Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwangsumzug durch Vermieter
in ein paar Monaten wird der Wohnblock in dem ich Mutter mit meinen Sohn 24 J alt abgerissen beide ALG II Empfänger.Nun wollte ich und mein Sohn dies zum Anlass nehmen und sich jeder eine eigene Wohnung nehmen. Der Vermieter übernimmt alle Kosten und ihm ist es egal, ob wir gemeinsam eine 3-Raumwohnung oder jeder eine 2- Raumwohnung nimmt. Da ich stark davon ausgehe das der Eigenbetrieb für Arbeit dies nicht gestattet, das mein Sohn alleine zieht, beschäftigt mich folgendes:
1) nehme ich mit ihm wieder zusammen eine 3- Raumwohnung stehen uns in wenigen Monaten 2 Umzüge bevor, wer übernimmt dann die Kosten? Ist es dann überhaupt ohne Probleme möglich auseinander zuziehen nur weil er jetzt 25 J alt ist und der Wohnraum für 2 Personen reicht?
2) wir nehmen zusammen eine 2 Raumwohnung ( normal für 1 Person),in der ich dann verbleiben werde und nur mein Sohn umziehen braucht = 1 Umzug.
Wäre das eine bessere Variante um Kosten zu sparen und es beim Eigenbetrieb für Arbeit besser durchzusetzen?
Ich bin ratlos was wir am besten machen können, da wir beide so schnell wie möglich auseinander ziehen wollen.
Ist jemand in so einer ähnlichen Situation oder hat Erfahrung oder weiß Rat.
StephanK
25.04.2007, 12:24
:welcome: Geranie
1) nehme ich mit ihm wieder zusammen eine 3- Raumwohnung stehen uns in wenigen Monaten 2 Umzüge bevor, wer übernimmt dann die Kosten? Ist es dann überhaupt ohne Probleme möglich auseinander zuziehen nur weil er jetzt 25 J alt ist und der Wohnraum für 2 Personen reicht?Das wäre "ohne Probleme" möglich, wenn man von den Geldproblemen absehen könnte, denn alle mit dem Umzug verbundenen Kosten muss man selbst tragen, wenn ein Umzug nicht erforderlich ist, und das würde zumindest für den Umzug Deines Sohnes wohl zutreffen.
2) wir nehmen zusammen eine 2 Raumwohnung ( normal für 1 Person),in der ich dann verbleiben werde und nur mein Sohn umziehen braucht = 1 Umzug.
Wäre das eine bessere Variante um Kosten zu sparen und es beim Eigenbetrieb für Arbeit besser durchzusetzen?Das halte ich für einen sehr vernünftigen Vorschlag.
Falls der 25. Geburtstag Deines Sohnes schon in einem oder zwei Monaten bevorsteht würde ich an Deiner/Eurer Stelle auch versuchen, so zu verhandeln, dass die eigene Wohnung des Sohnes schon jetzt finanziert wird. Mit etwas gutem Willen amtlicherseits lässt die bei Euch gegebene Situation sich als sonstiger, ähnlich schwer wiegender Grund (so heisst es im Gesetz) für seinen Auszug ansehen. Ihn jetzt für mehrere Monate in einer Wohnung "festzuhalten", die so klein ist, dass sie für Dich allein angemessen ist, wäre ein unsinniger Formalismus.
hallo Stephan K,
lieben Dank für deinen Rat. Mein Sohn ist gerade am 8.4.07 :shock: 24J alt geworden, bis zum Umzug hätten wir evt. bis max. September Zeit ( durch Verzögerung unsererseits) der Vermieter versucht natürlich so schnell wie möglich das alle ausziehen, wegen der Nebenkosten. Im Moment versucht mein Sohn in einen persönlichen Gespräch ( hat Termin beim Amt bekommen) zu kämpfen um den Einzelzug durch zu bekommen.
StephanK
26.04.2007, 09:06
Dafür wünsche ich gutes Gelingen!
Jennifer81
01.06.2009, 22:47
Guten abend liebe Leute,
auch ich muss in den nächsten Wochen wegen abriss der jetzigen wohnung umziehen.
Ich selbst befinde mich gerade in einer Umschulung und bekomme neben AlgI noch ein ergänzendes ALGII.
Meine Vermieterin hat mir eine Wohnung von ca. 40qm für knappe gezeigt und das für ca.300,-€ inkl. Nebenkosten.
Ich gehe mal hier aus, das dies für die Arge kein Problem sein dürfte, oder?
Da ich diesen Umzug selbst durchführen werde bekomme ich von der Wohnungsgesellschaft, einen Umzugsgeld in Höhe von 620,-€ (Teppichgeld, Telefonanschlussgeld, Gardienengeld Tranporter etc etc).
Muss ich diese dem ARGE mitteilen? und wird diese in irgendeinerweise aufs ergänzende ALGII verrechnet?
