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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG Anspruch bei Eigenkündigung


sterny74
23.04.2007, 19:46
hallo,

vielleicht kann mir jemand hier helfen.
Ende 2006 hat mein Arbeitgeber angekündigt, sich aus Deutschland zu verabschieden.

Gottseidank habe ich ein neues Angebot aus einem anderen Bundesland erhalten, was ich auch angenommen habe.

Nun sitze ich hier seit knapp 3 Monaten und merke, daß dieser Job nichts für mich ist, er mich überfordert.
In den ersten Wochen ist dies wohl normal, aber mittlerweile macht auch meine Gesundheit schon schwierigkeiten,
so habe ich ständig Probleme mit dem Magen und schlafen tue ich seit Wochen auch recht mies.
Es ist wohl abzusehen, daß ich diesen Job nicht lange mache.

Nun meine Frage: Wenn ich nun den Job kündige, ist es richtig, daß für eine erste Zeit (wie lange?) kein Arbeitslosengeld gezahlt wird ?

Zweite frage: ursprünglich komme ich aus einer ganz anderen Stadt, in er ich ca. 20 JAhre aufgewachsen bin.
Ist es möglich, sich NACH der Kündigung dort hinzuziehen oder MUSS an dem letzten Arbeitsort beim Arbeitsamt gemeldet werden ?
Vielleicht ist es auch möglich, beim hiesigen Arbeitsamt einen Job in der "Heimatstadt" anzufragen ?
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte, gott-sei-dank bist ja dieses Thema bisher an mir vorübergegangen...

gruß
blubber

Seebarsch
23.04.2007, 20:26
Hallo sterny74,
:welcome:
zunächst würde ich es erst einmal optimistischer sehen und versuchen an einen neuen Job zu kommen. Das hat ja schon einmal geklappt.
Du kannst selbst suchen und dich dabei parallel bei der Agentur "Arbeitsuchend" melden. Das kannst Du an Deinem jetzigen Wohnort machen und dabei aber auch darauf hinweisen, dass die Agentur die Suche an Deinem alten Wohnort vornimmt.

Hinsichtlich einer Eigenkündigung ist es so, dass in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen eintritt = kein Geld!
Allerdings tritt die Sperrzeit nicht ein, wenn Du einen wichtigen Grund für die Arbeitsaufgabe nachweisen kannst! Das wäre z.B. dann gegeben, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bist, die jetzige Tätigkeit weiter auszuüben. Das müsstest Du dann mit einem aussagekräftigen Attest des behandelnden Arztes nachweisen!

Du solltest dabei aber immer beachten, dass eine Bewerbung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis immer besser ist, als aus der Arbeitslosigkeit!
Viel Glück und Erfolg bei der Suche!
:-P

sterny74
24.06.2007, 22:25
hi,
12 Wochen kein Geld ist schon hart, wer zahlt denn den beitrag für die krankenversicherung ? wird der ausgesetzt oder muß ich den selbst aufbringen, bis ich wieder in arbeit bin ?

stern

fragi
25.06.2007, 13:39
Im ersten Monat ist es noch so, dass du noch auf deinen alten AG versichert bist, daher der Versicherungsschutz wirkt sozusagen "nach".

Danach greift §5 SGB V (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html), daher das Amt wird dich versichern, auch während der Sperrzeit.

Fam_Eckhardt
26.06.2007, 13:27
Im ersten Monat ist es noch so, dass du noch auf deinen alten AG versichert bist, daher der Versicherungsschutz wirkt sozusagen "nach".

Danach greift §5 SGB V (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html), daher das Amt wird dich versichern, auch während der Sperrzeit.

das ist gut zu wissen!! vielen Dank für die Information !!!!!!!!

Seebarsch
26.06.2007, 19:12
Hallo zusammen,
wichtig wäre es aber noch zu wissen, dass es in der "Nachversicherungszeit" von einem Monat und der Versicherungszeit durch die Sperrzeit keinen Anspruch auf Krankengeld gibt. Es werden nur die reinen medizinischen Kosten für eine Behandlung übernommen!
:?

sterny74
04.07.2007, 22:33
hi ho,
wie ist denn der ablauf bei einer Arbeitslosigkeit ? ich war (gottseidank) noch nie davon betroffen, deshalb vielleicht die dumme frage.
mein chef weiß noch von nix, habe aber vor, im lauf des Monats zu kündigen. kann ich mich jetzt beim Arbeitsamt schon suchend melden (bevor ich gekündigt habe?) und WANN muss ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden ? ist es evtl. ratsam den arbeitgeber zu bitten, daß er kündigt, bzw. einen aufhebungsvertrag akzeptiert ? zur info: ich bin noch in der probezeit, die ende august abläuft. In dieser probezeit habe ich 4 wochen zum monatsende kündigungszeit...

nordlicht

StephanK
04.07.2007, 23:43
ist es evtl. ratsam den arbeitgeber zu bitten, daß er kündigt, bzw. einen aufhebungsvertrag akzeptiert ? zur info: ich bin noch in der probezeit, die ende august abläuft. In dieser probezeit habe ich 4 wochen zum monatsende kündigungszeit...Ein Aufhebungsvertrag hätte genau so eine Sperrzeit zur Folge wie eine Eigenkündigung. Anders aber eine Kündigung des Arbeitgebers, die für ihn auch risikolos wäre, weil er in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann und deswegen nicht damit rechnen muss, dass Du es Dir danach anders überlegst und gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht klagst.

Allerdings wäre eine letztlich von Dir veranlasste und nur zum Schein vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung nicht korrekt; wenn Du selbst gehen willst, musst Du eigentlich auch die Folgen, also eine zwölfwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld tragen.