Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieviele Bewerbungen pro Monat sind zumutbar?
Mysteryeyes
20.04.2007, 19:06
Hallo ich habe mal eine Frage wieviele Bewerbungen sind pro Monat wirklich Zumutbar?
Ich muss zB 40!!!! Bewerbungen pro Monat vorlegen.
ISt das rechtens oder ist das Schikane meine Fallmanagerin?
ICh muss dazu sagen ich Versteh mich überhaupt nicht mit ihr.
Habe auch schon eine neue Beantragt wurde mir aber nicht genehmigt nun habe ich 2 Fallmanager:wut:
Und mit beiden komm ich nicht klar.
Die sind der Meinung man findet arbeit wenn man arbeiten will.
Was sagt ihr dazu?
StephanK
20.04.2007, 19:59
40 ist schon eine sehr hohe Zahl, aber vieles kommt auf Deine Situation an, die ich nicht kenne. Wenn Du z.B. gerade eine Ausbildung beendet hast können schon sehr intensive Bemühungen verlangt werden. Solltest Du hingegen Mitte 50 und seit vier Jahren arbeitslos sein dann hielte ich diese Zahl für eindeutig überzogen.
@ StephanK
ALG II - U25 :)
@Mysteryeyes
Auch mir erscheint diese Anzahl sehr hoch, genauere Datails zu Deiner Situation wären da bestimmt hilfreich.
LG
Ich hab da was gefunden: hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=37952).
Hallo, ich habe mal eine Frage:
Erstmal zu den Daten und Fakten:
Ich bin 24 Jahre alt wohne bisher bei meiner Mutter. Wir wohnen in einer 3 Zimmer Wohnung zu 4! Also meine Mutter, mein Bruder mein Freund (Verlobter)und ich.
Mein Freund (27) und ich logischer Weise in einem Zimmer
Aber mein Zimmer ist sooo klein also gerade mal ca 8qm.
Und wir wollen zusammen umziehen in eine größere Wohnung in ein anderes Bundesland.
...
Mysteryeyes
20.04.2007, 20:38
Hallo also um etwas Licht ins Dunkel zu bringen:
Ich bin 24 Jahre jung und habe noch keine abgeschlossene Ausbildung.
Ich bewerbe mich wirklich intensiv, aber mehr als absagen oder keine Antwort bekomme ich nicht!
Ab und an ist schon mal ein Vostellungsgespräch dabei.
Desweiteren denke ich auch das es sehr hoch ist 40 Bewerbungen abzugeben.
Denn ich bekomme pro Jahr ja NUR höchstens 53 bezahlt!
Und ich weiß nicht wie ich die anderen bezahlen soll!
Ich wohne noch zuhause und da bleibt von meinen Satz von 276€ nichts übrig,
da wir schon allein 512,85 €Miete bezahlen müssen und 167€ Strom.
Seebarsch
20.04.2007, 20:57
Hi,
40 Bewerbungen pro Monat sind meiner Meinung nach auf keinen Fall angemessen. Bei ca 20 Arbeitstagen im Monat wären das ja zwei Bewerbungen pro Tag.
Hier würde ich mal ernstlich das Gespräch mit dem zuständigen Teamleiter suchen und den Umgang miteinander auf eine vernünftige und sachliche Ebene stellen.
:wut:
VIERZEHNNOTHELFER
21.04.2007, 11:14
vor allem soll die ARGE Dir die Chance geben,
eine Ausbildung zu machen!
Mysteryeyes
21.04.2007, 19:12
Naja genau das macht sie aber nicht. Sie gibt mir immer nur so Maßnahmen "BEwerbungstraining" obwohl sie selbst gesagt hat,
dass meine Bewerbungen super sind. Sie unterstützt mich auch sonst nicht.
Wie läuft das eigentlich mit Schüler Bafög kennt sich da einer aus?
Muss ich das irgendwann zurückzahlen?
Ich möchte gerne eine schulische Ausbildung zur Sozialassistentin machen.
Aber die kostet 250€ pro Monat. Weil ich danach noch 2 Jahre Erzieherin lernen will und dazu brauch ich vorher die Sozialassistentin.
Wäre Dankbar für eine Antwort!
Da meine FALLMANAGERIN mich nicht Unterstützt.
VIERZEHNNOTHELFER
22.04.2007, 07:16
niemand wird 250 pro Monat an eine Schule zahlen,
weil es bestimmt andere kostenlose Möglichkeiten gibt,
eine Erzieherinnen-Ausbildung zu machen. Seit wann ist
Sozialassistentin die Voraussetzung dafür? Ist mir neu.
Bitte weitere Infos.
Hallo Mysteryeyes,
1. ich kenn das Beispiel nur aus der Altenpflege, da ist es aber erstens so, dass die Schule zwar bezahlt werden muss (gibt da aber regional "erhebliche" Preisunterschiede, man aber 2 vom AG wo man parallel auch eingesetzt wird ebenfalls Geld dass dies auch bezahlt wird.
2. Habe ebenfalls noch nie etwas davon gehört, dass man erst Sozi-Assistent machen muss um Erzieherin zu machen. Falls es wirklich so ist, und du kannst der ARGE vorweisen, dass du durch die Sozi-Assistentin eine Ausbildung als Erziherin bekommen (hast auch ne Zusage) werden sie denke ich die Kosten übernehmen.
VIERZEHNNOTHELFER
22.04.2007, 09:39
Du bist 24 und hast noch keine Ausbildung, ich wäre sehr skeptisch, daß
die neue ARGE (falls der Umzug genehmigt wird, FALLS) willens
wäre, 250 Euro im Monat zu zahlen. Bitte gib genau an, wieso
Sozialassistentin zwingend notwendig ist, um Erzieherin zu werden,
hier fehlen einfach Fakten.
