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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Teilzeitkündigung


kleine-252
24.04.2007, 14:18
Ein Betrieb kündigt einer Angestellten nach genau einem Jahr die Teilzeitstelle wegen betrieblichen Gründen (kann den Angestellten nicht mehr weiterhin zahlen).

Was passiert nun mit der Angebstellten bei der Arbeitsagentur. Die Angestellte hat einen Bruttogehalt von 600 Euro für die Teilzeitstelle. Wird bei der AA nun das Arbeitslosengeld für die Teilzeitstelle errechnet oder wird die letzte Vollzeitstelle errechnet??

Muss die Angestellte sich bei der AA KRankenversichern oder kann sie in die Familienversicherung des Ehemanns eintreten und dadurch Geld sparen?

Des weitren weiss der Betrieb nicht genau wie er der Angestellten kündigen kann, ohne das Sie Probleme mit dem AA bekommt. Genügt es wenn in der Kündigung der Grund "Betriebliche Gründe" steht. Damit dürfte die Angestellte doch keine Probleme, zwecks Sperrung des AA-Geldes bekommen?

Um eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

LG, Kleine

StephanK
24.04.2007, 15:08
:welcome: kleine-252,
wenn die vorherige Vollzeitbeschäftigung nicht nur ganz kurz ausgeübt wurde, wird das Arbeitslosengeld nach dem Lohn für die Vollzeitstelle berechnet werden - also keine Sorge! :)

Wenn die Möglichkeit zur Familienversicherung besteht, muss sie meines Wissens auch wahrgenommen werden. Nachteile entstehen dadurch keine.

kleine-252
24.04.2007, 15:17
also ich habe im mai 06 in dem betrieb mit einer teilzeitstelle angefangen. eigentlich wurde mir versichert dann eine vollzeitstelle zu bekommen, jetzt die kündigung.

Vor der Stelle war ich ein Jahr Arbeitslos, davor eineinhalb Jahre Selbstständig und davor wiederrum hatte ich eine 3 jährige Ausbildung in einem Betrieb mit übernahme auf eine Vollzeitstelle. Allerdings wurde mir dann nach eineinhalb Jahren gekündigt, da der Betrieb insolvent ging.

StephanK
24.04.2007, 15:40
Unter diesen Voraussetzungen wird das Arbeitslosengeld (Alg) leider nur nach dem Lohn der Teilzeitstelle bemessen werden. Wenn also die Berechnungsbasis ein Bruttolohn von € 600 war, wird das daraus errechnete Alg leider nicht zum Leben reichen (siehe zur Höhe des Alg hier bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=alg1#faq_leistungshoehe).

Je nach persönlichen Verhältnissen (einschließlich Familienverhältnissen) sollte deswegen überlegt werden, ob man mit Wohngeld über die Runden kommt oder aber (schlechtere Alternative) ergänzendes Alg II beantragt werden muss. Siehe hierzu auch Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ ergaenzendes_alg_ii_oder_wohngeld). Diese Überlegungen und Berechnungen sollten rechtzeitig angestellt werden, weil Alg II nicht für Zeiten vor der Antragstellung gezahlt wird. Ein evtl. notwendiger Alg II-Antrag sollte deshalb alsbald nach Ende des Arbeitsverhältnisses, gleichzeitig zum Alg-Antrag gestellt werden. Über die Höhe des Alg II wird zwar erst entschieden, wenn die Arbeitsagentur die Höhe des Alg I festgestellt hat, aber durch die rechtzeitige Antragstellung sichert man seinen Anspruch.

kleine-252
24.04.2007, 15:46
Ich bin aber verheiratet und daher steht mir kein ALGII zu. Wohngeld meines erachtens auch nicht. Von den nicht mal 200 Euro die mir dann wohl über bleiben, kann man ja wohl nicht leben. Gibt es keinen Mindestsatz an AA-Geld? Von dem Geld kann ich dann wohl kaum Versicherungen und Lebensunterhalt zahlen. Mein letztes Arbeitslosengeld wurde auf jeden Fall von dem letzten Bruttogehalt meines Betriebes gezahlt. Die Selbsständigkeit haben die da gar nicht mit eingebracht.

