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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schweizer und Arbeitslos in Deutschland


Frederik
27.04.2007, 15:15
Hallo zusammen,

ich weiss nicht ob das hier das richtige Forum ist und ob mir hier einer weiterhelfen kann, aber ich hoffe es mal. Und zwar habe ich bzw. wir ein Problem, meine Freundin ist Schweizer Staatsbürgerin und ist am 1.3.07 zu mir nach Deutschland gezogen hat auch direkt Ihren Job angetreten den wir im vorhinein schon für sie gesucht hatten. Nun knapp 2 Monate später ist sie leider erkrankt (was wissen wir leider noch nicht) und wurde 2 Wochen krankgeschrieben. Als sie dann Ihre Krankmeldung abgeben war wurde Ihr nahe gelegt sich doch was Stress freieres zu suchen oder zurück in die Schweiz zu gehen. Natürlich war die Krankheit, laut Chefin nicht der Grund dafür..... Da Sie sich in der Probezeit befindet können wir dagegen auch leider nicht angehen und haben natürlich nun ein finanzielles Problem, da sie ja auch noch kein Arbeitslosengeld bekommt weil sie noch kein Jahr in Deutschland gearbeitet hat. Nun zu meiner eigentlichen Frage. Sie hat vorher in der Schweiz immer gearbeitet und auch einbezahlt, war nie arbeitslos usw. Gibt es nun eine Möglichkeit das das Arbeitslosengeld was Ihr in der Schweiz zustehen würde nach Deutschland zu bekommen oder sonst eine andere Möglichkeit? Wenn uns einer da weiterhelfen könnte wäre ich ihm sehr dankbar. Wir sind zwar schon auf der Suche nach einem neuen Job aber Ihr wisst ja wie das in Deutschland so ist.

mfg
Frederik

StephanK
27.04.2007, 16:22
:welcome: Frederik,
ich kann zunächst nur eine vorläufige Auskunft geben.
Nach dem deutsch-schweizerischen Abkommen über Arbeitslosenversicherung (http://www.admin.ch/ch/d/sr/c0_837_913_6.html) besteht, so weit ich sehe, leider keine Möglichkeit, den in der Schweiz erworbenen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hier in Deutschland geltend zu machen, weil Artikel 7 Absatz 1 des Abkommens dem entgegensteht - sie ist ja Schweizerbürgerin.

Ich kann aber nicht ausschließen, dass Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union bestehen, denen zufolge die Europäische Verordnung Nr. 1408/71 betr. die Sozialversicherung von Wanderarbeitnehmern auch auf das Verhältnis zur Schweiz erstreckt wird. Falls ja, gälte womöglich etwas anderes. Dies zu ermitteln bedarf aber noch zusätzlicher Rechcherche, die etwas Zeit kostet, so dass ich um Geduld bitten muss.

Frederik
27.04.2007, 16:34
Hallo StephanK,

danke für die schnelle vorläufige Antwort. Das hört sich ja nicht sehr positiv an. Es muss doch irgendeine möglichkeit geben die Zeit bis wir einen Job gefunden haben finanziell zu überbrücken. Ich will ja nicht das Sie zurück muss. Wenn du oder andere Foren Mitglieder irgendwelche anderen Ideen oder Ratschläge haben wäre ich sehr dankbar. Im moment kann uns jede Idee helfen. Natürlich habe ich noch etwas Geduld :) danke schonmal im vorraus.

Mfg
Frederik

AxelHH
27.04.2007, 20:17
Wieso ruft Ihr nicht einfach bei der Schweizerbotschaft an ?
Die können euch doch bestimmt weiterhelfen.

Tel.: 030-390 400 16

Seebarsch
29.04.2007, 21:33
Hallo Frederick,
es ist so, wie Stephan es schon andeutete.
Nach dem Deutsch-Schweizer Abkommen werden die Beschäftigungszeiten in der Schweiz so anerkannt, als wenn es sich um eine Beschäftigung in der EU handelt.
Da deine Freundin hier nach der Arbeit in der Schweiz gearbeitet hat, kann sie auch hier Arbeitslosengeld bekommen.
Wichtig ist es, dass deine Freundin sich umgehend arbeitslos meldet, wenn die Kündigung vorliegt.
Die Beschäftigungszeit in der Schweiz kann mit einem Formular E 301 nachgewiesen werden.
Dazu solltet ihr schnell die zuständige kantonale Arbeitsverwaltung in der Schweiz anschreiben und das Formular E 301 beantragen.
Dabei solltet ihr alle Beschäftigungsstellen in der Schweiz angeben.
Die kantonale Arbeitsverwaltung setzt sich dann mit den Arbeitgebern in Verbindung und bestätigt die Zeiten und Entgelte!
:sensationell:

Frederik
03.05.2007, 10:20
Super danke für die Antworten. Dann werden wir das so machen. Da fällt mir ja ein Stein von herzen.

Gruß
Frederik