Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erstattungsanspruch
Hallo Guten Tag
Ich hätte mal eine Frage. Ich bin jetzt ein halbes Jahr Arbeitslos.Jetzt hat mir die Berufsgenossenschaft eine Erwerbsminderungsrente bewilligt.Ich beziehe ALG 1 kann die Arbeitsagentur Erstattungsansprüche geltent machen.
Seebarsch
29.04.2007, 20:56
Hallo Harald,
:welcome:
das kommt darauf an, was für eine Erwerbsminderungsrente vorliegt.
Wenn es eine volle EM-Rente ist, d.h. die Leistungsfähigkeit liegt unter 3 Stunden am Tag, wird die Alg 1 Zahlung ab Beginn der Rente mit der EM-Rente bis zur Höhe des Alg 1 ´verrechnet, weil dann keine Arbeitslosigkeit mehr vorliegt.
Wenn es eine Teilwerwerbsminderungsrente ist, kann es sein, dass das Alg auf die Rente angerechnet wird.
:(
Vielen Dank für deine Antwort. Es ist eine Vollrente und die ist fast doppelt so hoch wie das Arbeitslosengeld.Ich meinte auch Rückwirkent.
Seebarsch
30.04.2007, 18:49
Hallo harald,
wenn es so ist, hat die Agentur für die Zukunft die Leistungen aufzuheben.
Für die Vergangenheit, das bedeutet ab Rentenbewilligung bis zur laufenden Zahlung, besteht in Höhe des gezahlten Alg ein Erstattungsanspruch an die Rentenversicherung, da die Agentur dann ja vorgeleistet hat.
Den Restbetrag der Rente bekommst Du dann ausgezahlt!
:(
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