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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reisekosten unter 6,- EUR nicht erstattungsfähig?


GofX
21.02.2006, 16:59
Moin ... :-)

Folgende Geschichte:
Ich wurde im Januar drei mal von meiner ARGE eingeladen und bin auch zu jedem Termin erschienen.

Laut § 16 Abs. 1 SGB II gilt § 46 SGB III, wonach bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel ein Betrag in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes berücksichtigungsfähig ist.
Ich benutzte für die Fahrten zu den Einladungen meinen 50ccm Motorroller. § 5 Abs. 1 Bundesreisekostengesetzes sieht eine Entschädigung von 20 Cent pro gefahrenem Kilometer vor.

Insgesamt sind 72km zurück gelegt worden und somit rechnen sich die 14,40€ zusammen, um deren Erstattung ich am 15.02. schriftlich gebeten habe.

Dieser Antrag über die Gesamtsumme wurde nun drei mal abgelehnt (ja, ich habe drei Briefe bekommen), da die jeweils entstandenen 4,80 € (3*4,80=14,40) kein "angemessenes Verhältnis von Leistungszweck und Verwaltungsaufwand erhalten".

Wer weiß, wo ich diese "6-Euro-Regelung" nachlesen kann, bzw. ob diese pro Einladung oder für einen Zeitraum gilt bzw. ob es damit nun richtig ist, dass der ARGE damit Tür und Tor geöffnet wird, Jemanden je nach Belieben auch mehrfach wöchentlich ohne Erstattung der Reisekosten einzuladen

Ich weiß im Moment nicht, ob sich Widerspruch und Klage wegen 14,40 € überhaupt rechtfertigen lassen, sondern möchte nur auf fragwürdige Entscheidungen hinweisen.

StephanK
21.02.2006, 17:22
Moin auch!
Aus dem "Merkblatt 3 - Vermittlungsdienste und Leistungen für Arbeitnehmer" der BA:
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-01/importierter_inhalt/pdf/mb03_av.pdf
Leistungsvoraussetzungen:
Auf die Leistungen haben Sie keinen Rechtsanspruch.
Sie dürfen nur gewährt werden, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.( :!: )
(...)
Außerdem:
Bewerbungs- und Reisekosten dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen.
Ich denke aber, dass das für (irgend)einen Zeitraum gilt - frag mich bitte nicht, für welchen.
Jedenfalls hat mir ein BA-Sachbearbeiter das mal so erklärt, dass man VORAB einen Antrag stellt - sozusagen damit die BA weiss "da kommt was auf uns zu" und dann Belege sammelt, bis man ein Sümmchen zusammen hat und diese dann einreicht.

Ziemlich krass finde ich freilich, dass es Geld nur gibt, wenn noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Eigentlich sollte man im letzten Vierteljahr des Kalenderjahres dann seine Bewerbungs- usw. Aktivitäten vorsichtshalber einstellen... :x