Mari
19.02.2006, 16:04
Hallo erstmal :engel:
Ende Sept. 05 fing meine Tochter 20 Jahre Ihre Ausbildung an, sie hat das dem Arbeitsamt nur fernmüdlich mitgeteilt und die zahlten bis Dez.05 weiterhin 345 Euro jeden Monat. Gestern hat sie einen Brief bekommen sie soll bis Freitag 24.02.06 1035 Euro ans Amt zurückzahlen, weil sie es zu unrecht erhalten hätte.
Sie verdient in der Ausbildung 534 Euro brutto Ihre Ausbildungsort liegt 35 km vom Wohnort weg, deshalb hat sie sich ein kleines Auto zugelegt damit sie überhaupt zur Arbeit kommt. Autohaftpflichtvers. im Monat 85 Euro
Wie berechnet das Amt es überhaupt das sie den ganzen Betrag von 1035 Euro zurückzahlen muss?
Hinweis. Sie lebte im Haushalt Ihres Vaters mit Ihrem 14 jährigen Bruder
Ihr Vater bekam folgende Leistungen berechnet
ALG 2 345,00 Euro
Hilfe zum Lebens. 276,00 Euro mind. Sohn
2 Mietanteile 270,67 Euro
Mehrbedarf 41,00 Euro
Kindergeld - 308,00 Euro
________________________________________________
Leistung 624,67 Euro
Meine Tochter bekam kein Mietanteil nur 345 Euro. in Ihrer Berechnung , warum auch immer. Widerspruch wurde mehrfach eingelegt sogar per Anwalt.
Ich möchte jetzt aber wissen, wird Ihr ganzer Ausbildungsbetrag voll angerechnet auf Ihre Bedarfsgemeinschaftberechnung oder sieht es nicht so aus, das sie von Ihrem Geld Benzinkosten,Versicherung sowie den Freibetrag von 165 Euro abziehen kann?
Wer kann mir weiterhelfen?
Mari :oops:
Ende Sept. 05 fing meine Tochter 20 Jahre Ihre Ausbildung an, sie hat das dem Arbeitsamt nur fernmüdlich mitgeteilt und die zahlten bis Dez.05 weiterhin 345 Euro jeden Monat. Gestern hat sie einen Brief bekommen sie soll bis Freitag 24.02.06 1035 Euro ans Amt zurückzahlen, weil sie es zu unrecht erhalten hätte.
Sie verdient in der Ausbildung 534 Euro brutto Ihre Ausbildungsort liegt 35 km vom Wohnort weg, deshalb hat sie sich ein kleines Auto zugelegt damit sie überhaupt zur Arbeit kommt. Autohaftpflichtvers. im Monat 85 Euro
Wie berechnet das Amt es überhaupt das sie den ganzen Betrag von 1035 Euro zurückzahlen muss?
Hinweis. Sie lebte im Haushalt Ihres Vaters mit Ihrem 14 jährigen Bruder
Ihr Vater bekam folgende Leistungen berechnet
ALG 2 345,00 Euro
Hilfe zum Lebens. 276,00 Euro mind. Sohn
2 Mietanteile 270,67 Euro
Mehrbedarf 41,00 Euro
Kindergeld - 308,00 Euro
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Leistung 624,67 Euro
Meine Tochter bekam kein Mietanteil nur 345 Euro. in Ihrer Berechnung , warum auch immer. Widerspruch wurde mehrfach eingelegt sogar per Anwalt.
Ich möchte jetzt aber wissen, wird Ihr ganzer Ausbildungsbetrag voll angerechnet auf Ihre Bedarfsgemeinschaftberechnung oder sieht es nicht so aus, das sie von Ihrem Geld Benzinkosten,Versicherung sowie den Freibetrag von 165 Euro abziehen kann?
Wer kann mir weiterhelfen?
Mari :oops: