Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was dürfen Zeitarbeitsfirmen alles über mich wissen ?
Minga610
21.02.2006, 00:00
Hier eine Frage, die sich wohl auch vielen anderen Usern stellen wird.
In den Stellenangeboten von Zeitarbeitsfirmen ist immer öfter zu lesen:
Mitzubringen zum Vorstellungsgespräch ist ein genauer Nachweis der eigenen Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeitszeiten der letzten 3 Jahre.
Ist so etwas zulässig ? Meiner Meinung fällt das unter den Datenschutz.
Kann mich die Arge dazu zwingen, den besagten Vorweis bei der Zeitarbeitsfirma vorzulegen ?
Danke an alle
Minga61
Hallo Minga,
ich denke da genauso wie Du, es geht die Zeitarbeitsfirma und übrigens auch alle anderen Firmen nichts an wann und wie oft man in letzter Zeit arbeitsunfähig war.
Vielleicht fragen sie dann auch noch was man denn wohl hatte.
- ganz abgesehen davon höre ich dieses nun zum ersten mal, und glaube auch nicht das die KK überhaupt so ein Dokument für einen erstellen würde.
- ich jedenfalls würde sowas nicht preisgeben und jede Firma die so etwas fordert als unseriös betrachten, falls so etwas rechtlich erlaubt wäre würde ich es trotzdem nicht machen.
- es würde mich sehr wundern wenn es für solch ein diffarmierendes Vorgehen eine Rechtsgrundlage geben würde.
MfG
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StephanK
21.02.2006, 10:10
es würde mich sehr wundern wenn es für solch ein diffarmierendes Vorgehen eine Rechtsgrundlage geben würde.Nein, es gibt keine - aber leider ist auch keine nötig.
Um das zu erklären, muss ich ein bisschen ausholen:
Im Stadium "Bewerbung" gibt es ja gerade noch keinen Arbeitsvertrag, sondern es geht um die Anbahnung eines solchen. Der/die Bewerber/in ist (noch) kein Arbeitnehmer/in und hat deswegen auch keine Arbeitnehmerrechte. Dieses Zwischenstadium ist gesetzlich nicht weiter geregelt. Das hat mit einer schon vor 120 Jahren kritisierten unausgesprochenen Unterstellung im Bürgerlichen Recht (zu dem das Arbeitsrecht gehört) zu tun. Es wird nämlich unterstellt, dass ungefähr gleich starke und vergleichbar gut informierte Verhandlungspartner einander gegenüberstehen. Dort, wo das stimmt, braucht man auch wirklich keine besonderen Schutzrechte für eine Seite, denn man kann erwarten, dass jeder darauf achtet, dass die andere Seite einem nicht über den Tisch zieht. Wenn die andere Seite das trotzdem versucht, ist man schließlich nicht gezwungen, mit ihr einen Vertrag zu schließen.
So weit die schöne Theorie vom freien Wirtschaftsbürger. Nun hat man natürlich bald gemerkt, dass zwischen Theorie und Praxis die böse Lücke der Realität klafft, dass nämlich bei einigen Arten von Verträgen typischerweise ein Ungleichgewicht zwischen beiden Seiten besteht, dass dazu führt, dass der eine dem anderen einseitig seine Vertragsbedingungen aufzwingen kann. Deswegen haben wir im Bürgerlichen Gesetzbuch umfangreiche Vorschriften darüber, was in einem Mietverhältnis vereinbart werden darf und was nicht; deswegen haben wir zahlreiche Vorschriften zum Verbraucherschutz, z.B. über Verbraucherkreditverträge.
Manche dieser Vorschriften beschäftigen sich auch mit der Phase der Vertragsanbahnung, mit der wie es hier zu tun haben. Z.B. kennen wir alle, dass wir bei Zeitschriftenabonnements und ähnlichen Verträgen für einen begrenzten Zeitraum das Recht haben, den (vielleicht übereilt abgeschlossenen) Vertrag rückgängig zu machen.
Nirgendwo aber gibt es Vorschriften, die regeln, was ein potentieller Vertragspartner vom anderen potentiellen Vertragspartner erfragen darf und was nicht.
