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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : sachbearbeiter will nix schriftlich machen....


NeuesLeben30
22.02.2006, 12:54
Hallo, habe folgende probleme:

Der Sachberabeiter,den ich habe,25,verh.1 kind, sagt immer was,und macht es dann auch,z.b leistungen kürzen,aber schreibt es nicht schriftlich...
Will nix schriftlich machen..

Es ist so,das ich ende januar einen fortzahlngsantrag gestellt hatte,schwanger war,und das baby aber dann doch verloren hatte :-(
Dann kam ein neuer bescheid,und mein sachberabieter,SAGTE mir,das die wohung die wir nun haben,für jetzige 3 personen zu teuer ist...
Das wir kosten senken sollen,was aber nicht geht,oder das wir umziehen sollen.
Dann sagte er,wieviel eine wohung für 3 personen kosten darf,maximal 370 euro warm,inclusive 50 euro heizungskosten und warmwasser,müll..
also katmiete 320 euro...

ABER ER MACHT DAS ALLES NICHT SCHRIFTLICH!!!! auch das mit der miete!! NIX schriftlich!!!

und wir haben anfgefangen zu suchen,und eine wihung gefunden.
ich bat um eine mietbescheinigung,um die wohung abklären zu lassen,bei ihm,ob sie genemigt wird oder nicht..
da SAGTE er mal wieder zu mir,das es so eine bescheinigung garnich mehr gäben würde..das wir einfach den mietvertrag unterscheiben sollten..
was uns aber komisch vorkam.
ich hab dann die hotline angerufen,und die haben mir aber dann eine mietbescheinigung zugeschickt..
wir dann zu dem sachberbeiter,als sie ausgefüllt worden ist,und die wohung wurde genemigt..
dann ist es so,das der vermieter,aber eine kaution haben will,wofür aber kein feld in der mietbescheinigung war...also nciht hingeschrieben worden ist.
dann hab ich heute nochmal mit dem telefoniert,weil er so keine sprechzeiten hat,dienstags und mittwochs ist der nicht im amt erreichbar...
und ich fragte ob ich den ,wenn das im mietvertrag vermerkt ist mit der kaution,ob ich dann einen antrag auf die kaution stellen kann,wir aber ,um den mietvertrag unterschreiben zu können,in vorleistung treten,und wir die kaution beim arbeitsamt in raten abzahlen..
da SAGTE er mir wieder,das es sowas nicht mehr gäbe,das arbeitsamt zahlt keine kaution und in raten könnten wir das auch nicht beim AA abbezahlen.
und ich hatte aber VORHER bei der hotline angerufen,die hatte mir aber gesagt,das es sowas gäbe und sie ein vermerkt im pc machen wollte.
und darauf hin hatte ich dann den sachbearbeiter am tel.

nun ist es aber trozdem noch so,das der vermieter die kaution bar haben will,das wir sie mitbringen wenn wir den vertrag unterschreiben wollen.
wollten zum 1.4 einziehen
bekomme nur 350 euro vom A und kaltmiete ist 350 euro.
das geld würde uns dann diesen monat komplett fehlen.
dann fragte ich,ob ich den morgen,wenn er wieder sprechstunde hat,
einen antrag stellen könne,auf umzugskosten und renovierungskosten.
da sagte er,das geht nicht,da die miete nicht dem entspricht wie er sagte,ein diferenzbetrag darin ist..den wir ja aus eiigender tasche zahlen müssen.
diferenz betrag von 115 euro miete..
und somit keine umzugskoten,umzugwagen und renovierungkosten bekommen.
es dafür auch keine anträge mehr gibt.
dann habe ich nach herd gefragt,weil in dieser wohnung eine einbauküche steht,die dem vermieter gehöhrt,und wir keinen herd haben.
das man vor 1 jahr noch,beim sozialamt einen antrag drauf stellen konnte,wenn man keinen eigenen hat.
vor HARZ 4...
und da SAGTE er , ne soewas gibt es auch nicht mehr,nur wenn man die 1 eigene wohung bezieht....

NeuesLeben30
23.02.2006, 14:11
Hallo, habe den 1 beitrag etwas verwirrend geschrieben..
ICH bin 25,verh. und habe 1 kind.
NICHT der sachbearbeiter...

es ist jetzt so,das wir heute zum vermieter müssen,und die kaution bar mitbringen sollen,und dann können wir den mietvertrag auch unterschreiben.

