Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zur neuen ALG2 Reglung für unter 25 Jährige
cybergrabbe
20.02.2006, 20:03
Hallo,
ich bin gerade dabei meinen Zivildienst zu absolvieren und wollte mir jetzt eine eigene Wohnung suchen. Ich beabsichtige eine WG zu gründen. Vermutlich werde ich aber im September nach dem Zivildienst arbeitslos und muss Hartz IV beantragen. In wie fern gilt dann diese Reglung für mich? Kann es sein, dass mein Wohngeldantrag abgelehnt wird? Müsste ich im schlimmsten Fall wieder zu meinen Eltern zurück ziehen?
MfG Grabbe
StephanK
20.02.2006, 23:34
:welcome: Grabbe,
ich denke, es wird (auch) darauf ankommen, wie Du zur Zeit wohnst. Nicht mehr bei den Eltern, das ist klar geworden. Aber es könnte sein, dass Du jetzt schon eine eigene Wohnung hast oder aber "nur" eine Unterkunft, die Deine Zivildienststelle Dir zur Verfügung stellt und dass Du auch noch mit Hauptwohnsitz bei Deinen Eltern gemeldet bist. Im zweiten Fall wäre die Chance für die Finanzierung einer eigenen Wohnung durch den Alg II-Träger fast null - außer Du bist so heillos mit Deinen Eltern verkracht, dass dorthin kein Weg zurück mehr führt; im ersten Fall gäbe es keine Probleme.
cybergrabbe
21.02.2006, 17:00
Leider wohne ich noch Zuhause! Ich hatte vor während meines Zivildienstes umzuziehen! Es besteht also keine Chance auf Wohngeld, wenn ich nach dem Zivildienst arbeitslos werde?
StephanK
21.02.2006, 17:32
Ich denke, es geht Dir nicht um Wohngeld, jedenfalls nicht um die Sozialleistung, deren offizieller Name das ist, sondern um Arbeitslosengeld II und den darin enthaltenen Anteil für die Kosten der Wohnung. Im Rahmen von Alg II wirst Du jedenfalls leider keine Leistungen für eine eigene Wohnung bekommen, und Anspruch auf (das offiziell so heißende) Wohngeld hast Du dann auch keinen. :cry:
Mal eine Information:
Dir steht nach deinem Zivildienst mind. 4 Monate ALG I zu und da kannst du umziehen wie du lustig bist. Du brauchst nur dem Arge deinen Zividienst bescheid den du am Ende des Zivis bekommst zu geben und den Einzugsbescheid.
Mein Tip: nutze diese Möglichkeit, such dir eine Wohnung die nach dem ALG II Recht angemessen ist und übergib die Kosten nach den 4 Monaten ALG I dem Arge.
Melde dich aber 3 Monate vor Ablauf des Zivis beim Amt da sonst dein ALG gekürzt werden kann.
(quelle: aus eigener Erfahrung)
StephanK
15.03.2006, 10:10
Dir steht nach deinem Zivildienst mind. 4 Monate ALG I zu und da kannst du umziehen wie du lustig bist.Das hatte ich übersehen... :patsch:
Danke für die Ergänzung und Richtigstellung!
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