Die einzige Ausnahme davon ist nicht direkt gesetzlich geregelt: Das ist die Frage des potentiellen Arbeitgebers nach einer Schwangerschaft einer Bewerberin. Dazu sagt die Rechtsprechung: Ja, hier darf man ausnahmsweise lügen und begründet dass damit, dass Art. 6 Abs. 4 des Grundgesetzes ("Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.") leerlaufen würde, wenn Schwangere diese Frage immer wahrheitsgemäß beantworten müssten, weil sie dann keine Chance auf einen Arbeitsplatz hätten.
Das Grundgesetz kennt aber keine entsprechende Schutzvorschrift für Kranke, auch nicht für chronisch Kranke, soweit darin keine dauerhafte Behinderung liegt.
Deswegen ist ein solches Vorgehen zwar schofel, aber leider erlaubt. :mad:
Minga610
21.02.2006, 10:25
Hallo,
danke für euere Antworten. Leider ist es heute fast unmöglich einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma zu finden, ohne sehr private Angaben machen zu müssen. Datenschutz scheint keine Rolle mehr zu spielen. Man wird zum gläsernen Arbeitslosen. Wer weiß, bei wem später meine Daten landen und wozu sie missbraucht werden.
Hier einige wortwörtliche Auszüge aus einem Bewerbungsbogen einer Zeitarbeitsfirma:
Befinden Sie sich wegen einer chronischen Erkrankung oder sonstigen Leiden die Einfluß auf die vorgesehene Tätigkeit haben könnten gegenwärtig oder regelmäßig
in ärztlicher Behandlung?:
Sind Sie in den letzten drei Jahren wegen einer Erkrankung in ärztlicher Behandlung gewesen, die Einfluß auf die vorgesehene Einstellung haben könnte:
Sind Sie Schwerbehindert?
Wenn Ja, geben Sie bitte die Art der Behinderung und den Schweregrad ein:
bzw einem Stellenangebot einer Zeitarbeitsfirma:
Tätigkeit in Gießerei, Kenntnisse Metall erwünscht. FS und PKW erforderlich.AZ :Schicht Zum Gespräch mitzubringen sind: - Ausweis und Führerschein, - Bescheinigung der Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeitszeiten der letzten 2 Jahre. Kopie der der aktuellen Lohnsteuerkarte sowie Sozialversicherungsausweis ist mit zu bringen.
Es wird betont, daß eine Einstellung ohne Vorlage der genannten Unterlagen nicht erfolgen kann.
Wer heute nicht kerngesund ist hat auf dem Arbeitsmarkt fast keine Chance. Es werden keine Menschen gesucht sondern „Humankapital“ das zu funktionieren hat und nicht ausfallen darf, menschliche Roboter.
Die Krönung zum Schluss. Bei einem Bewerbungsgespräch in einer deutschen Niederlassung einer großen amerikanischen Firma sollte ich Vollmachten für meinen Arzt und meine Bank unterschreiben, damit die Firma Auskünfte über mich einholen kann. Ich habe abgelehnt und das Bewerbungsgespräch war beendet.
Was ist in Deutschland alles erlaubt. Darf ich wissentlich falsche Angaben machen, darf die Arge mich zwingen solche Angaben der Firma anzugeben.
MfG
StephanK
21.02.2006, 10:42
Wer weiß, bei wem später meine Daten landen und wozu sie missbraucht werden.Zur Weitergabe von Daten gibt es durchaus Vorschriften im Bundesdatenschutzgesetz. Ein gewisser Problemfall sind dabei allerdings Konzernunternehmen mit einer ausländischen Muttergesellschaft.
Die Frage nach einer Schwerbehinderung ist zulässig, und das hat auch seinen guten Sinn, weil daraus bestimmte Pflichten für den Arbeitgeber sich ableiten, die er natürlich nur erfüllen kann, wenn er von dieser Eigenschaft des Beschäftigten weiss.
