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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz 4 für ehemalige Studenten


DerLama
23.04.2007, 18:31
Hallo zusammen!

Nachdem ich in den letzten Monaten aus Interesse häufig mitgelesen habe, habe ich mich angemeldet, um auch eine Auskunft zu erhalten. Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

Um es kurz zu halten, ich bin ehemaliger Student und arbeite schon seit Jahren in Teilzeit. Habe mich exmatrikulieren müssen, da ich mir die 500 € Gebühr micht leisten konnte und wollte, da ich hoffentlich in einem Monat fertig bin und es sich somit nicht lohnen würde 500,- € Studiengebühr + 170,- € Sozialbeitrag für diese kurze Zeit zu zahlen.

Ich würde gerne wissen, ob ich eine ergänzende Hilfe zu meinem Einkommen beantragen kann, da ich ca. 500,- € Lohn + 100,- € Wohngeld im Monat zur Verfügung habe. Meine Frau, auf die ebenfalls das oben gesagte zutrifft, hat ein monatliches Einkommen von ca. 200 - (manchmal) 400 €. Des weiteren bekommen wir beide noch Kindergeld, solange wir in der Ausbildung sind.

Als monatliche Ausgaben haben wir die Miete in Höhe von 364,- € für unsere 58 qm Wohnung, unsere Krankenversicherung (da kenne ich den Betrag noch nicht, da ich von meinem Arbeitgeber als sozialversicherungspflichtig gemeldet werde), Strom & Warmwasser von 70,- €.


Vorab schon mal ein Dankeschön für Eure Antworten!

Upsala
23.04.2007, 23:11
Servus DerLama!

Ich verstehe das nicht so ganz! Wenn du so knapp vor der Beendigung des Studiums stehst und keine finanziellen Mittel hast könntest du doch einen Härtefallantrag stellen. Lässt sich das Studium denn überhaupt noch beenden? Ich jedenfalls musste dazu immatrikuliert sein.
Selbst wenn ihr einen Anspruch auf ALG II hättet, glaub eher nicht, würdet ihr euch kurz vor Abschluss des Studium keinen großen Gefallen damit tun, da ihr vermutlich schnell eine Eingliederungsvereinbarung und suspekte Arbeitsangebote erhalten würdet, die euch die Beendigung des Studiums ordentlich verhageln könnten.

DerLama
24.04.2007, 07:50
Hi stupido!


Danke für deinen Beitrag. Es ist so, ich muss nicht immatrikuliert sein, um meinen Abschluss zu machen. Dies stellt somit kein Problem dar.

Exmatrikulieren musste ich mich Ende letzter Woche, weil mein Arbeitgeber nicht länger auf eine Studentenbescheinigung warten wolllte. Bin dort jetzt sozialversicherungspflichtig gemeldet.

Einen Antrag auf Befreiung von der Studiengebühr habe ich schriftlich vor mehr als einem Monat gestellt. NAch zwei Wochen, als keine Antwort kam, habe ich dem Abteilungsleiter des Studentesekretariats mit Klage gedroht, weil mir die Uni eine Befreiungsmöglichkeit in AUssicht stellt, darauf aber nicht reagiert.. Wiederum das gleiche Ergebnis - keine Antwort. Selbst persönliches Vorsprechen brache nichts. Ich solle mich doch ein, zwei Wochen gedulden, hieß es.. vor ca. 3,5 Wochen..
Meine Uni ist ein desorganisierter Scheisshaufen, aber dies nur am Rande..

"Selbst wenn ihr einen Anspruch auf ALG II hättet, glaub eher nicht, würdet ihr euch kurz vor Abschluss des Studium keinen großen Gefallen damit tun, da ihr vermutlich schnell eine Eingliederungsvereinbarung und suspekte Arbeitsangebote erhalten würdet, die euch die Beendigung des Studiums ordentlich verhageln könnten."

Deswegen wollte ich auch bei meinem Arbeitgeber weiterarbeiten. Ich wollte ja nur wissen, ob ich eine ergänzende Hilfe beantragen kann, d.h. ob ich überhaupt einen Anspruch darauf habe..

StephanK
24.04.2007, 08:20
Ich wollte ja nur wissen, ob ich eine ergänzende Hilfe beantragen kann, d.h. ob ich überhaupt einen Anspruch darauf habe..Der Studentenstatus steht dann jedenfalls nicht mehr entgegen.

Nach den Zahlen, die Du im ersten Beitrag mitgeteilt hast, liegt Ihr vom Einkommen her gerade in dem Grenzbereich, in dem es sich fragt, ob ergänzendes Alg II sinnvoll ist oder ob man darauf lieber verzichten und nur Wohngeld beziehen sollte (schließt einander aus).

Bitte lies den Beitrag in Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ ergaenzendes_alg_ii_oder_wohngeld). Der ist zwar eigentlich für Alg I-Bezieher geschrieben, gilt aber genau so für Niedriglohnbezieher.

Entscheiden müsst Ihr das letztlich selbst.

DerLama
24.04.2007, 09:28
HI StephanK!

Danke für deine Antwort!

Ich war gerade beim Amt.. Habe dort das gleiche erfahren, nämlich dass Wohngeld und AlgII einander ausschliessen.

Sobald ich meinen ersten Lohn bekomme, nachdem ich sozialversicherungs- pflichtig gemeldet wurde, werde ich sehen wie mein Einkommen ausfällt und mich ggf. zum Wohnungsamt begeben und mal nachfragen, ob eine Erhöhung meines Wohngeldes möglich ist.