Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Akteneinsicht
catwoman666666
20.04.2007, 09:04
Mein Untermieter hat bei seiner ARGE einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Diese wurde stattgegeben. Meine Fragen: wieviele Beistände darf er mitnehmen? Worauf sollte er besonders achten? Aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage kann er sich Kopien anfertigen lassen?
Danke
Seebarsch
20.04.2007, 09:50
Hallo,
die gesetzliche Grundlage zur Akteneinsicht findet man im § 25 SGB X. (http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_x.htm)
Grundsätzlich sollte man nur einen Beistand mitnehmen, damit die Atmosphäre nicht hektisch wird.Man kann sich Abschriften oder Kopien fertigen. Allerdings kann die Behörde für die Kopien angemessene Kostenerstattung gelten machen.
Bei einer Akteneinsicht sollte man unabhängig vom Anlass folgende Sachen beachten:
- Ist die Akte vollständig und chronologisch geheftet?
- Ist die Akte bzw. der Inhalt fortlaufend nummeriert?
- Fehlen offensichtlich Schriftstücke,
- Sind Teile entfernt worden? Wenn ja, muss detailliert dargelegt werden, warum Teile entfernt wurden.
ACHTUNG:
Das Recht zur Akteneinsicht erstreckt sich auch auf alle elektronisch gespeicherten Daten über den Fall!
:-P
Hallo!
Ist die Akte bzw. der Inhalt fortlaufend nummeriert?
Das machen im übrigen nicht alle Kommunen ... also nicht unbedingt ein "Nachweis" darüber, dass Unterlagen nicht abgeheftet wurden oder ähnliches ---
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