Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : möblierte 'Wohnung und Angemessenheit
immer Wohnung gezogen die 450,-€ Kaltmiete kostet. Sonst ca. 120,---€ Heizung und 50,--€ Wasser sowie 12,--€ Müll. Weitere Nebenkosten erhebt der Vermieter nicht. Die Wohnung ist neu renoviert und vollständig möbliert. Meine Bekannte hat keine Möbel weil sie aus Griechenland hierhergekommen war. Nun hat der 1. ALG II Bescheid Unterkunftskosten von ca. 620,--€ anerkannt, ab dem 1.6. soll aber nur noch 500,--€ anerkannt werden. Der höhere Mietzins ergibt sich meiner Meinung nach aber auch aus der vollständigen Möblierung. Habe in der Literatur nichts gefunden zu Möblierung. Kann mir jemand beantworten, ob eine Erhöhung der Angemessenheit durch die Möblierung möglich ist und ob ich für die Bekannte einen Widerspruch schreiben soll. Nicht das ich mir da ein Eigentor schiesse. Vielen Dank für jede Antwort. Gruß BST
Betroffener
04.05.2005, 01:18
:welcome: BST,
als erstes hätte ich einen Wunsch:
Bitte gliedere Dein nächstes Posting etwas mehr. So ist das schwer verständlich, was Du meinst und willst.
Zum Grundsätzlichen:
Natürlich ergibt sich die höhere Miete aus der Möblierung. Leideer schreibst Du nichts über die Größe der Wohnung
Mir ist bislang nichts davon bekannt, daß KdU für möblierte Wohnungen bezahlt wird.
Andererseits gibt es wohl Zuschüsse zur Möblierung bei Neubezug praktisch auch nicht mehr.
Praktisch würde ja das Bezahlen der möblierten Wohnung bedeuten, daß das Amt sozusagen die Möbel in der Miete mit finanziert - was im Gesetz eigentlich überhaupt nicht vorgesehen ist.
Hier wäre die Frage, wie sich das Amt zum Thema Umzug stellt, ob es da mit hilft bei der Wohnungssuche, bei der Erstausstattung usw. Umzugskosten im vom Gesetz gemeinten Sinne entstehen ja kaum.
Betroffener
08.05.2005, 21:55
Hallo BST,
vielleicht ist folgender Link zu einer PDF-Datei für euch interessant:
http://www.my-sozialberatung.de/files/hw23-Abs-3.pdf
Hier geht es um Zusatzleistungen wie Erstaussattung von Wohnungen usw.
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