Mysteryeyes
22.04.2007, 14:57
Hallo,
nein es ist nicht Voraussetzung die Sozialasistentin zu haben um eine Ausbildung zur Erzieherin zu machen ABER es wird meistens ein Abitur benötigt, dass ich nicht habe.
Und wenn ich die Sozialassistentinnen Ausbildung habe kann ich sie trotzdem mach auch ohne Abitur. Das verkürzt außerdem die Ausbildungszeit statt 5 Jahre nur 4!
Ich hoffe ich konnte euch damit helfen?
NEin habe noch keine Zusage für eine Ausbildung.
Muss ich Bagög dann zurückzahlen oder nicht? Wollte mich erstmal informieren
VIERZEHNNOTHELFER
22.04.2007, 15:44
Die Kosten für diese Ausbildung werden bestimmt nicht
übernommen werden. Versuch doch mal das Abitur auf
dem Abendkolleg zu machen, das kostet nichts und Du
stehst dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung. Das wäre
optimal.
Hallo Mysteryeyes,
also ich sehe das jetzt so, dass es wie ein BGJ im Bau, Sanitär o.ä Handwerk zu verstehen ist.
Das problem hierbei, du brauchst zuerst die Stellenzusage, und kannst damit dann zum Amt rennen und die Kostenübernahme der Sozi-Assistentin beantragen. Ohne eine Konkrete Stelle dahinter wirst du die Maßnahme vom Amt nicht genehmigt bekommen (sie kostet schließlich Geld, und niemand bezahlt Geld um am Ende keinen Schritt weiter zusein).
Allerdings kommts mir so vor als ob du selber nicht genau bescheid weißt...
Weil ich danach noch 2 Jahre Erzieherin lernen will
Das verkürzt außerdem die Ausbildungszeit statt 5 Jahre nur 4!
Als nächstes... der Auszug wird in meinen Augen unter keinen Umtänden was, nur MIT Stellenzusage sehe ich da einen Ausweg.
Also: Bewerben, erfolge nachweisen, dann fordern
VIERZEHNNOTHELFER
23.04.2007, 07:03
noch mal, kläre erst die Sache mit dem (wahrscheinlich
nicht zu genehmigenden) Auszug und melde dich
beim Kolleg fürs Abitur an, Abendschule, dann stehst du
dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und kommst trotzdem
sehr viel weiter. Was hast Du schon für Schulabschlüsse?
Warum soll man 250 Euro im Monat für etwas zahlen,
was nicht geklärt ist?
Ali Celik
20.06.2007, 11:15
@ Mysteryeyes
also ich bin Ausbildungssuchender und wurde halt freiwillig gezwungen eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Dort steht auch drin, wie viele Bewerbungen du im Monat abschicken musst und das vorzeigen musst.
Ich muss mindestens 8 Bewerbungen/ Monat abschicken. Schau doch mal in die Eingliederungsvereinbarung rein, denn du musst nur das was auf der vereinbarung steht machen und nicht was diese Arbeitsvermittlerin dir mündlich sagt. UNd wenn Sie damit nicht aufhört und dich schikaniert, dann melde das dem Teamleiter/ der Teamleiterin oder gleich dem Chef. Die bekommt dann eine Notiz in die Akte. Je mehr Notizen, desto höher deine Chance eine andere Arbeitsvermittlerin zugewiese zu bekommen.
MFG Ali C.
PS: was ich auch nicht verstehe ist, warum die ARGE keine schulischen Ausbildungen unterstützt
Ich habe eine Zusage für eine Ausbildung in Zwickau bekommen (habe früher dort oben gewohnt) zum Veterinärmedizinisch-Technischen-Assistenten aber da Die ARGE das nicht bezahlen wollte, musste ich das Vorstellungsgespräch absagen
StephanK
20.06.2007, 11:32
:welcome: Ali, was ich auch nicht verstehe ist, warum die ARGE keine schulischen Ausbildungen unterstützt
Ich habe eine Zusage für eine Ausbildung in Zwickau bekommen (habe früher dort oben gewohnt) zum Veterinärmedizinisch-Technischen-Assistenten aber da Die ARGE das nicht bezahlen wollte, musste ich das Vorstellungsgespräch absagenDie ARGE unterstützt eigentlich gar keine Ausbildungen. Das hat damit zu tun, dass es für Berufsausbildung zwei andere Hilfesysteme gibt, nämlich BAföG für schulische Ausbildungen und BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) für die duale Berufsausbildung (Lehre + Berufsschule). Nur wenn eine Ausbildung mit keinem dieser beiden Systeme (bei Dir käme wohl BAföG in Frage) gefördert werden kann, kommt Alg II vielleicht in Frage.
Im Einzelfall kann das sehr kompliziert sein. Hast Du überprüft, ob die VTA-Ausbildung mit BAföG gefördert werden kann?
und nicht was diese Arbeitsvermittlerin dir mündlich sagt.Da widerspreche ich... §33 Abs. 2 SGB X (http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__33.html) sagt in welchem Formen ein Verwaltungsakt erlassen werden kann... schriftlich, elektronisch oder mündlich. Man kann zwar "mit begründetem" Interesse verlangen dass dieser schriftlich ausgefertigt wird, aber auf die wirksamkeit hat das keinen einfluß!
Nur wenn wirklich eine Einglv besteht kann auf diesen Vertrag verwiesen werden. Ansonsten sind mündliche Aussagen aber bindend.
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