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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperre bei ablehnung von Tätigkeit auf geringfügiger Basis?


Meier85
23.04.2007, 11:38
Hallo,

meine Freundin übt im moment eine Tätigkeit auf geringfügiger Basis, in einenm befristeten Arbeitsverhältniss aus.
Da dieser schon zum 2. mal verlängert wurde, könnte es sein das ich eine Festanstellung bekomme.
Meine Frage, wenn ich diesen Arbeitsvertrag nicht will und diesen auch nicht Unterschreibe, kann mir dann das Amt eine sperre auferlegen?

Danke!

fragi
23.04.2007, 11:44
Hallo Meier85,

Kurz und Knapp: Nein

-> Du bekommst ja immer nur einen befristeten Arbeitsvertrag, und danach sollte es einen neuen o.ä geben. Nur das weiß das Amt ja nicht. Für die ist dein Arbeitsverhältnis vorbei (keine Kündigung).

Meier85
23.04.2007, 20:23
danke!

und irgendwie wasnachreichen warum es zu keiner verlängerrung usw. kam/kommt muss ich nicht oder?

mfg
steve

fragi
24.04.2007, 05:03
Nein musst du nicht, das geht den ALG II Träger ja nichts an. Solltest na natürlich nicht erzählen dass es einen unbefristeten Vertrag gegeben hätte, aber ansonste brauchst du nichts zutun.

Meier85
24.04.2007, 09:03
ok danke!

das wollt ich hören ;) *fg*


mfg steve