StephanK
24.04.2007, 16:22
Ich bin aber verheiratet und daher steht mir kein ALGII zu. Wohngeld meines erachtens auch nicht. Das kommt auf das Einkommen Deines Mannes an; dieser ist Dir ja auch unterhaltspflichtig. Wenn es für beide zusammen nicht reicht (auf bescheidenstem Niveau, freilich), hast Du durchaus Anspruch auf Alg II:
Gibt es keinen Mindestsatz an AA-Geld?Nein.

nimo1207
24.04.2007, 17:12
Hallo,
mal ne Frage:
warum ist das ergänzendes AlgII die schlechtere Alternative? somit bekommt man doch zumindestens noch die GEZ Gebühren frei?! Oder wie muss ich das jetzt verstehen...????
Frage ist ernst gemeint...
Lieben Gruß Nicole


Unter diesen Voraussetzungen wird das Arbeitslosengeld (Alg) leider nur nach dem Lohn der Teilzeitstelle bemessen werden. Wenn also die Berechnungsbasis ein Bruttolohn von € 600 war, wird das daraus errechnete Alg leider nicht zum Leben reichen (siehe zur Höhe des Alg hier bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=alg1#faq_leistungshoehe).

Je nach persönlichen Verhältnissen (einschließlich Familienverhältnissen) sollte deswegen überlegt werden, ob man mit Wohngeld über die Runden kommt oder aber (schlechtere Alternative) ergänzendes Alg II beantragt werden muss. Siehe hierzu auch Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ ergaenzendes_alg_ii_oder_wohngeld). Diese Überlegungen und Berechnungen sollten rechtzeitig angestellt werden, weil Alg II nicht für Zeiten vor der Antragstellung gezahlt wird. Ein evtl. notwendiger Alg II-Antrag sollte deshalb alsbald nach Ende des Arbeitsverhältnisses, gleichzeitig zum Alg-Antrag gestellt werden. Über die Höhe des Alg II wird zwar erst entschieden, wenn die Arbeitsagentur die Höhe des Alg I festgestellt hat, aber durch die rechtzeitige Antragstellung sichert man seinen Anspruch.

Seebarsch
24.04.2007, 18:05
Hallo,
wenn Du vor der jetzigen Teilzeitbeschäftigung ab Mai 2006 Alg nach einer Vollzeitbeschäftigung bezogen hast, kannst Du eventuell noch Glück haben.
In der Bemessung der Leistungen gibt es eine Sonderregelung, den so genannten "Bestandsschutz" nach § 131 Absatz 4 SGB III. (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__131.html)

Das bedeutet, das bei einem Alg-Bezug innerhalb der letzten zwei Jahre die höhere Leistung gezahlt wird.
Da das bei Dir wohl der Fall ist, wird das Entgelt aus dem neuen Anspruch und dem alten gegenüber gestellt und das höhere gezahlt!

Wenn Dein alter Alg-Bezug aus 2006 also höher ist, als der jetzt neu erworbene, bekommst Du im Rahmen des Bestandsschutzes den höheren alten Satz ausgezahlt!
:-P

StephanK
24.04.2007, 19:41
warum ist das ergänzendes AlgII die schlechtere Alternative? somit bekommt man doch zumindestens noch die GEZ Gebühren frei?! Oder wie muss ich das jetzt verstehen...????Hallo Nicole,
Du weist zwar zurecht darauf hin, dass man als Bezieher von aufstockendem Alg II von den Rundfunkgebühren befreit werden kann, aber man handelt sich eben auch alle anderen Nachteile und Fragwürdigkeiten ein, die mit dem Alg II verbunden sind, z.B.
- die "Chance", in 1-€-Jobs praktisch "für lau" arbeiten zu müssen,
- die einschränkenden Bedingungen bei den "Kosten der Unterkunft",
- die Pflicht, Vermögen, das recht geringe Freibeträge übersteigt, für den Lebensunterhalt einzusetzen
usw.

Deswegen halte ich es für besser, Wohngeld zu beantragen - immer unter der Voraussetzung, dass man mit Alg I + Wohngeld finanziell klar kommt. Wenn nicht, ist ergänzendes Alg II natürlich ohne Alternative.