Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erbschaft bei ALG 2
Hallo!
Ich bin neu hier und hätte da mal eine Frage, die zwar nicht mich sondern meinen Verlobten betrifft. Wir leben aber nicht zusammen. Er lebt in Bayern, ich in Niedersachsen. Ich selber bin berufstätig.
Mein Verlobter wird im Juli 60 Jahre alt und ist seit April 06 in Hartz IV. ( 58ziger Regelung) und will mit 61,9 Jahren (März 2009) in Rente gehen. Er muss zum 1. 8. einen Folgeantrag für ALG 2 ausfüllen. Das Problem ist jetzt, seine Mutter ist gestern gestorben und er wird voraussichtlich zusammen mit seinem Bruder eine kleine Erbschaft machen. Wieviel ist noch nicht klar - vielleicht nach Abzug aller Kosten (Beerdigung usw. ) 500 Euro bar und eine unbekannte kleine Summe, festgelegt in Aktien oder Ähnliches, die aber nicht auf den Namen der Mutter liefen (hat der Bruder als Vermögensverwalter oder was auch immer er ist. ?) verwaltet.
Als was wird die Bar-Erbschaft diffiniert) Als Vermögen oder Einkommen? Wie und wann muss er es melden - als Veränderung beim Folgeantrag oder gleich, wenn er es erhält? Und wenn es als Einkommen berechnet wird, was würde sich ändern und über welchen Zeitraum?
Vermögen wäre nicht so tragisch - da beim Freibetrag noch Luft ist. Als fast 60zigjährer darf er ja mehr haben.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar
Nefer
VIERZEHNNOTHELFER
22.04.2007, 16:35
Bar-Erbschaft ist Einkommen, wenn er zum Zeitpunkt der Erbschaft
ALGII Bezieher ist
Hallo Nefer,
er muss es leider sofort melden, und ja, Erbschaft ist Einkommen, da er ja zu seinem Vermögen was hinzugewinnt. :engel:
Hallo Fragi!
Sofort melden - heißt dann sicherlich Einmaleinkünfte melden, wenn sie auf Konto oder bar eingegangen sind? (tatsächlicher Eingang der Zahlung ) Heißt das bereinigtes Erbe? - Also erst Abzug aller Kosten für die Beerdigung usw. - was dann übrigbleibt wird durch 2 geteilt ( 2 Erben) und diesen Betrag dann bei Eingang melden?
Womit melden? - Veränderungsmitteilungs-Formblatt ( sehe aber da keine Spalte für Einmaleinkünfte Erbschaft oder Ähnliches)
Zusatzblatt 2.1 ? - Einkommenserklärung / Selbsteinschätzung?
Liege ich richtig, wenn ich vermute, dass, wenn die Einmaleinkünft - hier also die Erbschaft - bei Überschreitung des ALG 2 Betrages für den Monat, dann auf mehrere Monate rechnerisch aufgeteilt werden - wie beim Lottogewinn? Also bei 800 Euro, dann 2 x 400 Euro Abzug - d. h. aber, die er bekäme ein gemindertes ALG 2? - Und die Krankenkassenbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge werden trotzdem von der Arge bezahlt? Er muss sich also nicht für die geminderten Monate selbst versichern?
Wäre es ratsam für meinen Verlobten, wenn das Geld eingeht, sich bei seiner zuständigen Beraterin beim Amt für Arbeit zu melden? Wenn das ALG 2 für 1 oder 2 Monate dann ganz ausgesetzt wird, muss er hinterher wieder einen 16seitigen Vollantrag stellen, oder wie läuft das dann? :(
Ein Bekannter schlug vor, wenn das Geld nicht übers Konto läuft, evtl. in Erwägung zu ziehen - bei einer geringen Summe unter 500 Euro - es nicht zu melden, wenn es ohne Erbschein geht? - Die würden es gar nicht mitbekommen???? Ich habe da so meine Bedenken! :patsch: :confused:
Grüsse
Nefer
StephanK
23.04.2007, 17:43
Also erst Abzug aller Kosten für die Beerdigung usw. - was dann übrigbleibt wird durch 2 geteilt ( 2 Erben) und diesen Betrag dann bei Eingang melden?Korrekt! Falls es um einen größeren Betrag geht, sollte ggf. auch an den Abzug von Erbschaftsteuer gedacht werden.
Schreib's ordentlich auf ein weißes Blatt, das Formular eignet sich nicht gerade gut dafür.
Liege ich richtig, wenn ich vermute, dass, wenn die Einmaleinkünft - hier also die Erbschaft - bei Überschreitung des ALG 2 Betrages für den Monat, dann auf mehrere Monate rechnerisch aufgeteilt werden - wie beim Lottogewinn? Also bei 800 Euro, dann 2 x 400 Euro Abzug - d. h. aber, die er bekäme ein gemindertes ALG 2? - Und die Krankenkassenbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge werden trotzdem von der Arge bezahlt? Er muss sich also nicht für die geminderten Monate selbst versichern?Ja, mit der zeitlichen Aufteilung liegst Du richtig. Diese muss aber so erfolgen, dass ein kleiner Restbetrag Alg II bleibt, und zwar gerade wegen der Krankenversicherung. Manche Alg II-Träger scheinen das nicht korrekt zu handhaben, also darauf aufpassen und, falls die Zahlung komplett eingestellt wird, dagegen Widerspruch erheben.
Ein Bekannter schlug vor, wenn das Geld nicht übers Konto läuft, evtl. in Erwägung zu ziehen - bei einer geringen Summe unter 500 Euro - es nicht zu melden, wenn es ohne Erbschein geht? - Die würden es gar nicht mitbekommen???? Ich habe da so meine Bedenken!Ich auch... und zwar unabhängig davon, ob ein Erbschein erteilt wird, denn eine Meldung an's Finanzamt gibt's in jedem Fall.
Hallo StephanK!
Vielen Dank für deine ausführliche Auskunft. Das hilft uns schon viel weiter - wenn das auch viel "Papierkram" ist, was meinen Verlobten erwartet, aber gottseidank erledigt sein Bruder (" selbsternanntes Finanzgenie") die Abwicklung des Erbes. Ich kann ihm ja leider nicht viel bei helfen, da ich nicht vor Ort bin. :sad:
Nun muss man mal sehen, was überhaupt an Gelder vorhanden sind und was davon übrig bleibt. Über solche Problematik erfährt man ja sonst nichts. Das steht nirgendwo! :confused:
Nochmals vielen Dank
Nefer
ratsuchende
24.04.2007, 15:53
Hallo!
Man kann ein Erbe auch ausschlagen....nicht daß da auch noch Schulden geerbt werden. Eine Bestattung ist schließlich teuer!
Und wenn dann nach einem halben Jahr doch feststeht, daß was übriggeblieben wäre....
Hallo ratsuchende!
Klar kann man das - aber 1. sind da keine Schulden und es existiert soviel Vermögen, dass nach der Beerdigung noch etwas übrigbleibt und 2. glaube ich nicht, dass es zulässig ist, bei ALG 2 ein Einkommen (hier Erb-Einkommen), das einem zusteht, auszuschlagen. Schließlich erhöht man dann mutwillig seine "Bedürftigkeit" und bezieht unrechtmäßig Leistungen, obwohl man ein einmaliges Einkommen haben könnte. :(
Nefer
ratsuchende
24.04.2007, 16:31
Hallo!
Nur mal mein Gedankengang:
Mit der Beerdigung ist es nicht getan. Miete bis zur Wohnungsräumung, Räumungskosten, Renovierung - Endreinigung derselben, Verwertung der Möbel, restl. Nebenkosten (Grundgebühr Wasser-Strom-Gas-Telefon usw.) bis alles abgewickelt ist, da kann noch vieles kommen. Und wenn Du mit 500 EUR rechnest, die EVENTUELL übrig bleiben können, das ist schnell weg und übrig bleiben KÖNNTEN eben Schulden.
