antworten du hast mir schon sehr weitergeholfen.:)
Mysteryeyes
20.04.2007, 20:39
Ist das so richtig?
Und wieso bekommt mein Freund dann auch 311€ und nicht 345€? Er ist doch über 25!
Vielen Dank für die Antwort
Hallo mysteriöse Augen,
hierbei ist es unabhängig von U oder Ü 25, denn Ihr werdet als sog. Bedarfsgemeinschaft angesehen.
VIERZEHNNOTHELFER
21.04.2007, 11:13
Deine Mutter hat zwei Kinder unter 25.
Ich glaube nicht, daß das Argument "meine
Mutter will alleine wohnen" zieht. Sie muß versuchen,
für Euch beide die Genehmigung zu bekommen,
sonst bekommt Ihr (Du und Dein Bruder)
gar keine Mietkosten.
Mysteryeyes
21.04.2007, 19:07
@ Vierzehnnothelfer (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/member.php?u=3502) Ok aber wenn ich mit meinem Freund eine Bedarfsgemeinschaft bilde brauch ich oder besser meine Mutter doch nicht um Genehmigung fragen oder? Ich möchte mit meinem Freund (Verlobter) zusammen ziehen der ist Ü25. Es geht nicht darum, dass ich alleine wohnen will sondern darum das ich die Bedarfsgemeinschaft wechsle. Dann kann ich doch ausziehen oder? Wir beide wohnen im mom bei meiner Mutter in einem 8qm Zimmer und das ist auf Dauer zu eng!
Hallo Mysteryeyes,
bitte lese doch noch einmal diesen Beitrag:
Natürlich kannst Du umziehen, daran kann niemand Dich hindern.
Wenn Du ohne vorherige Zustimmung der ARGE umziehst bekommst Du allerdings keine Miete ("Kosten der Unterkunft"), sondern nur die Alg II-Regelleistung. Versuch also die Zustimmung der ARGE zu bekommen.
Ob Du nach dem Umzug überhaupt weiter Alg II bekommst hängt allerdings voraussichtlich von den finanziellen Verhältnisse Deines Freundes/Verlobten ab. Ob Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, hängt von Eurem Verhältnis zueinander ab, siehe Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_bedarfsgemeinschaften) .
Wenn die Mutter von sich aus umzieht und allein wohnen will, muss der Bruder nicht mitziehen, so dass ihm eine eigene Wohnung finanziert werden muss.
Mysteryeyes
21.04.2007, 21:40
Ja hab ich gemacht, aber irgendwie bin ich nicht schlauer geworden.
Ich werde mit meinem Verlobten eine Bedarfsgemeinschaft bilden!
Im mom bin ich noch in der Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter.
Wir ziehen von Berlin nach MOL also ist ein anderes Jobcenter für uns dann zuständig.
Irgendwie seh ich nicht mehr ganz durch kann mir jemand mal auf die Sprünge helfen:wut:
Und genau erklären was ich machen muss darf und kann???
Danke Mysteryeyes
VIERZEHNNOTHELFER
22.04.2007, 07:13
ganz einfach, Deine Mutter hat 2 Kinder U25. Sie kann nicht einfach
wie sie will, es sei denn sie nimmt eine Arbeit auf. Hat sie
das Ganze mit der ARGE abgesprochen? Die Einkommensverhältnisse
Deines Verlobten werden geprüft, ob Du überhaupt noch was bekommst.
Ohne Absprache mit der ARGE Berlin geht gar nichts.
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