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25.04.2007, 11:37
Hallo Zusammen,
hier ein Bericht aus der HAZ vom 25.04.2007 der sich mit der Mietobergrenze (KdU) in Hannover auseinandersetzt, und über ein Urteil des Landessozialgerichtes Celle das entgegen der Praxis der Jobcenter 300 € als Mietobergrenze anzusehen, 385 als Mietobergrenze ansieht.
HAZ Bericht vom 25.04.2007Empfänger von Hartz IV dürfen teurer wohnen
Landessozialgericht urteilt: 385 statt 300 Euro für Miete
Von Thorsten Fuchs
Empfänger von Arbeitslosengeld II dürfen laut einem Urteil des Landessozialgerichts Celle künftig teurere Wohnungen beziehen. Die Richter kritisierten die aktuellen Mietobergrenzen in Hannover als zu niedrig. Für einen Einpersonenhaushalt seien 385 Euro inklusive Nebenkosten angemessen – statt bisher 300 Euro. Sowohl Vertreter der Wohnungswirtschaft als auch von Mieterverbänden begrüßten das Urteil.
In dem aktuellen Fall hatte eine 52-jährige frühere Versicherungsangestellte aus Herrenhausen gegen die Arbeitsgemeinschaft der Jobcenter der Region geklagt, weil diese Leistungen gekürzt hatten. Die Frau lebt in einer 84 Quadratmeter großen Wohnung. Die Grundmiete liegt bei 416 Euro, zuzüglich Nebenkosten, Heizung und Wasser muss sie 528 Euro monatlich aufbringen. Ein halbes Jahr lang hatte ihr Jobcenter die Kosten in voller Höhe übernommen, die Zahlung dann aber auf 300 Euro plus 28 Euro Heizungszuschuss reduziert.
Die Richter in Celle gestanden ihr im Berufungsverfahren nun 385 Euro zuzüglich Heizkosten zu. Die Wohnung der Klägerin sei zu groß, zudem habe sie sich um eine günstigere Alternative nicht mal bemüht, kritisierte Richter Leandro Valgolio gestern bei der Urteilsverkündung. Gleichzeitig nutzten er und seine Kollegen den Fall jedoch für eine grundsätzliche Bewertung der seit Langem umstrittenen Mietobergrenzen. Zwar hätten umfangreiche Recherchen bei Wohnungsgesellschaften und Kommunen keine eindeutige, angemessene Miethöhe ergeben, wohl aber einen Mangel an kleinen, billigen Wohnungen und einen erheblich höheren Mietzins als in den Obergrenzen ergeben. Ein Mietspiegel existiere in Hannover leider nicht, bedauerten die Richter. Deshalb hätten sie den äußersten Wert des Wohnungsgesetzes sowie einen Zuschlag von zehn Prozent zu Grunde gelegt, da Mietsteigerungen der letzten Jahre darin nicht berücksichtigt seien. Die Richter bezogen sich darin auf das jüngste Urteil des Bundessozialgerichts. Eine Revision ließen sie nicht zu.
Regionspräsident Hauke Jagau ließ gestern offen, ob die Region die Obergrenzen entsprechend dem Richterspruch korrigiert: „Wir warten erst die schriftliche Begründung ab.“ Auch zur Höhe möglicher Mehrkosten für die Region könne er keine Angaben machen: „Das ist Spekulation.“ Von den derzeit knapp 62 000 sogenannten Bedarfsgemeinschaften in der Region sind gut 34 000 Einpersonenhaushalte. Der Vertreter der Region im Prozess kündigte nur an, die Mietobergrenzen auf das Niveau im Wohnungsgesetz anzuheben – was 350 statt bislang 300 Euro für Einpersonenhaushalte entspräche.
„Das Urteil ist ganz in unserem Sinne“, erklärte Bernd Meyer, Präsident des Verbands der Wohnungswirtschaft. Steigende Mietpreise als Folge erhöhter Mietobergrenzen schließt er aus: „Die Hartz-IV-Bezieher bestimmen nicht den Markt.“ Bernd Stöver, Geschäftsführer des Mietervereins, hält zudem Mehrkosten für die Region für unwahrscheinlich – weil man für weniger Menschen Umzüge in billigere Wohnungen bezahlen muss.
schönen Gruß
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hier ein Bericht aus der HAZ vom 25.04.2007 der sich mit der Mietobergrenze (KdU) in Hannover auseinandersetzt, und über ein Urteil des Landessozialgerichtes Celle das entgegen der Praxis der Jobcenter 300 € als Mietobergrenze anzusehen, 385 als Mietobergrenze ansieht.
