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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zum Umzug gezwungen


Mari
21.02.2006, 11:23
Ich habe da mal eine Frage, Seit letztes Jahr bezog der Mann meinen Freundin ALG 2.

Sie war selbstständig verdiente aber nach 10 Jahre so wenig das sie im Nov. 05 das Gewerbe aufgeben musste, weil sie auch sehr krank ist.

Rutsche dann also auch in Hartz IV rein.
Im Dezember hat die älteste Tochter geheiratet und ist ausgezogen.
Jetzt kam die Aufforderung das sie sich eine neue Wohnung suchen muss für 4 Personen. Soweit ja auch ok....umgehend hat sie die Wohnungsanzeigen studiert und auch glatt was gefunden, was wie wir glaubten auch super günstig und groß genug war. 80 qm für 547 warm .

Gestern kam dann die Ernüchterung, die Leistungsabteilung Gelsenkirchen gibt nicht Ihre Einwilligung...die Wohnung ist zu teuer Miete inkl. Betriebskosten liegen 26 Euro höher als vorgeschrieben.

Sie bekam den Hinweis, das sie trotzdem umziehenh könnte, dann aber alle Privilegin verliert...Umzugkosten, Renovierungzuschuß ect.

Der Mann meiner Freundin ist Bandscheiben operiert und der Rentenantag läuft, meine Freundin selber ist mehrfach an Krebs erkrankt und hat jetzt auch noch einen Bandscheibenvorfall.

Gibt es wirklich keine Möglichkeit, die Umzugskosten trotzdem von der Leistungsabteilung zu erhalten?

Mari

Milano
24.02.2006, 15:41
Hallo,

einiges ist mir unklar in Deinen Ausführungen.
Wenn die Tochter der erkrankten Mutter ausgezogen ist, warum muß sie dann eine 4-Zimmer-Wohnung suchen?
Die Mutter ist doch mit dem Freund zusammen und da ist doch diese Wohnung zu groß.

Die jetztige Wohnung kann beibehalten werden, aber die fehlende Miete muß von den 345,00 Euro abgezweigt werden.
Bei mir ist es ähnlich:
Die haben bei mir ab dem 1. September die Miete um 140,00 Euro gekürzt, obwohl ich keine günstigere Wohnung finden konnte und es auch nachgewiesen habe.
So, nun bleiben mir nach Abzug aller Fixkosten nur noch 80 Euro und das ist verdammt wenig im Monat.
Gegen diesen Bescheid habe ich Einspruch eingelegt und dieses Ding ist jetzt beim Sozialgericht in Schleswig, nachdem der Einspruch von der ARGE zurückgewiesen worden ist.
Nachweise hatte ich ja, daß ich mich um günstigeren Wohnraum bemüht bin.


Bist Du noch bei der ARGE gemeldet und ein Umzug in eine günstiger Wohnung steht an, so zahlt diese nach meinem Wissen die Umzugskosten, allerdings das Personal mußt Du selbst stellen.
2 Mieten werden auch nicht übernommen, daß heißt, die alte und die neue Miete.

StephanK
24.02.2006, 15:59
Sie bekam den Hinweis, das sie trotzdem umziehenh könnte, dann aber alle Privilegin verliert...Umzugkosten, Renovierungzuschuß ect.Das kann die Stadt GE so handhaben, aber sie muss es nicht, d.h. das Gesetz zwingt sie nicht dazu. Ist also nicht gerade freundlich, aber auch nicht verboten. :cry: