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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II U25


Brady
20.02.2006, 16:11
Hoffe erstmal das ich hier richtig bin bzw sein darf mit meinem Post.

Nun hab ich mir ja die neuen Regelungen ordentlich durchgelesen aber wie immer sind bei mir noch ein paar Fragen offen. Hoffe Ihr könnt mir dazu wieder was sagen.

Also ich bin ja nu leider ALGII-Empfänger und leider auch noch unter 25 Jahre alt und Ossi...grins. Kanns mich noch härter treffen? Ich hoffe nicht, und Ihr nehmt mir ein bissl die Angst.

Problem ist wie folgt:

Wie verhält es sich mit den neuen Regelungen in meinem Fall?

Ich wohne seit glaub ich drei Jahren wieder bei meinem Pa im Haus (Einfamilienhaushalt). Dieses ist seit dem auch mit einem Untermietvertrag geregelt. Bekomme vom Amt auch teilweise die Miete bezahlt.

Gilt das als der sogenannte "Bestandsschutz" und ich muss mich eigentlich nicht weiter fürchten oder soll ich dann absofort UMSONST bei meinem Pa wohnen und die Miete wird mir gestrichen vom Amt?

Ich muss dazu sagen, meine Eltern sind geschieden und mein Pa ist eigentlich drauf angewiesen Geld von mir zubekommen, schliesslich versuchen wir bzw. er, die Raten für das Haus alleine zubezahlen und klar zu kommen, was nicht immer einfach ist.

Desweiteren kommt ja nu auch noch eine Kürzung des ALGII-Satzes für U25 ins Haus geflattert. Wenn das beides auf mich zukommt, na dann gute Nacht!!!

Hoffe Ihr könnt mir ein bissl weiterhelfen.

LG Dani

StephanK
20.02.2006, 17:08
Hallo Brady-Dani,
Hoffe erstmal das ich hier richtig bin bzw sein darf mit meinem Post.
Nu ja, eigentlich wäre das Thema was für das Forum
Alg II - Wohnung und Miete
http://forum.arbeitslosennetz.de/viewforum.php?f=23
aber so streng sind wir auch wieder nicht bzw. wir verschieben ab und an mal die Beiträge in's jeweils richtige Kästchen. Das ist aber 'ne eher langweilige Arbeit, die uns die verehrten Nutzer auch ersparen könnten :wink:

Aber zur Sache:
Mit der neuen U25-Regelung wirst Du wohl keinen Stress kriegen, weil Du ja schon im elterlichen Haushalt wohnst. Nur eben zur Miete, was sich die Herrschaften, die dieses Gesetz gebastelt haben, wohl irgendwie anders vorgestellt haben. Aber das ganze betrifft sowieso nur Leute, die umziehen (wollen). Mach Dir deswegen also keinen Kopp. Wenn das bisher so durchgegangen ist, wird es das auch zukünftig.

Um die Kürzung für Regelleistung für unter 25jährige auf 80 % der Regelleistung, wirst Du nicht herumkommen, aber sie gilt erst ab 1.7., wenn ich das Gesetz nicht völlig falsch verstehe.