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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Post: Freistellungsauftrag - Anrechnung von Vermögen


Betroffener
21.02.2006, 19:28
Hallo,

wie es scheint, waren die Ämter (oder besser die Computer der Ämter) in der Zwischenzeit wieder einmal fleissig beim Abgleichen von Daten.

Wer einen (oder mehrere) Freistellungsaufträge hat, bekommt in diesen Tagen Post von seiner ArGe bzw. zuständigem Amt mit einem sinnigen Text - der aber ofensichtlich nicht vorher mit den tatsächlichen Sachverhalten abgeglichen wird - denn es wird bei vorliegen eines Freistellungsauftrages automatisch unterstellt, dass dieser nicht angegeben wurde. Auch der Beginn des ALG II Leistungszeitraumes scheint den Damen und Herren vom AMt dabei egal zu sein.

Sehr geehrte(r) .....

das Bundesamt für Finanzen hat mir mitgeteilt, dass Sie insgesamt x Freistellungsufträge erteilt haben.

Diese Anzahl stimmt nicht mit Ihren Angaben im Antrag überein.

Bitte machen Sie deshalb auf dem beigefügten Antwortbogen darüber Angaben. auf welche Geldanlagen sich diese Freistellungsaufträge beziehen.

Diese Angaben sollten sich auf die massgeblichen Verhältnisse am 01.01.05 beziehen. Zinseinahmen aus diesen Geldanlagen sind für das letzte Kalenderjahr anzugeben. Fügen Sie die entsprechenden Nachweise (z.B. Sparbücher, Kontoauszüge, Depotauszüge usw.) bei und übersenden Sie mir diese UNterlagen bis zum 06.03.06

Dann folgt noch der Hinweis, dass keine Kosten übernommen werden für die Nachweise, wenn diese bei den Instituten abgefordert werden müssten.

Dann folgen die üblichen Drohungen wegen fehlender Mitwirkung und Liebes- und Leistungsentzug, wenn nicht ...

Haben noch mehr solch tolle Post bekommen?

Den Ämtern geht es um die Aufspürung von Leuten mit Geld auf den Konten (über den 200€ x Lebensjahre (max 13.000) + den 750 € für erforderliche Anschaffungen) und auch um den Zinszufluß zwecks Anrechnung.

Da der Freistellungsauftrag im Erstantrag angegeben war, gibt es jetzt natürlich einen geharnischtes Einschreiben.