StephanK
28.04.2007, 21:30
Für eine Überprüfung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag einstimmig, die zugrunde liegende Eingabe den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.
Der Petent fordert in seiner Eingabe, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld soll nach der Dauer der Einzahlungen gestaffelt werden. Es sei ungerecht, dass Arbeitnehmer, die über lange Zeit hohe Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hätten, bereits nach zwölf Monaten lediglich Arbeitslosengeld II erhielten. Bei der vom Ausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung führte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus, dass die Arbeitslosenversicherung als Risikoversicherung konzipiert sei. Versichertes Risiko sei der wegen Arbeitslosigkeit vorübergehend eintretende Ausfall des Arbeitsentgelts. Finanziert werde das Arbeitslosengeld deshalb nicht aus der Rücklage der Eigenbeträge, sondern aus den Beträgen, die die Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber zahlten. Entsprechend dem Prinzip einer Risikoversicherung verfüge der Gesetzgeber über einen großen Gestaltungsspielraum bei der Festlegung der Anspruchsdauer: So habe Mitte der achtziger Jahre die Anspruchsdauer maximal zwölf Monate für alle Altersgruppen betragen. Seitdem sei sie in mehreren Schritten bis auf 32 Monate für Arbeitnehmer, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit das 57. Lebensjahr vollendet haben, verlängert worden. Seit dem vergangenen Jahr werde Arbeitslosen, die einen Anspruch erworben und das 55. Lebensjahr vollendet hätten, für maximal 18 Monate Arbeitslosengeld gezahlt. Arbeitslose unter 55 Jahren, die einen Anspruch erworben haben, erhielten maximal zwölf Monate Arbeitslosengeld.
Aus Sicht des Petitionsausschusses kann eine längere Zahlung von der Arbeitslosenversicherung nicht geleistet werden, obwohl dies von vielen Betroffenen als persönliche Härte empfunden werde. Die Beschränkung der Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs sei notwendig, um die Beitragsbelastung der beschäftigten Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber angemessen zu begrenzen. Die Beschränkung diene der Sicherung vorhandener und der Schaffung neuer Arbeitsplätze. Da jedoch diese Thematik zurzeit intensiv diskutiert werde, erscheine die vorliegende Petition geeignet, in die Überlegungen der politischen Gremien, die über eventuelle Änderungen der geltenden Regelungen zu entscheiden haben, einbezogen zu werden.
Quelle: Deutscher Bundestag - 25.04.07
Der Petent fordert in seiner Eingabe, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld soll nach der Dauer der Einzahlungen gestaffelt werden. Es sei ungerecht, dass Arbeitnehmer, die über lange Zeit hohe Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hätten, bereits nach zwölf Monaten lediglich Arbeitslosengeld II erhielten. Bei der vom Ausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung führte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus, dass die Arbeitslosenversicherung als Risikoversicherung konzipiert sei. Versichertes Risiko sei der wegen Arbeitslosigkeit vorübergehend eintretende Ausfall des Arbeitsentgelts. Finanziert werde das Arbeitslosengeld deshalb nicht aus der Rücklage der Eigenbeträge, sondern aus den Beträgen, die die Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber zahlten. Entsprechend dem Prinzip einer Risikoversicherung verfüge der Gesetzgeber über einen großen Gestaltungsspielraum bei der Festlegung der Anspruchsdauer: So habe Mitte der achtziger Jahre die Anspruchsdauer maximal zwölf Monate für alle Altersgruppen betragen. Seitdem sei sie in mehreren Schritten bis auf 32 Monate für Arbeitnehmer, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit das 57. Lebensjahr vollendet haben, verlängert worden. Seit dem vergangenen Jahr werde Arbeitslosen, die einen Anspruch erworben und das 55. Lebensjahr vollendet hätten, für maximal 18 Monate Arbeitslosengeld gezahlt. Arbeitslose unter 55 Jahren, die einen Anspruch erworben haben, erhielten maximal zwölf Monate Arbeitslosengeld.
Aus Sicht des Petitionsausschusses kann eine längere Zahlung von der Arbeitslosenversicherung nicht geleistet werden, obwohl dies von vielen Betroffenen als persönliche Härte empfunden werde. Die Beschränkung der Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs sei notwendig, um die Beitragsbelastung der beschäftigten Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber angemessen zu begrenzen. Die Beschränkung diene der Sicherung vorhandener und der Schaffung neuer Arbeitsplätze. Da jedoch diese Thematik zurzeit intensiv diskutiert werde, erscheine die vorliegende Petition geeignet, in die Überlegungen der politischen Gremien, die über eventuelle Änderungen der geltenden Regelungen zu entscheiden haben, einbezogen zu werden.
Quelle: Deutscher Bundestag - 25.04.07