Es werden keine Menschen gesucht sondern „Humankapital“ das zu funktionieren hat und nicht ausfallen darf, menschliche Roboter.Natürlich hast Du mit Deiner kritischen Anmerkung sehr recht. Die Auslese nach gesundheitlichen Kriterien wird immer härter. In diesem Zusammenhang wird es in Zukunft noch sehr viel kritischer werden, wenn Gen-Tests einfach und billiger werden und daraus die Neigung oder Anlage zur Entwicklung bestimmter Gesundheitsprobleme ablesbar wird. Diese Daten werden dann nicht nur Kranken- und Lebensversicherungen, sondern auch Arbeitgeber interessieren. :x
Hi @all,
da ich ja auch Arbeitslos bin habe ich auch schon unterschiedliche Erfahrungen mit Zeitarbeitsfirmen gemacht. Das ich allerdings Fragen aus dem "sehr" privaten Bereich beantworten sollte ist mir dabei noch nicht untergekommen, allerdings denke ich das man zu Fragen die mit dem Job zu tun haben, wie eine eventuelle Allergie oder Krankheit beantworten sollte, wie gesagt wenn es mit dem Job zusammenhängt. Das muss man ja sogar denn es währe ja zum Beispiel nicht im Sinne von Zeitarbeitsfirma und Arbeitnehmer wenn zum Beispiel jemand sich auf einen Job als Bäcker bewirbt obwohl er eine Mehlallergie hat oder einen Job in der Produktion wo mit Nickel gearbeitet wird wo jemand eine Nickelallergie hat.
Liebe Grüße
Anna35
Hallo zusammen,
- also heißt das nun für Menschen die sich bei so einer Firma von AMts wegen vorstellen müssen sie haben diese Angaben zu machen da sonst das ALG2 gekürzt wird?
- oder heißt das diese Angaben über Krankheitszeiträume können vom Arbeitgeber gefordert werden, die Beantwortung dieser hingegen ist freigestellt, heißt dann im Folgeschluß die Nicht Beantwortung solcher Fragen würde nicht zur Kürzung der ALG2 Mittel führen?
- wär ja dann schon wieder ein tolles Druckmittel den Arbeitslosen gegenüber!
folgender Gesprächsablauf könnte sich ergeben:
AA: "Was Sie haben die Fragen zu Ihrem Kankheitszeiträumen der letzten 3 Jahre nicht beantwortet, oder dem Arbeitgeber die Bescheinigung der Kasse hierüber nicht vorgelegt!"
AN: "Nein habe ich nicht da ich denke es geht meinen zukünftigen Arbeitgeber nichts an."
AA:" DAnn bekommen Sie nun einen Kürzung des ALG2 da Sie die Nichteinstellung bei vorgesehenem Arbeitgeber selber verursacht haben."
:kotz:
MfG
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Mona_Lisa
21.02.2006, 13:25
Mitzubringen zum Vorstellungsgespräch ist ein genauer Nachweis der eigenen Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeitszeiten der letzten 3 Jahre.
Minga61
Das ist ja echt der Hammer!
Minga: Es gibt eine Menge Fragen, die der Arbeitnehmer nicht beantworten muss. Generell gilt: Schutz Persönlichkeitsrechts vor Recht auf Information des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber hat nur ein Recht auf Beantwortung der Fragen, die für das Arbeitsverhältnis relevant sind. Wenn du z.B. im Gesundheitsbereich arbeiten möchtest, bist du verpflichtet, bestimmte Krankheiten anzugeben. Nach Schwangerschaft darf nicht gefragt werden, es sei denn, es betrifft die Arbeit, wenn du z.B. in der Radiologie arbeiten möchtest. Es geht den Arbeitgeber NICHTS an, ob du vor einem Jahr mal 'ne Grippe hattest!!!
Nicht gefragt werden darf nach Parteizugehörigkeit, Religion, sexuelle Orientierung.
Wenn du bei der Firma einen Bogen ausfüllen musst, würde ich hinschreiben "keine Angabe" oder einfach frei lassen. Du bist natürlich im Zwiespalt, wenn du dort arbeiten möchtest und stellst dir mit Recht die Frage, wie kommt es an, wenn du die Antworten verweigerst. Was mich betrifft, ich möchte in einem Unternehmen, das mir unzuverlässige Fragen stellt, sowieso nicht arbeiten.
StephanK
21.02.2006, 14:32
Ich sehe das auch so wie Minga, aber wir hatten ja auch noch die Frage, ob ein "nein, danke" zu Leistungskürzungen führen kann: - also heißt das nun für Menschen die sich bei so einer Firma von Amts wegen vorstellen müssen sie haben diese Angaben zu machen da sonst das ALG2 gekürzt wird?
- oder heißt das diese Angaben über Krankheitszeiträume können vom Arbeitgeber gefordert werden, die Beantwortung dieser hingegen ist freigestellt, heißt dann im Folgeschluß die Nicht Beantwortung solcher Fragen würde nicht zur Kürzung der ALG2 Mittel führen? Das sind naheliegende Fragen, die aber leider nicht mit ja oder nein zu beantworten sind.
