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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ablehnungsbescheid-Studierende und Bedarfsgemeinschaft


mama1
20.04.2007, 23:01
Hallo,

ich habe mal da im Forum gemeldet, als wir ALGII-Antrag stellen müssten. Und jezt haben wir Ablehnungsbescheid bekommen.:wut: Der Grund: zu viel Vermögen. Bei meinen Nachfragen beim Amt kam heraus, dass ein Kontoauszug fehlt. Heute haben wir ihn nachgereicht. Jetzt abwarten.
Meine Frage ist folgende: Bei der Vorsprache beim Amt kam eine ganz komische Sache für mich heraus, nähmlich, dass ich als Studierende nicht zur Bedarfsgemeinschaft (bestehend aus meinem Mann und dreijährigen Sohn) gehören würde und dadurch keinen Freibetrag für notwendige Anschaffungen von 750 € eingeräumt bekomme. Aber den Freibetrag von 4800€ (32Jahre mal 150€) doch schon. Die Tatsache, dass ich als Studierende keinen Anspruch auf AlG II habe, ist mir bekannt. Besteht da einen Zusammenhang zwischen dem Anspruch auf ALGII und der Zugehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft. Wie kann es sein, dass ich nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehöre??? Wo gehöre ich denn hin???
Ist das alles so richtig?
Ich blicke momentan nicht durch
Vielen Dank für Antworten im Voraus

StephanK
21.04.2007, 16:43
Ich musste auch etwas nachschlagen, was wohl dahintersteckt bzw. ob da "etwas dran ist", weil die gesetzliche Regelung ziemlich komisch ist.

Dabei ist mir folgender Verdacht gekommen: In der entsprechenden Vorschrift mit der Aufzählung der vom Vermögen absetzbaren Beträge (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II) heisst es 4. ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen.Möglicherweise hat man Dich als nicht hilfebedürftig angesehen, weil Du als Studentin von der Hilfe zum Lebensunterhalt ausgeschlossen bist. Das wäre aber nicht richtig, weil hilfebedürftig etwas anderes ist als berechtigt (der Begriff in § 7 SGB II).

Zur Bedarfsgemeinschaft gehörst Du natürlich in Deiner Eigenschaft als Frau Deines Mannes und Mutter Eures Kindes - nur eben als nicht Alg II-berechtigtes, aber potentiell (bei entsprechendem Einkommen oder Vermögen) zahlendes Mitglied.

Wenn der Ablehnungsbescheid nur auf der Vermögensanrechnung beruht und die Überschreitung des Freibetrages lediglich darauf beruht, dass der 750 €-Freibetrag nicht eingeräumt wurde, dann sollte Widerspruch eingelegt werden.

mama1
06.05.2007, 00:29
Danke für schnelle Antwort,

jetzt haben wir endlich Bewilligungsbescheid bekommen:) Aber gleich sind folgende Probleme bzw. Unklarheiten aufgetaucht. Vielleicht gehören sie in anderen Forum aber ich stell sie mal da.
Erstens: Antrag haben wir am 30.03 gestellt, am 17.04 Ablehnungsbescheid bekommen, am 20.04 den fehlenden Kontoauszug nachgereicht, aber keinen neuen Antrag gestellt. Im Bewilligugungsbescheid steht aber: "Aufgrund Ihres neuen Antrages vom 19.04. können wir Ihnen die Leistungen für den Monat April lediglich anteilig gewähren". Wie kommt man darauf? Ich vestehe nichts. Ist das richtig so?

Zweitens: Man hat den befristeten Zuschlag für meinen Mann so berechnet, als ob er allein wäre und nicht verheiratet (kein Paar). Konkret: staat 376€ hat man nur 220€ gewährt (erwachsene plus Kind). Der Grund vermute ich mal liegt in meinem Status als Studentin. Man macht so, als ob ich gar nicht lebe. Der Regelsatz für meinen Mann hat aber mit 311€ angesetzt. Ist das richtig? Oder steckt sich noch was dahinter?

Und Drittens: Man kat das Kindergeld als Einkommen des Kindes nicht berücksichtigt. Man hat einfach keinen Betrag von 154€ vom Kids Bedarf abgezogen. Was soll ich tun? Soll ich darauf hinweisen? Oder so nehmen wie es ist. Kann man den Betrag später von mir verlangen?
Vielen Dank für Eure Hife

Mfg