Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II - neuer Job, der erste Monat
Hallo,
habe eine Frage bezüglich eines "zwangsumzuges" und ob man hierfür irgendwelche Leistungen erhält? Und zwar habe ich für den 1.9 eine neue Stelle, erhalte aber (wie das nuneinmal ist) denn ersten Lohn am 1.10.
Nun ist meine Frage, wie ich diesen Monat überbrücken kann, finanziell, und ob ich Unterstützung bei (für) einer neuen Wohnung erhalte? Umziehen muss ich aufjedenfall, nur kann ich die Kosten dafür nicht tragen.
Gibt es da Möglichkeiten, Unterstützung zu bekommen?
MfG
1. Ist der Umzug von der ArGe angeordnet?
Dann müssen sie auch die Kosten dafür tragen.
2. Schau mal hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=38504).
LG
Nein, habe mir die Stelle selber vermittelt :P
MfG
Also wirst Du zwecks Arbeitsaufnahme umziehen?
Hi,
richtig :)
Habe mir auch mal deinen Link angeschaut. Aber ich verstehe das nicht richtig. Wann kommt da was zum Tragen? Das erstere oder das 2te?
Bei mir ist ja schon vorher bekannt das ich Umziehen muss?
Mir hat auch mal einer vom AA erzählt das bei einem Umzug wegen einer neuen Stelle, Umzugskosten bis zu 2000€ gezahlt werden. Ist hier Kaution und 1te Monatsmiete enthalten?
Vielen Dank für die Hilfe
MfG
Wann kommt da was zum Tragen? Das erstere oder das 2te?
Wenn in Deinem Fall, Arbeitsbeginn 1.9., das Geld erst ab dem 1.10 eintrifft, steht die für den Monat 9 noch ALG2 zu.
Sollte der Lohn aber schon vor dem 1.10. auf dem Konto sein, dann musst Du das ALG2 für diesen Monat zurück zahlen.
Die rechnen in ganzen Monaten & da in diesem Monat September ein Lohneingang erfolgt, bist Du für den kompletten Monat nicht bedürftig.
Totaler Blödsinn, ich weiß, ist aber nunmal so.
Solltest Du bereits vorab wissen das der Lohn schon vor dem 1.10. auf dem Konto erscheint, gibt es das ALG2 für September als Darlehn, muss gesondert beantragt werden.
Mir hat auch mal einer vom AA erzählt das bei einem Umzug wegen einer neuen Stelle, Umzugskosten bis zu 2000€ gezahlt werden. Ist hier Kaution und 1te Monatsmiete enthalten?
Wie hoch die erstatteten Kosten sind, hängt von den tatsächlichen Kosten ab, dafür sind Kostenvoranschläge bzw. Angebote einzureichen, nach denen dann entschieden wird.
Wichtig: Nichts selber zahlen, rückwirkend gibt es keine Erstattung!
Ob die erste Monatsmiete übernommen wird oder Dir als Darlehn gegeben wird, hängt auch vom ersten Lohneingang ab, siehe oben.
Die Kaution kann & wird (vermutlich) als Darlehn gewährt werden.
Auch hierbei ist wichtig: Nichts selber zahlen!
Ok, besten Dank. Hast mir geholfen.
MfG
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