Hallo,
ich habe ein paar Fragen zum Thema Umschulung, hatte schon gegoogelt, bin aber nicht so recht fündig geworden bzw. viele Seiten waren sehr veraltet...
In der Regel werden ja höchstens 2 Jahre vom Amt unterstützt, welche Möglichkeiten habe ich für das 3.Jahr? Was ist der Unterschied zwischen Umschulung und zweiter Ausbildung (hätte ich Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe, auch wenn ich bereits eine abgeschlossene Ausbildung habe?)?. Was muss man dem Amt vorweisen, um eine Umschulung/Ausbildung bekommen zu können?
Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Lilli
StephanK
29.04.2007, 09:32
ich habe ein paar Fragen zum Thema Umschulung, hatte schon gegoogelt, bin aber nicht so recht fündig geworden bzw. viele Seiten waren sehr veraltet...Das ist kein Wunder, denn den Begriff "Umschulung" gibt es schon seit langem nicht mehr. Wir haben ihn nur deswegen im Titel dieses Forums, weil er immer noch in den Köpfen vieler Leute herumspukt :wink:
In der Regel werden ja höchstens 2 Jahre vom Amt unterstützt, welche Möglichkeiten habe ich für das 3.Jahr? Was ist der Unterschied zwischen Umschulung und zweiter Ausbildung (hätte ich Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe, auch wenn ich bereits eine abgeschlossene Ausbildung habe?)?. Was muss man dem Amt vorweisen, um eine Umschulung/Ausbildung bekommen zu können?Das mit der verkürzten Förderung steht in § 85 Abs. 2 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__85.html), und es steht dort deswegen, weil zwischen Erst- und Zweitausbildung deutlich unterschieden wird. Die Erstausbildung (und nur diese) wird durch Berufsausbildungsbeihilfe (im Volksmund das "Lehrlings-BAföG") gefördert, und zwar so lange, wie sie nach der entsprechenden Ausbildungsordnung eben dauert.
Bei Leuten, die schon eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und (nur) eine Weiterbildung brauchen, sind die Ausbildungsinhalte "abgespeckt", d.h. viel Allgemeinwissen, dass Azubis erstmals vermittelt wird, kann man bei Leuten mit Berufserfahrung bereits voraussetzen, muss es nicht erneut vermitteln und kann den Bildungsgang dementsprechend verkürzen.
Du solltest deswegen einen Bildungsgang suchen, der nicht für Azubis konzipiert ist, sondern ausdrücklich als Weiterbildungsmaßnahme. Diese Maßnahmen sind auf die Förderungsdauer von zwei Jahren abgestimmt. Eine meines Wissens recht vollständige Übersicht findest Du in der Weiterbildungsdatenbank KURSNET (http://www.kursnet.arbeitsagentur.de/kurs/index.jsp) der Arbeitsagentur.
Das ganze wird nur funktionieren, wenn Du Anspruch auf ein volles Jahr Arbeitslosengeld hast. Während der Weiterbildungsmaßnahme erhältst Du Arbeitslosengeld bei Weiterbildung, und zwar doppelt so lange wie "normal", d.h. wie Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit. Zwei Jahren würden dann also gerade hinkommen - aber auch nicht länger.
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