HAZ Bericht vom 25.04.2007Empfänger von Hartz IV dürfen teurer wohnen
Landessozialgericht urteilt: 385 statt 300 Euro für Miete
Von Thorsten Fuchs
Empfänger von Arbeitslosengeld II dürfen laut einem Urteil des Landessozialgerichts Celle künftig teurere Wohnungen beziehen. Die Richter kritisierten die aktuellen Mietobergrenzen in Hannover als zu niedrig. Für einen Einpersonenhaushalt seien 385 Euro inklusive Nebenkosten angemessen – statt bisher 300 Euro. Sowohl Vertreter der Wohnungswirtschaft als auch von Mieterverbänden begrüßten das Urteil.
In dem aktuellen Fall hatte eine 52-jährige frühere Versicherungsangestellte aus Herrenhausen gegen die Arbeitsgemeinschaft der Jobcenter der Region geklagt, weil diese Leistungen gekürzt hatten. Die Frau lebt in einer 84 Quadratmeter großen Wohnung. Die Grundmiete liegt bei 416 Euro, zuzüglich Nebenkosten, Heizung und Wasser muss sie 528 Euro monatlich aufbringen. Ein halbes Jahr lang hatte ihr Jobcenter die Kosten in voller Höhe übernommen, die Zahlung dann aber auf 300 Euro plus 28 Euro Heizungszuschuss reduziert.
Die Richter in Celle gestanden ihr im Berufungsverfahren nun 385 Euro zuzüglich Heizkosten zu. Die Wohnung der Klägerin sei zu groß, zudem habe sie sich um eine günstigere Alternative nicht mal bemüht, kritisierte Richter Leandro Valgolio gestern bei der Urteilsverkündung. Gleichzeitig nutzten er und seine Kollegen den Fall jedoch für eine grundsätzliche Bewertung der seit Langem umstrittenen Mietobergrenzen. Zwar hätten umfangreiche Recherchen bei Wohnungsgesellschaften und Kommunen keine eindeutige, angemessene Miethöhe ergeben, wohl aber einen Mangel an kleinen, billigen Wohnungen und einen erheblich höheren Mietzins als in den Obergrenzen ergeben. Ein Mietspiegel existiere in Hannover leider nicht, bedauerten die Richter. Deshalb hätten sie den äußersten Wert des Wohnungsgesetzes sowie einen Zuschlag von zehn Prozent zu Grunde gelegt, da Mietsteigerungen der letzten Jahre darin nicht berücksichtigt seien. Die Richter bezogen sich darin auf das jüngste Urteil des Bundessozialgerichts. Eine Revision ließen sie nicht zu.
Regionspräsident Hauke Jagau ließ gestern offen, ob die Region die Obergrenzen entsprechend dem Richterspruch korrigiert: „Wir warten erst die schriftliche Begründung ab.“ Auch zur Höhe möglicher Mehrkosten für die Region könne er keine Angaben machen: „Das ist Spekulation.“ Von den derzeit knapp 62 000 sogenannten Bedarfsgemeinschaften in der Region sind gut 34 000 Einpersonenhaushalte. Der Vertreter der Region im Prozess kündigte nur an, die Mietobergrenzen auf das Niveau im Wohnungsgesetz anzuheben – was 350 statt bislang 300 Euro für Einpersonenhaushalte entspräche.
„Das Urteil ist ganz in unserem Sinne“, erklärte Bernd Meyer, Präsident des Verbands der Wohnungswirtschaft. Steigende Mietpreise als Folge erhöhter Mietobergrenzen schließt er aus: „Die Hartz-IV-Bezieher bestimmen nicht den Markt.“ Bernd Stöver, Geschäftsführer des Mietervereins, hält zudem Mehrkosten für die Region für unwahrscheinlich – weil man für weniger Menschen Umzüge in billigere Wohnungen bezahlen muss.
schönen Gruß
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