Noch eine letzte Frage an euch, ich befinde mich gerade in einer Umschulung, weiss einer wieviele Tage Urlaub ich bekommen kann?
Bedanke mich ganz herzlichst im voraus für euere Hilfe und verzeiht mir, das ich hier soviele Fragen aufeinmal stelle, bin gerade bei einer Freundin und versuche alles schnell zu machen.
danke euere Jenny
Marsleuchte
01.06.2009, 23:53
Hallo,
nein das Geld wird nicht mit angerechnet weil es ja in Deinem Fall zweckgebunden ist durch den nötigen Umzug.
Nachzulesen im §11 SGB II Abs.3 Punkt 1 a (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html).
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
1.
Einnahmen, soweit sie als
a)
zweckbestimmte Einnahmen,
b)
Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege
einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,
MfG
Marslicht
Jennifer81
18.06.2009, 21:06
Hallo liebe Leute,
nun ist es endlich soweit, ich werde und muss in 3 wochen in die neue wohnung umziehen.
Meine derzeitige Miete kalt beträgt knappe 245,-€ Kalt
die neue Wohnung soll und wird 322,-€ warm inkl. Nebenkosten betragen.
Heute habe ich den neuen Mietvertrag zur unterschrift erhalten.
Meine Frage an euch, wie gehe ich es mit der Arge vor, da ich ja auftockendes ALG II erhalte, weil ich mich zur Zeit in einer Umschulung befinde? Kann ich den Vertrag sofort unterschreiben und es meiner Vermieterin zurückgeben?
Kann ich evtl zusätzl. einmalige Hilfen wg dem Umzug beantragen?
Wäre sehr nett, wenn ihr einige Tipps für mich hättet.
lg eure Jenny81
P.s dieses habe ich vom Iphone meiner Freundin geschrieben, da ich selbst kein www-anschluss habe, deswegen verzeicht mir bitte. danke
Hallo liebe Leute,
nun ist es endlich soweit, ich werde und muss in 3 wochen in die neue wohnung umziehen.
Meine derzeitige Miete kalt beträgt knappe 245,-€ Kalt
die neue Wohnung soll und wird 322,-€ warm inkl. Nebenkosten betragen.
Heute habe ich den neuen Mietvertrag zur unterschrift erhalten.
Meine Frage an euch, wie gehe ich es mit der Arge vor, da ich ja auftockendes ALG II erhalte, weil ich mich zur Zeit in einer Umschulung befinde? Kann ich den Vertrag sofort unterschreiben und es meiner Vermieterin zurückgeben?
Kann ich evtl zusätzl. einmalige Hilfen wg dem Umzug beantragen?
Wäre sehr nett, wenn ihr einige Tipps für mich hättet.
lg eure Jenny81
P.s dieses habe ich vom Iphone meiner Freundin geschrieben, da ich selbst kein www-anschluss habe, deswegen verzeicht mir bitte. danke
Was ist denn mit dem angekündigten Umzugsgeld der Vermieterin? Da diese den Umzug veranlasst hat, muss sie doch auch die Kosten des Umzugs tragen.
Die Arge springt nur ein, wenn du von denen eine Umzugsaufforderung bekommen hast.
Jennifer81
19.06.2009, 00:06
Was ist denn mit dem angekündigten Umzugsgeld der Vermieterin? Da diese den Umzug veranlasst hat, muss sie doch auch die Kosten des Umzugs tragen.
Die Arge springt nur ein, wenn du von denen eine Umzugsaufforderung bekommen hast.
Das mit dem Umzugsgeld war eine Fehlinformation, leider.
Frage nochmals, muss ich bevor ich den Mietvertrag unterschreibe, mich bei der ARGE melden. Ok, es ist nicht gerade eine sehr große Mieterhöhung
jetzt Kalt: 245,-€
Miete demnächst warm: 322,-€
Danke euch und noch eine gute Nacht euch allen.
Melden musst du es auf jeden Fall, bzw. sogar den Umzug beantragen.
Ich habe hier im Forum gelesen, dass die im Fall eines nicht genehmigten Umzugs nur die alte Miete weiter zahlen.
Und da die Arge dich nicht zum Umzug aufgefordert hat, wird sie wohl auch keine Umzugskosten übernehmen.
Aber ich denke, du brauchst in deinem Fall Hilfe von Spezialisten im Mietrecht.
Ich weiß nur, dass hier die Mieter den Umzug nicht bezahlen mussten, als die Wohnungen saniert wurden.
Hallöchen,
in dem Fall wird es dir so gehen wie uns.
Wir müssen auch umziehen weil wir in allen Zimmern akuten Schimmelbefall haben und das Joccenter hat uns die das neue Wohnungsangebot NICHT genehmigt, weil die Miete um 25€ höher liegt als die der alten Wohnung.