Außerdem kann man sehr wohl als ALG2-Empfänger ein Erbe ausschlagen, in den meisten Fällen wird man das nicht machen, wenn man glaubt, davon einen Vorteil zu haben (es gibt ja auch inmaterielles Erbe oder Erinnerungsstücke). Trotzdem muß es m.E. möglich sein, ein Erbe auszuschlagen, das ist ja auch eine sehr persönliche Angelegenheit. Das wäre ja noch schöner, wenn man das nicht dürfte!
StephanK
24.04.2007, 16:38
Ich neige nefers Auffassung zu: Wenn die Ausschlagung einer Erbschaft dazu führt, dass die Bedürftigkeit bestehen bleibt, obwohl sie durch die Annahme beseitigt werden könnte, wäre die Ausschlagung wohl wegen Verstoßes gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) nichtig.
Allerdings ist der Einwand der ratsuchenden insofern richtig, als erst mal nach sog. Erbfallkosten geschaut werden sollte, die der Erbe an der Backe hat. Das fängt mit der Beerdigung an und hört mit der Wohnungsauflösung u.U. noch lange nicht auf.
Hallo!
Es gibt keine Wohnungsauflösung. Die Dame war 89 Jahre alt und lebte im Altersheim, hatte dort nur ein Bett und wenige Möbel, weil sie das Zimmer wegen Pflege mit einer anderen alten Dame teilte. Außerdem bestand eine Beerdigungsversicherung (oder wie wie man das nennt). Es sind auch Erinnerungsstücke vorhanden, (Schmuck, Pelze, Bücher ) die schon unter den beiden Erben verteilt sind. ( Erinnerungswert ). - Das Zimmer im Altenheim mußte geräumt werden.
Von daher kommt eine Erbausschlagung nicht mehr in Frage. Definitiv sind die Kosten für die Beerdigung usw. gedeckt, weil der Bruder ja Vermögensverwalter ist, und das Familiengrab auch vorhanden ist. Sog. "Leichenschmauß" findet auch nicht statt, höchstens 5 Leute kommen zur Beerdigung.
Also so teuer wird das wahrscheinlich nicht. Außerdem würde er eine Erbausschlagung (hatte ich auch schon vorgeschlagen) niemals machen - wäre gegen seine Familienehre. Diese Familie macht keine Schulden!! :patsch: Die sorgt vorher für die Kosten kath. Beerdigung. :engel:
Es sind dummerweise nur 2 kleinere stillgelegte Lebensversicherungen und einige wenige angelegte Papiere aufgetaucht, wovon mein Freund nichts wußte, und dazu ein wenig Geld auf dem Giro. Das geht wohl zum größten Teil drauf. Der Bruder glaubt, dass ungefähr je Erbe 800 bis 1000 Euro am Ende nach Abzug aller Kosten übrigbleiben.
Deshalb gehe ich davon aus, dass darüber von der Versicherung eine Meldung ans Finanzamt geht - wie StephanK schon hier mutmaßte.
Wie gesagt, man muß nun mal abwarten, was dabei rauskommt. Kann sich wohl bis zu 6 Wochen hinziehen. Das Dumme dabei ist ja nur, dass sich die Änderungsmitteilung höchstwahrscheinlich genau mit dem ALG 2-Folgeantrag zum 1. 8. 07 schneidet.:wut:
Nefer
StephanK
24.04.2007, 20:14
Das Dumme dabei ist ja nur, dass sich die Änderungsmitteilung höchstwahrscheinlich genau mit dem ALG 2-Folgeantrag zum 1. 8. 07 schneidet.Das macht die Sache weder schlimmer noch besser...
Es sollte aber auf folgendes geachtet werden: solche einmaligen Einnahmen sind so auf mehrere Monate zu verteilen, dass ein kleiner Restbetrag Alg II über bleibt, damit der Krankenversicherungsschutz gewährleistet bleibt :!:
Manche Alg II-Träger scheinen diese interne Vorschrift nicht immer zu befolgen. Deswegen aufpassen, dass das Alg II nicht komplett eingestellt wird und nötigenfalls Widerspruch einlegen.
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