Deswegen gibt es eine reichhaltige Rechtsprechung der Sozialgerichte zu diesen Fragen, die ich allerdings auch nicht aus dem Handgelenk zusammenfassen kann. Dazu müsste ich mich mal in Ruhe einlesen.
Es ist aber nützlich, sich noch mal genau anzuschauen, worum es genau geht:
Die Arbeitsagentur kann eine Sperrzeit verhängen, wenn der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antritt oder die Anbahnung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Zustandekommen eines Vorstellungsgespräches, durch sein Verhalten verhindert (Sperrzeit bei Arbeitsablehnung). (§ 144 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) Diese Vorschrift folgt aus dem Versicherungscharakter der Arbeitslosenversicherung, die in den Grundzügen wie eine Schadensversicherung funktioniert.
Aus der Kfz-Haftpflichtversicherung kennen wir es: wir dürfen unserem angefahrenen Auto nicht selbst noch ein paar Dellen hinzufügen, weil die gegnerische Versicherung ja zahlt, sondern müssen es im Gegenteil möglichst bald zur Reparatur bringen, damit nicht eine Rostlaube daraus wird (sog. Schadenminderungspflicht).
So ist es auch bei der Arbeitslosenversicherung: auch da haben wir eine Schadenminderungspflicht in der Gestalt, dass wir jede zumutbare Arbeit annehmen müssen, die die AA uns anbietet, damit der Schaden für die AA (=ihre Pflicht zur Zahlung von Alg) nicht größer als nötig wird.
Die Zumutbarkeitskriterien in § 121 SGB III beschäftigen sich allerdings nur mit den Bedingungen der Arbeit selbst, nicht mit denen der Anbahnung des Arbeitsvertrages. Allenfalls die Vorschrift des § 121 Abs. 1 SGB III ...zumutbar, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegenstehenkönnte vielleicht einen Anknüpfungspunkt dafür bieten, Zumutungen seitens des potentiellen Arbeitgebers in der Bewerbungsphase als "allgemeine Gründe" anzusehen.
Dazu muss ich aber, wie gesagt, mal die Rechtsprechung durchforsten und kann das derzeit leider nicht prioritär tun. Wird also ein bisschen dauern :shock:
2. Einholung von Krankenkassenauskünften durch Arbeitgeber
Der Aufsichtsbehörde ist bekanntgeworden, daß sich insbesondere Zeitarbeitsunternehmen, aber teilweise auch andere Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Arbeitsvertrags von Krankenkassen Auskünfte über zurückliegende Zeiten krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit von Stellenbewerbern vorlegen lassen. Teilweise wird den Betroffenen eine schriftliche Einwilligung dazu abverlangt, daß der Arbeitgeber unmittelbar von der Krankenkasse Auskünfte einholen kann. Die Einwilligungen erstrecken sich meist auf die Arbeitsunfähigkeitszeiten der zurückliegenden 6 bis 12 Monate und manchmal auch auf die Krankheitsdiagnosen.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist dazu folgendes zu sagen: Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens darf der künftige Arbeitgeber nur solche Daten erheben für die nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ein Fragerecht des Arbeitgebers besteht. Im Bewerbungsverfahren dürfen Fragen nach früheren Krankheiten nur eingeschränkt gestellt werden. Weil solche Fragen einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitssphäre darstellen, müssen sie sich auf die Erbringung der künftigen Arbeitsleistung oder auf die Zusammenarbeit mit anderen Arbeitnehmern auswirken können. Deshalb sind regelmäßig nur Fragen nach noch nicht ausgeheilten chronischen oder ansteckenden Krankheiten sowie nach vorhersehbaren Erkrankungen, Operationen und Kuren zulässig. Allenfalls in diesem Rahmen dürfen Arbeitgeber von Betroffenen Auskünfte einholen. Dies gilt auch für die Erhebung von Krankheitszeiten und Krankheitsdiagnosen während früherer Arbeitsverhältnisse, wenn der Arbeitsvertrag bereits abgeschlossen ist. Auch in solchen Fällen dürfen Daten nur erhoben werden, soweit sie sich auf die Erbringung der Arbeitsleistung bei der neuen Arbeitsstelle auswirken.
