Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildung im Medienbereich
Ich bin ALG II Empfänger.
Wann und unter welchen Voraussetzungen hat man einen Anspruch auf eine Weiterbildung:
Meine letzte Weiterbildung war 1998
StephanK
20.02.2006, 12:23
Schaust Du bitte mal hier bei Info-Alg II
http://forum.arbeitslosennetz.de/faq.php#42
Diese Leistungen werden alle nach Ermessen gewährt. Du solltest also gut argumentieren, wobei das lange Zurückliegen der letzten Weiterbildung in diesem dynamischen Bereich vermutlich Dein Hauptargument sein wird.
Gutes Gelingen!
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