GofX
21.02.2006, 16:59
Moin ... :-)
Folgende Geschichte:
Ich wurde im Januar drei mal von meiner ARGE eingeladen und bin auch zu jedem Termin erschienen.
Laut § 16 Abs. 1 SGB II gilt § 46 SGB III, wonach bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel ein Betrag in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes berücksichtigungsfähig ist.
Ich benutzte für die Fahrten zu den Einladungen meinen 50ccm Motorroller. § 5 Abs. 1 Bundesreisekostengesetzes sieht eine Entschädigung von 20 Cent pro gefahrenem Kilometer vor.
Insgesamt sind 72km zurück gelegt worden und somit rechnen sich die 14,40€ zusammen, um deren Erstattung ich am 15.02. schriftlich gebeten habe.
Dieser Antrag über die Gesamtsumme wurde nun drei mal abgelehnt (ja, ich habe drei Briefe bekommen), da die jeweils entstandenen 4,80 € (3*4,80=14,40) kein "angemessenes Verhältnis von Leistungszweck und Verwaltungsaufwand erhalten".
Wer weiß, wo ich diese "6-Euro-Regelung" nachlesen kann, bzw. ob diese pro Einladung oder für einen Zeitraum gilt bzw. ob es damit nun richtig ist, dass der ARGE damit Tür und Tor geöffnet wird, Jemanden je nach Belieben auch mehrfach wöchentlich ohne Erstattung der Reisekosten einzuladen
Ich weiß im Moment nicht, ob sich Widerspruch und Klage wegen 14,40 € überhaupt rechtfertigen lassen, sondern möchte nur auf fragwürdige Entscheidungen hinweisen.
Folgende Geschichte:
Ich wurde im Januar drei mal von meiner ARGE eingeladen und bin auch zu jedem Termin erschienen.
Laut § 16 Abs. 1 SGB II gilt § 46 SGB III, wonach bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel ein Betrag in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes berücksichtigungsfähig ist.
Ich benutzte für die Fahrten zu den Einladungen meinen 50ccm Motorroller. § 5 Abs. 1 Bundesreisekostengesetzes sieht eine Entschädigung von 20 Cent pro gefahrenem Kilometer vor.
Insgesamt sind 72km zurück gelegt worden und somit rechnen sich die 14,40€ zusammen, um deren Erstattung ich am 15.02. schriftlich gebeten habe.
Dieser Antrag über die Gesamtsumme wurde nun drei mal abgelehnt (ja, ich habe drei Briefe bekommen), da die jeweils entstandenen 4,80 € (3*4,80=14,40) kein "angemessenes Verhältnis von Leistungszweck und Verwaltungsaufwand erhalten".
Wer weiß, wo ich diese "6-Euro-Regelung" nachlesen kann, bzw. ob diese pro Einladung oder für einen Zeitraum gilt bzw. ob es damit nun richtig ist, dass der ARGE damit Tür und Tor geöffnet wird, Jemanden je nach Belieben auch mehrfach wöchentlich ohne Erstattung der Reisekosten einzuladen
Ich weiß im Moment nicht, ob sich Widerspruch und Klage wegen 14,40 € überhaupt rechtfertigen lassen, sondern möchte nur auf fragwürdige Entscheidungen hinweisen.