Das Fragerecht des Arbeitgebers kann durch Einholung einer Einwilligung des Bewerbers oder Arbeitnehmers nicht wirksam erweitert werden, da dies dazu führen würde, daß die arbeitsrechtliche Beschränkung des Fragerechts dadurch unterlaufen würde. Zudem sind Einwilligungen, nach denen Arbeitgeber von Bewerbern oder neu eingestellten Arbeitnehmern Arbeitsunfähigkeitszeiten und Krankheitsdiagnosen bei der Krankenkasse erheben dürfen, vielfach auch deshalb unwirksam, weil die Einwilligung wegen des bestehenden Abhängigkeitsverhältnisses nicht freiwillig erteilt worden ist.
Nach Auffassung der Aufsichtsbehörde ist daher die Einholung von Angaben über Arbeitsunfähigkeitszeiten und Krankheitsdiagnosen für einen bestimmten zurückliegenden Zeitraum durch Arbeitgeber bei Krankenkassen rechtlich unzulässig. dies gilt unabhängig davon, ob der Bewerber oder Arbeitnehmer eine Einwilligung erteilt hat, Krankenkassen dürfen daher Arbeitgebern in solchen Fällen keine entsprechenden Daten übermitteln.
kommt von hier:www.datenschutz-help.de/hinweis%2034.htm#2
Vielleicht hilfts!? :?
- ganz abgesehen davon höre ich dieses nun zum ersten mal, und glaube auch nicht das die KK überhaupt so ein Dokument für einen erstellen würde.
DAS würde mich auch interessieren.
Denn wenn die Krankenkasse das verweigert (weil sie ja an sich selber dem Datenschutz Dritten gegenüber verpflichtet sein sollte), würde sich die Sache von allein erledigen.
Sollte man mal ausprobieren....
Und dann ist da noch die ärztliche Schweigepflicht! Gilt die nicht auch für die Krankenkassen, da sie ja ihre Infos über mich vom Arzt bekommen???
Minga610
21.02.2006, 18:31
Danke an alle für die rege Beteiligung auf meine Frage.
Ich würde gerne öfters zurückposten, aber wegen eines langsamen Internet-Zuganges muss ich aus Kostengründen ( werdet ihr wohl alle verstehen ) meine Internet-Zeit auf täglich ca. 30 Min. begrenzen.
Nun zurück zu meiner Frage. Scheinbar befinden wir uns hier in einer rechtlichen Grauzone. Sogar mein Arbeitsvermittler bzw. „Fallmanager“ kann mir auf die Frage zu persönlichen Angaben keine Antwort geben.
Immer mehr Firmen nutzen diese Grauzone aber auf unverschämte Art und Weise aus. Seht euch mal Onlinefragebögen und viele Stellenangebote genau an.
Niemand soll mich falsch verstehen. In einigen Berufsbereichen, z.B. Gesundheitswesen und Gastronomie sind sind Angaben zum Gesundheitszustand unumgänglich.
Ich leide unter mehreren Allergieen, also eine chronische Krankheit. Für ca. 90% aller Jobs würde das keine Rolle spielen. Für Jobs auf die es sich auswirken könnte bewerbe ich mich gar nicht erst. Es gibt Jahre in denen ich gar keine gesundheitlichen Probleme habe, es kann aber auch vorkommen, dass ich in einem Jahr 2 bis 3 mal einige Tage ausfalle.
Nun kommt das Problem. Sobald das Wort chronische Krankheit in Bewerbungen gelesen wird oder in Bewerbungsgesprächen erwähnt wird, hat sich ein neuer Job erledigt. Man ist abgestempelt als nicht belastbar und immer krank. Eigentlich unverständlich.
Was also tun. Wie bisher ehrlich bleiben und sich ein Leben lang mit Hartz IV zurechtfinden, oder etwas schummeln, die Krankheit verschweigen und wieder einen Job finden.
MfG
Minga
Es gibt Jahre in denen ich gar keine gesundheitlichen Probleme habe, es kann aber auch vorkommen, dass ich in einem Jahr 2 bis 3 mal einige Tage ausfalle.
Dann würde ich dies auch nicht angeben, denn das hält sich ja für einen Arbeitgeber "im Rahmen". Zum Thema "Ehrlichkeit": Ehrlich wäre ja dann auch zu erzählen, dass man auch schon mal eine Erkältung oder Grippe hatte.
Wie gesagt, ich würde über den sprichwörtlichen Schatten springen und dies nicht erwähnen.
