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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngemeinschaft mit ALG 2


Alanta
24.04.2007, 11:59
Hallöchen an Alle :-P

Frage: Ich bin alleinerziehend (8-jährige) Tochter, beruftstätig. Wohne in einer 5-Zimmerwohnung mit 100 qm. Möchte nun einen guten Freund bei mir wohnen lassen, der ALG 2 Empfänger ist. Er würde dann 2 Zimmer bekommen und die restlichen Zimmer wie Küche, Bad würden wir teilen. Ich zahle für die Wohnung 550 EUR KM und ca. 200 EUR Nebenkosten.

Wieviel bekommt er vom Amt als Zuschuss für Miete und Nebenkosten?

LG
Alanta

fragi
24.04.2007, 12:03
Hallo Alanta,

solange der Wohnraum für ihn als Entsprechend angesehen wird, bekommt er den kompletten Teil den er zur Miete beisteuern muss.

Wichtig ist, dass ihr immer getrennte Anträge auf ALG II stellt und euch Gegenseitig nicht erwähnt. Am Besten wäre natürlich ein untermietvertrag.

Am besten du schlüsselst die Kosten der Wohnung mal auf seine Wohnfläche auf, also zuerst für 1m² und danach auf seine Fläche, so wird die ARGE das wohl auch machen. Gemeinschaftsräume wie küche oder bad sind 50 50 zu rechnen.

Betroffener
27.04.2007, 12:25
Grundsätzlich hat "fragi" mit seinen Aussagen recht.

Ich bitte aber dringend darum, zu bedenken, dass - wenn nicht gleich - spätestens nach einem Jahr das leidige Thema "Bedarfsgemeinschaft" hochkochen wird.

Im Klartext: Es wird versucht werden, Euch ein eheähnliches Zusammenleben zu unterstellen, um Dir einen Teil Deines Einkommens auf das Hartz IV Deines Untermieters anzurechnen.

Das ist regional ziemlich unterschiedlich, wird aber immer wieder gerne verfolgt.

Hier gilt es also auf zu passen und eindeutig zu sein.

einsamer Wolf
04.05.2007, 13:48
Ich kann nur eines sagen, überlegt euch das reiflich, denn in letzter zeit nimmt die Verfolgung der „Eheähnliche Gemeinschaften“ durch die ARGE zu.
In diesem Forum findest du genug lese Material zu diesem Thema und glaube mir es gibt nix positives darunter.
Ich bin einer darunter, der diese Erfahrung machen musste und noch machen muss und glaube mir, das ist kein spaß wenn erste einmal die Mitarbeiter der ARGE vor deiner Türe stehen um sich vom „Gegenteil überzeugen wollen“. Für die zählt nur eines Männlein und Weiblein ergeben Eheähnliche Gemeinschaft und Punkt.:wut:

jimmygjan
04.05.2007, 15:53
Hallo zusammen,

glaube mir, das ist kein spaß wenn erste einmal die Mitarbeiter der ARGE vor deiner Türe stehen um sich vom „Gegenteil überzeugen wollen“. Für die zählt nur eines Männlein und Weiblein ergeben Eheähnliche Gemeinschaft und Punkt.

Wie ich es schoneinmal an anderer Stelle erklärt habe, die Mitarbeiter der ARGE haben kein Recht in die Wohnung zu kommen ! Ich werde diese Personen auch niemals hereinlassen! Die Wohnung ist nun mal grundgesetzlich geschützt und auch durch eine sogenannte Mitwirkungspflicht ist ein Zugang zur Wohnung nicht möglich ! Dadurch würde das Grundgesetz "ausgehebelt" werden und ist deshalb verfassungswidrig ! Ich bin mir da sehr sicher und würde es sogar auf einen Prozeß ankommen lassen ! Wenn die ARGE meint, daß ein Leistungsmissbrauch vorliegt, dann muß die ARGE mir das nachweisen.
Auch der strafrechtliche Bezug ist hier entscheidend. Leistungsmissbrauch ist eine Straftat. Niemand muss sich selbst einer Straftat bezichtigen oder darüber Angaben machen, bzw. jemanden in die Wohnung lassen, damit dieser Dritte Beweise sichern kann, es sei denn, die Polizei steht mit einem Hausdurchsuchungsbefehl vor der Tür. Ich glaube aber kaum, das die ARGE mit Hausdurchsuchungsbefehlen arbeitet ! Dazu fehlt denen der Sachverstand und die Mitarbeiter dazu !
Also es gilt, nicht einschüchtern lassen !

Es grüßt Euch

Jimmy

paule26
15.05.2007, 01:34
Ich kann euch nur raten nicht zusammenzuziehen.
Warum?

Nach 12 monaten wird euch die Arge eine eheähnliche gemeinschaft unterstellen und es wird schwierig dies zu entkräften.
Ich habe es versucht und bin gescheitert.
Ich bin vor gericht gegangen, weil ich seit 2,5 Jahren anteilsmäßige miete zahlen etc. Wir haben eine schriftliche vereinbarung gemacht etc.
Ich habe jetzt eine Anzeige wegen sozialbetrug und werde wohl mein ALG2 der letzten 2 Jahre zurückzahlen müssen. Wie ich das mache: Keine Ahnung!!
Ich bin jetzt vorbestraft und finde wohl keinen Job!!

Alle meine Beweise, Kontoauszüge mit tatsächlicher Mietzahlung bzw. Nebenkostennachzahlung wurden ignoriert. Man sagte, ich hätte das Geld in bar zurückbekommen können. Der Mietvertrag wurde angeblich von mir zurückdatiert. (Ich wundere mich das ich nicht auch wegen Urkundenfälschung bestraft wurde)

Alles was ich vortrug wurde angezweifelt etc.
Man hat keine Chance mehr da rauszukommen.

Umso mehr man hier öffentlich darüber schreibt, um extremer wird Hartz4.