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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft wie wirds berechnet? Selbstständig?


Naty
04.05.2005, 10:50
Hallo,

hm...ich blick nicht mehr durch.

Ich bin geschieden, 1 kleine Tochter, und beziehe seit Januar Alg II.
Allerdings nicht viel bis vor kurzem-die KV war mir damals wichtig, daß wir krankenversichert sind.

Und statt Wohngeld bis dato 120 gabs 130 Alg II zusätzlich zum Ehegattenunterhalt in Höhe von 624 EURO, Kindesunterhalt 192 und Kindergeld.

Wie die Arbeitsmarktlage aussieht(schreib ca. mind. 5 Bewerbungen pro Woche), wisst Ihr sicher selbst.

Mein Exmann zahlt nicht mehr nun, Klage ist eingereicht, aber wann Gerichtstermin-da er ja nun zahlen muß-keine Ahnung wann der ist. Seither übernimmt das Amt und nun bekomm ich daher halt auch den fehelenden Unterhalt.

Nun zieht mein Freund hier zu mir-er wohnt leider etwas weiter weg. Noch ist er hier nicht gemeldet, aber mein werter Herr Ex-Gemahl hat das Amt informiert.

Er selber dürfte lt. meinem Anwalt, wenn er zu mir zieht, einen Haushalsbterag von 350 EURO anrechnen und davon die Hälfte vom Unterhalt abziehen-vorausgesetzt, mein Freund verdient auch genug.

Aber soweit isses ja noch nicht.

Mein Freund ist zu Beginn seienr Selbstständigkeit und arbeitet im Moment nur nebenher, ohne Anmeldung, als SUB. Bekommt mal 100, mal 150 EURO die Woche.

Wenn er nun im Monat eine Rechnung ausstellt über 800 EURO-die werden doch wohl nicht als Einkommen so angerechnet? ich mein-davon gehen ja Materialkosten ab, die er ja bezahlen muß, Fahrtkosten, Versicherung wie Unfall und Betriebshaftpflicht.

Wird das angerechnet, wenn er dann in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen wird? Versicherungskosten betragen alleine 98,21 EURO im Monat.Hinzu kommen Benzinkosten für Fahrten zu den Baustellen an 5 Tagen die Woche, etwa 25 km einfache Strecke. Nicht zu vergessen die Steuern.

Was würde das Amt als netto ansehen?

Klar, sobald größere Aufträge kommen...aber bis dahin müssen wir uns ja irgendwie über Wasser halten und wir wollen jetzt keinen Fehler machen, bevor wir zum Amt gehen.

Miete zahlen wir 429 warm.

Habt Ihr Ratschläge für uns?

Liebe Grüße

Naty & Sascha

Betroffener
04.05.2005, 15:24
:welcome: Naty,

als erstes:
KEINE Bedarfsgemeinschaft für Euch Drei, sondern entweder Haushaltsgemeinschaft oder Wohngemeinschaft - nichts anderes kann in Frage kommen.
Das heisst im Klartext:

Du bist mit Deinem Kind eine Bedarfsgemeinschaft Nr. 1
Dein Freund ist mit sich selber die zweite Bedarfsgemeinschaft Nr. 2.
Miete und Heizung werden geteilt (ggf. Aufteilung nach Anteil 2 zu 1)
Jeder bekommt sien eigenes ALG II Geld + anteilig KdU.
Auf den jeweiligen EINZEL-Anträgen steht nichts von der jeweils anderen Person oder Bedarfsgemeinschaft, sondern nur daß es sich um eine der beiden obigen anderen Begriffe handelt und das die Miete geteilt wird.

Die neuesten Gerichtsurteile der Sozialgerichte unterstützen das ausdrücklich. Der Anwalt scheint da auch nicht unbedingt sehr fit zu sein.
Urteilssammlung hier im Forum: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=2777