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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterschiedlichen Lohn/ Was wird angerechnet ?


TabeaAngie
21.02.2006, 13:00
Hallo!

Ich habe da ein Problem und ich hoffe das mir hier jemand helfen kann!

Wir sind eine Familie mit zwei Kindern, wobei das jüngste 13 Monate ist und meine Lebensgefährte mit Ihr im Erziehungsjahr ist! Ich gehe seit Dezember wieder arbeiten!
Mein Lohn schwankt immer ! Ich habe im Januar 556 Euro bekommen und im Februar 698 Euro! Das schwankt so sehr weil ich manchmal Überstunden habe die aber nie fest sind! Es kann auch mal sein das ich garkeine habe!
Die Belege über mein Einkommen musste ich der Arge geben und habe ich auch gemacht mit den Glauben das die schon das richtige ausrechnen werden!
Nun habe ich den neuen Bescheid bekommen und siehe da die haben mir die 698 Euro als monatliches Gehalt angerechnet! Die ich aber nur im Februar hatte! Im März bekomme ich zum Beispiel wieder nur 598 Euro!
Nun meine Frage: Dürfen die das ?

Danke Angie

StephanK
21.02.2006, 14:46
:welcome: TabeaAngie,
ich fürchte, sie dürfen.
In der Sozialversicherung gibt es Vorschriften, die auf eine Durchschnittsberechnung bei stark schwankenden Einnahmen hinauslaufen, aber Alg II ist eben keine Versicherungs-, sondern eine steuerfinanzierte Sozialleistung, bei der der Staat sich als recht knickerig und kleinkrämerisch erweist. Deswegen wird jeder Monat für sich betrachtet und bei schwankenden Einnahmen das Maß der Bedürftigkeit für jeden Monat neu berechnet - jedenfalls so weit ich weiss.
Vielleicht weiss aber jemand, der da näher am "Puls der Verwaltung" sitzt, genaueres oder auch besseres :?:

omo36
21.02.2006, 19:38
Das einzige was du machen kannst ist das du hingehen und jedes mal deine Abrechnung vorlegen must. Ist vor allem dann hilfreich wenn dein Einkommen unter dem liegt was die Anrechnen. Normalerweise bekommst du dann das zuwenig gezahlte Geld zurück.

Upsala
21.02.2006, 19:53
Servus!
Ich stimme omo36 zu. Wir haben auch die Vereinbarung mit der Arge jeden Monat die Gehaltsabrechnung einzureichen (faxen). Wird alles entsprechend berechnet, damit es keine Überzahlung gibt. In diesem Fall war die Arge aus eigenem Interesse sehr kooperativ.

Gruß stupido

TabeaAngie
22.02.2006, 07:16
Hallo!

Danke für die schnellen Antworten!

Irgendwie tut mich das garnicht wundern! Denn ich habe ja schon die tollsten Dinger mit unsere Arge durch!

Aber ungerecht und Sch.... finde ich es trotzdem! Ich bin eher aus dem Erziehungsurlaub gegangen um wieder zu arbeiten und das ist die Belohnung dafür! Na danke auch ! Somal ich den anderen Lohnzettel auch abgegeben habe!
Mein Chef hat unter die Bescheinigung mit dem höherem Gehalt extra drunter geschrieben das da Übersunden dabei sind die nicht immer anfallen!
Da schiessen einem doch so einige Gedanken durch den Kopf!

Was denkt ihr, kann man dagegen Wiederspruch einlegen ? Und würde das was bringen ??

Gruß

Upsala
22.02.2006, 07:48
Ein einmalig hohes Einkommen kann ja nicht als Grundlage genommen werden. Ob sie nur einen Durchschnitt berechnen dürfen weiß ich nicht, glaube aber nein, aber wenn dann läge der im Mittel auch höher. Ich würde erst mal mit den Einkommensnachweisen zur Arge marschieren und versuchen das zu klären. Eine Veränderungsmitteilung würde ich auch gleich mitnehmen. 8)

StephanK
22.02.2006, 08:06
Ich bin stupidos Meinung.

Zusätzlich Widerspruch einlegen ist auch richtig. Dabei solltest Du dann aber am besten auch gleich Deine Gegenrechnung aufmachen, also beziffern, wie viel Dir richtigerweise in jedem der letzten Monate zugestanden hätte. Eigentlich ist das zwar der Job der Behörde, aber auf deren Weisheit solltest Du Dich in diesem Fall besser nicht verlassen und ihr das "vorkauen".

TabeaAngie
24.02.2006, 07:44
HAllo!

Ich war nun gestern da, habe es nicht eher geschafft weil ich arbeiten musste!
Ich habe meinen anderen Lohnzettel auch mitgenommen und die gefragt warum sie den höheren Lohn als Grundlage für ihre Berechnung genommen haben?
Die Antwort von dem Bearbeiter war: Da Sie nun erst zwei Monate wieder bei Ihrem Arbeitgeber sind und schon 698 Euro mit Überstunden haben , ist davon auszugehen das dies auch wiederhin der Fall ist!

Na Danke auch! Ich werde jetzt trotzdem Wiederspruch einlegen! Das kann ja wohl nicht sein!

Unsere Arge hier spinnt echt!

Die haben es sogar schon gebracht uns hier von Januar 2005 bis April 2005 ohne Geld zulassen! Weil sie mir einen Lohn von 1600 Euro angerechnet haben ! Den ich noch nie hatte und da schon garnicht! Denn ich habe im Januar entbunden !

Angie

StephanK
24.02.2006, 08:06
Die Antwort von dem Bearbeiter war: Da Sie nun erst zwei Monate wieder bei Ihrem Arbeitgeber sind und schon 698 Euro mit Überstunden haben , ist davon auszugehen das dies auch wiederhin der Fall ist!

Na Danke auch! Ich werde jetzt trotzdem Wiederspruch einlegen! Das kann ja wohl nicht sein!Völlig richtig! Leg auf alle Fälle Widerspruch ein, auch wenn's lästig ist. Das Gesetz ist nun mal so knickerig, dass Dir jeder Cent, den Du selbst verdienst, angerechnet wird. Dann kann man umgekehrt nicht locker-pauschaliert verfahren, wenn es der Staatskasse was spart. Außerderm sagt § 2 Abs. 2 Satz 1 der Alg II-Verordnung sehr eindeutig: Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.Damit sind natürlich die realen Einnahmen und nicht irgendwelche fiktiven Mittelwerte gemeint.

Es ist zwar für Dich lästig, jeden Monat Dein Einkommen nachweisen zu müssen, aber anders geht es halt nicht. Dass das für die Behörde auch lästig ist, ihr ihr Problem, das sie nicht auf Dich abladen kann.