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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 1 auch trotz Nichterfüllung der 12/24-Regel möglich?


Zooloo
25.04.2007, 14:38
Hallo allerseits!

Ich habe eine Frage zum Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und leider bisher widersprüchliche Informationen (aus verschiedenen Arbeitsagenturen) bekommen.

Folgende Situation: In den letzten 1,5 Jahren habe ich nicht arbeitslosenversichert als Beamter gearbeitet, davor ca. 2,5 Jahre arbeitslosenversichert. Beide Beschäftigungsverhältnisse sind nahtlos ineinander übergegangen.

Normalerweise dürfte ich aufgrund der 12/24-Regel keinen Anspruch auf ALG 1 haben, da ich in den letzten 24 Monaten lediglich die ersten 6 Monate noch arbeitslosenversichert beschäftigt war.
Diese Auskunft habe ich auch von meiner zuständigen Arbeitsagentur erhalten. Kollegen, die sich in der exakt gleichen Situation befinden wie ich (beide Beschäftigungen gingen ebenfalls nahtlos ineinander über, es wurde dazwischen kein ALG 1 beansprucht), haben jedoch die Auskunft erhalten, das ALG 1 dennoch möglich wäre.

Die Frage ist nun, was stimmt? Gibt es irgendwelche speziellen Regeln, Vorschriften außerhalb der 12/24-Regel, die nicht ohne weiteres für einen Laien wie mich erkenntlich sind? Hat da jemand Erfahrung?

Für eine Hilfe/Tipps/Hinweise hier aus dem Forum wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße,

Z.

Seebarsch
25.04.2007, 18:34
Hallo zooloo,
:welcome:
von der 12/24 Regelung gibt es keine Ausnahmen.
Die Rahmenfrist von zwei Jahren ist nur dann verlängerbar, wenn eine berufsfördernde REHA-Maßnahme in diesem Zeitraum liegt.
Siehe auch § 124 SGB III. (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__124.html)
Die Tätigkeit als Beamter ist nach § 27 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__27.html)definitiv versicherungsfrei, so dass sie auch nicht zur Erfüllung des Anspruchs herangezogen werden kann.
:(