Ich bin nun aber shcon im 6.Monat schwanger, meine Kinder und ich haben bereits gesundheitliche Beschwerden wegen dem Schimmel und deswegen ziehen wir trotzdem in die angebotene Wohnung und tragen die Diferenz von eben den 25€ Mietmehrkosten selber. Eh wir ein anderes passendes Wohnungsangebot gefunden hätten und dann wieder die Warterei auf Genehmigung vom Amt .... bis dahin ist dann mein Baby bald geboren :patsch:
Umzugskosten, Kaution etc. übernimmt in einem solchen Fall das Jobcenter nicht weil der Vermieter ja den Umzug veranlasst hat und daher ist die Arge dafür nicht zuständig.
Alles Gute und LG,
Jeannette
Hallo liebe Leute,
nun ist es endlich soweit, ich werde und muss in 3 wochen in die neue wohnung umziehen.
Meine derzeitige Miete kalt beträgt knappe 245,-€ Kalt
die neue Wohnung soll und wird 322,-€ warm inkl. Nebenkosten betragen.
Heute habe ich den neuen Mietvertrag zur unterschrift erhalten.
Meine Frage an euch, wie gehe ich es mit der Arge vor, da ich ja auftockendes ALG II erhalte, weil ich mich zur Zeit in einer Umschulung befinde? Kann ich den Vertrag sofort unterschreiben und es meiner Vermieterin zurückgeben?
Kann ich evtl zusätzl. einmalige Hilfen wg dem Umzug beantragen?
Wäre sehr nett, wenn ihr einige Tipps für mich hättet.
lg eure Jenny81
P.s dieses habe ich vom Iphone meiner Freundin geschrieben, da ich selbst kein www-anschluss habe, deswegen verzeicht mir bitte. danke
vergessen - sorry.
lege das Angebot auf jeden Fall bei der Arge vor inklusive dem Schreiben vom Vermieter.Du wirst damit rechnen müssen wie wir die Differenz zwischen alter und neuer Miete selber tragen zu müssen oder geh noch mal zum Vermieter und frage nach einem Angebot in Höhe der alten Miete - damit dürfte es zumindest was die Miete angeht dann keine Probleme geben. Wegen der Umzugskosten solltest du dringend nochmals den Vermieter kontaktieren , normal muss er dafür aufkommen in deinem Fall.
LG Jeannette
Hallöchen,
in dem Fall wird es dir so gehen wie uns.
Wir müssen auch umziehen weil wir in allen Zimmern akuten Schimmelbefall haben und das Joccenter hat uns die das neue Wohnungsangebot NICHT genehmigt, weil die Miete um 25€ höher liegt als die der alten Wohnung.
Ich bin nun aber shcon im 6.Monat schwanger, meine Kinder und ich haben bereits gesundheitliche Beschwerden wegen dem Schimmel und deswegen ziehen wir trotzdem in die angebotene Wohnung und tragen die Diferenz von eben den 25€ Mietmehrkosten selber. Eh wir ein anderes passendes Wohnungsangebot gefunden hätten und dann wieder die Warterei auf Genehmigung vom Amt .... bis dahin ist dann mein Baby bald geboren :patsch:
Umzugskosten, Kaution etc. übernimmt in einem solchen Fall das Jobcenter nicht weil der Vermieter ja den Umzug veranlasst hat und daher ist die Arge dafür nicht zuständig.
Alles Gute und LG,
Jeannette
Jennifer81
19.06.2009, 18:29
Hallo
erstmal möchte ich mich ganz herzlichst bei euch für eure Hilfe bedanken.
1.) habe heute schriftlich vom Vermieter erhalten das die Umzugskosten doch übernommen werden.
2.) Mietvertrag habe ich bereits unterschrieben und abgegebgen, Vermieter weiß das ich von der Arge aufstockendes Geld bekomme, wegen Einkommensnachweis.
3.) Wohnung wird ende nächsten Monats komplett abgerissen
4.) alte Kaution wird auf die neue übernommen, also keine zusätzlichen Kosten.
5.) Brauche keine neue Wohnungseinrichtung und keinen Umzugswagen, weil mir Freunde und die Familie hilft.
6.) die wohnung ist mietreduziert ca. 40,-€ pro monat und ist eine sozialwohnung
Habe keine erfahrung mit der Arge, aber glaube nicht das sie hier probleme machen und warum wird mir meine Vermieterin die Wohnung zeigen, obwohl sie doch weiss das ich von der Arge z.Zt. geld erhalte.
Werde am dienstag vor der schule bei der arge vorbeischauen und denen dies mitteilen, werden mir wohl kaum den Kopf abreisen und wenn sie sich querstellen, bin ich notfalls auch bereit, die differenz selbst zu bezahlen.
Danke euch nochmals ganz herzlichst für euere hilfe und wünsche euch noch ein schönes Wochenende
eure Jennifer aus Köln
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