Franky80
24.04.2007, 17:36
Hallo!
Meine Frage bezieht sich auf das Onlinestellen von Bewerberprofilen im Jobprotal des Arbeitsamtes.
Muss ich dem zustimmen als Voraussetzung für den Bezug von ALGI oder kann ich das verweigern?
In meinem speziellen Fall sehe ich die Anonymität gefährdet und effektiven Nutzen hinsichtlich einer eventuellen Arbeitsvermittlung hat es ohnehin nicht.
Vielen Dank!
Meine Frage bezieht sich auf das Onlinestellen von Bewerberprofilen im Jobprotal des Arbeitsamtes.
Muss ich dem zustimmen als Voraussetzung für den Bezug von ALGI oder kann ich das verweigern?
In meinem speziellen Fall sehe ich die Anonymität gefährdet und effektiven Nutzen hinsichtlich einer eventuellen Arbeitsvermittlung hat es ohnehin nicht.
Vielen Dank!