der sachberabeiter sagte uns,als ich vor 3 tagen bei ihm war mit der mietbescheinigung,
das die wohung ok ist.
aber dies hat er uns auch nicht schriftlich gegeben.
genau das gleiche,als ich ende januar mein baby verloren hatte,und er darauf hin sagte,ihre wohung ist nun für 3 personen zu teuer,und er wolle mir ein schreiben schicken worin das steht.
das er DAS hat nicht gemacht .
bis heute nicht,
habe mit ihm gestern gesprochen.
die kaution würden wir nicht gestellt bekommen,und dann mit monatsraten abzahlen können,so einen antrag brächte ich erst garnicht stellen,würde er sowieso ablehnen.
dann fragte ich,wie es den mit renovierungskosten aussähre,und einem mietwagen.
das ich heute zu ihm vorbei komme und die anträge dafür stellen möchte.
der typ hat dienstags und mittochs keine sprechstunde.
nur montgas und donnerstag den ganzen tag.
und da ich zu nervös war,am montag,beim abgeben der mietbescheinigung,fielen mir die fragen erst gestern ein..
so konnte ich gestern leider allles nur per telefon klären.

auch die renovierungskosten würden wir in unserem fall nicht bekommen,sagt er,weil die wohung mit 115 euro direfenzbetrag zu teuer währe...
aber diese wohung ist laut aussage von ihm auch zu teuer,
uznd mit 3 personen finden wir keine wohung die insgesammt nur 370 euro kostet.
das ist der richtwert,den er mir,handschrftlich aufgeschrieben hat.
mehr nicht.
320 kalt +50 euro heizung
mehr darf die wohung bei uns,hessen,für 3 personen nicht kosten...

was kann ich tun,damit er mir das schriftlich gibt?
die aussagen von ihm,das unsere wohung jetztt zu teuer ist.. und so...?

dann habe ich gesagt,da ja sozi uns arbeitsamt zusammen gelegt wurde,und diese wohung nach seiner meinung zu teuer ist,
das wir,wenn wir umziehen,auch noch einen neuen herd beantragen müssen,
da in dieser wohung,und ich bin erst im juni 05 mit meinem mann zusammen gezogen,zwecks heirat,
eine einbauküche vom jetzigen vermieter drin ist.
deswegen müssen wir einen herd beantragen.
da sagte er: den würde man nur bekommen,,wenn man einen anzrag stellt,
wenn man eine 1 wohnung bezieht.
aber diese küche können wir ja NICHT mitnehmen!
vermieter würde uns auch ein schreiben fretig machen,in dem drin steht,das es wirklich seine einbauküche ist,und wir sie nur mitgemietet haben.

könnt ihr mir einen rat geben??

GofX
23.02.2006, 17:48
... sagt immer was,und macht es dann auch,z.b leistungen kürzen ...

ABER ER MACHT DAS ALLES NICHT SCHRIFTLICH!!!! auch das mit der miete!! NIX schriftlich!!!

Willst Du sagen, dass in Deinem ALG II Bewilligungsbescheid steht, dass die Kosten der Unterkunft in voller Höhe übernommen werden und am Ende auf dem Konto ein anderer Betrag erscheint?

Das kann nicht sein!

Falls doch, stell' einen Antrag mit folgendem Wortlaut:

Absender

Anschrift ARGE usw.

1. Überprüfungsantrag
nach § 44 SGB X Ihres Bescheides vom (Datum der Erstbewilligung) sowie der Bescheide über Fortzahlung (Datum der Bescheide).

2. Auskunft und Beratung
nach §§ 13, 14, 15, 16 Satz 3, 17 SGB I i.V.m. §§ 20, 33, 35, 44 SGB X;
Hinweis auf Art. 34 GG; § 839 BGB


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie kürzen seit (Datum der ersten falschen Überweisung) die mir zustehende Leistung nach § 22 SGB II, in dem klar geregelt ist, dass Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht werden müssen.

Ich beantrage diese Leistungen rückwirkend bis zum (Datum der ersten falschen Überweisung) in voller Höhe zu bewilligen.

Ihren rechtsmittelfähigen Bescheid erwarte ich bis
zum (Datum in zwei Wochen).


Sollten Sie meinem Antrag nicht entsprechen, bitte ich um ausführliche Begründung unter Berücksichtung aller relevanten Vorschriften des Sozialgesetzbuches.

Hierauf besteht Anspruch. So entspricht die Begründungspflicht bei belastenden Verwaltungsakten dem rechtsstaatlichen Grundsatz, wonach der Bürger Anspruch auf Kenntnis der Gründe hat, weil er nur dann seine Rechte sachgemäß verteidigen kann (BVerfGE 6, 44; 40, 286; 49, 66; BSG, Urteil vom 10.06.1980 - 4 RJ 103/79).

Entsprechend den Anforderungen gemäß §§ 33, 35 Abs. 1 SGB X sind in der Begründung die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzugeben, die die Behörde zur Entscheidung bewogen haben. Die Behörde ist ebenfalls verpflichtet, bei Ermessungsentscheidungen die Gesichtspunkte der pflichtgemäßen Ermessungsausübung darzulegen.


Ich bitte um Eingangsbestätigung

Dann hast Du auf jeden Fall etwas Schriftliches.

Eine Absenkung der Leistungen ohne entsprechenden Hinweis ist nicht zulässig.