Sind so meine Gedanken. :-)
StephanK
21.02.2006, 19:12
Scheinbar befinden wir uns hier in einer rechtlichen Grauzone. Sogar mein Arbeitsvermittler bzw. „Fallmanager“ kann mir auf die Frage zu persönlichen Angaben keine Antwort geben.
Immer mehr Firmen nutzen diese Grauzone aber auf unverschämte Art und Weise aus. Seht euch mal Onlinefragebögen und viele Stellenangebote genau an.So ist es. Man kann sich der Erkenntnis nicht verschließen, dass die Steuerungsmöglichkeiten des Rechts in diesen Bereich der Vertragsanbahnung und Willensbildung einfach nicht hineinreichen.
Seit 1949 steht im Grundgesetz, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind. Wie es in der Arbeitswelt aussieht wisst Ihr selbst.
Seit einigen Jahren steht dort auch, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Wie es in der Arbeitswelt ausieht wisst Ihr selbst.
Die Grenzen zwischen chronischer Krankheit und Behinderung sind fließend, oder besser gesagt überschneiden sich diese Begriffe teilweise.
Aus der Interessenlage von Arbeitgebern betrachtet ist deren Wunsch nachvollziehbar, möglichst viel über gesundheitliche Risiken von Bewerbern erfahren zu wollen. Es ist aber nicht so, dass chronisch Kranke z.B. länger Lohnfortzahlung erhalten würden als andere Menschen. Die Möglichkeiten, Arbeitsverhältnisse zu befristen und ein breites Angebot an Zeitarbeitsfirmen sorgen auch dafür, dass Arbeitgeber ggf. relativ leicht Krankheitsvertretungen finden können. Von relativ geringen finanziellen Mehrbelastungen abgesehen entstehen Arbeitgebern also keine ernsthaften Nachteile - nur Unbequemlichkeiten. Angesichts der Arbeitsmarktsituation sind Arbeitgeber aber nicht bereit, diese Unbequemlichkeiten auf sich zu nehmen sondern suchen gezielt die "olympiareifen Mannschaften" (ich glaube, das Wort stammt vom Arbeitgeberpräsidenten Hundt).
Wer da draußen vor bleibt, ist klar... :x
Mona_Lisa
22.02.2006, 15:03
Nun zurück zu meiner Frage. Scheinbar befinden wir uns hier in einer rechtlichen Grauzone. Sogar mein Arbeitsvermittler bzw. „Fallmanager“ kann mir auf die Frage zu persönlichen Angaben keine Antwort geben.
Immer mehr Firmen nutzen diese Grauzone aber auf unverschämte Art und Weise aus. Seht euch mal Onlinefragebögen und viele Stellenangebote genau an.
Der Bereich der unzulässigen Fragen ist relativ genau definiert (wie oben von mir beschrieben). Es gibt klare Urteile von den Arbeitsgerichten dazu. Dass Firmen diese Fragen trotzdem stellen, ist eine andere Sache. Die scheren sich einfach nicht darum und wissen gleichzeitig, dass viele Arbeitnehmer gar nicht wissen, dass sie das Recht haben, diese Fragen unbeantwortet zu lassen.
Nun kommt das Problem. Sobald das Wort chronische Krankheit in Bewerbungen gelesen wird oder in Bewerbungsgesprächen erwähnt wird, hat sich ein neuer Job erledigt. Man ist abgestempelt als nicht belastbar und immer krank. Eigentlich unverständlich.
Wie schon gesagt: In den meisten Bereichen geht es den Arbeitgeber einfach nichts an, genauso wenig, wie es ihn was angeht, ob und in welcher Partei du bist oder welche sexuelle Orientierung du hast. Es gibt keinen Grund, warum du z.B. eine Allergie gegen Tomaten angeben solltest, wenn du im Büro arbeiten willst.
Was also tun. Wie bisher ehrlich bleiben und sich ein Leben lang mit Hartz IV zurechtfinden, oder etwas schummeln, die Krankheit verschweigen und wieder einen Job finden.
MfG Minga.
Du musst dir wirklich keine Sorgen machen, es hat nichts, aber auch gar nichts mit schummeln zu tun, wenn du für den Job irrelevante Sachen aus deinem Leben verschweigst. Du fragst den Chef ja auch nicht, ob er schonmal 'ne Pilzinfektion hatte und ob mit seiner Frau alles gut läuft.
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