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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reisekostenantrag - Wie - Wo - Was


Meier85
25.04.2007, 12:41
hallo,

1.
da ich nun schon mehrere vorstellungsgespräche hatte und auch 2 Probearbeitstage in verschiedenen firmen, hab ich nun von Reisekostenerstattungen gelesen.
Nun meine Frage wie kann ich so einen Antrag bekommen und wer stellt ihn aus?
Welche Vorraussetzungen gibt es?
Damit ich es das nächste mal weiß, wenn ich eine Einladung bekomme was ich tun muss, und wie hoch ist die Grenze und wie wird es berechnet? (pro km)?

2.
Ich weiß für die bisherigen kann ich nix mehr erstattet bekommen aber für zukünftige würde ich es gerne, weil es mittlerweile schon sehr ins geld geht

3.
Will nämlich auch die Reisekosten (zumindest mal versuchen) für die einladung zur Arge erstattet zu bekommen.

DANKE!

mfg steve

fragi
25.04.2007, 13:21
Hallo Meier85,

ich hatte da auch schon meinen Spaß damit, näheres findet du hier:

§ 45 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__45.html) §46 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__46.html)

Wichtig halt wie du schon sagst vorher beantragen... ich habe is immer so gemacht bisher, dass ich vorher eine E-Mail geschrieben habe, auch auf ein Urteil eingegangen, wo geschrieben wird dass es rechtswiedrig ist eine mindesterstattungsgrenze zu ziehen.
Beim Gespräch bekomm ich dann immer den Bogen wo ich Kontonummer, entfernung und unterschrift draufsetze.

Trish
25.04.2007, 13:24
@ fragi
Gilt das nur bei ALG2 oder auch bei ALG1 bzw. bei Leuten die von Arbeitslosigkeit bedroht sind?

Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.

fragi
25.04.2007, 13:42
Also ich als ALG I Empfänger bekomme das auch :engel:


So wie es sich liest, kann auch jeder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer das bekommen... Nur wie das eingegrenzt werden soll, wer "bedroht" ist weiß ich auch nicht... ich mit sicherheit mal wieder eine Ermessenssache!

Wichtig ist aber dass § 324 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__324.html) beachtet wird.

Das hier setze ich immer in mein Schreiben...

Ich möchte auch auf ein Urteil des Bayerisches LSG (L 7 AS 93/06) verweisen:
„Die Entscheidung der Beklagten, grundsätzlich erst Fahrkosten zu erstatten, die einen Betrag von 6,00 EUR übersteigen, ist rechtswidrig [...]“

Meier85
25.04.2007, 13:56
hallo,

also wenn ich eine einladung zur arge bzw. zum vorstellungsgespräch bekomme sofort eine email an meine sachbearbeiterin von ALG2 ? und dann warten oder wie läuft das denn dann ab?

kenne es von bisher da hatten mich firmen angerufen so nach dem motto ob ich morgen vorbei komme wegen gespräch usw. nur wie läuft es denn da mit dem antrag?
schickt mir den die arge zu? kann ich den ausdrucken? muss ich den abholen?

muss der arbeitgeber den unterzeichnen?


danke

Upsala
25.04.2007, 23:20
Servus Meier85!
Ich würde die ARGE schriftlich auffordern dir entsprechende Infos zu geben, wie sie im Falle einer kurzfristigen Bewerbung, verfahren wollen. Ich mach das per FAX. Bisher ohne Probleme.

fragi
26.04.2007, 05:05
Also es ist ja so, dass du die Reisekosten in jedem Fall vorher beantragen musst... Es kommt halt immer auf den SB an, deshalb solltest du wie stupido schon sagt mal eine Stellungsnahme am besten schriftlich anfordern.

Damit kannst du dann im Zweifel auch sagen sie haben es mir aber so schriftlich gegeben...

Ich schick die Mail immer an den allgemeinen posteingang, weiterleiten können die das dann imma selber ;)

Also im internet gibts den Antrag nicht, habe ihn jedenfalls bisher nicht gefunden... die Drucken das Ding normal an ihrem Pc aus, du schreibst noch entfernung, Kontonummer und Unterschrift drauf und fertig!