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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Amt war da! eheähnliches verhältnis?


arion
22.02.2006, 19:51
Hallo!gestern war das amt bei mir!vorgeschichte:
vor über 2 jahren zog meine freundin zu mir nach Gladbeck!

Ich gab an es Gäbe kein eheänliches verhältnis!
Es wurde akzeptiert!sie wohnte zur untermiete im eigenen Raum!

Jetzt sind wir nach Marl gezogen!
Sie hat ihren neuen antrag ausgefüllt und mit mir einen Untermietvertrag gemacht!
Sie hat zwei räume auf den dachboden und kann küche und bad laut vertrag mitbenutzen!das amt wollte noch eine bestätigung von der vermieterin,doch die ist im urlaub!

da gab ich ihr ein schreiben mit das ich mir von der vermieterin telefonisch eine erlaubnis geholt habe!
denen kam das spanisch vor und sie wollten zur wohnung!Ich kam auch Sofort von der arbeit!sie schauten sich die küche an,das bad, kurz in mein schlafzimmer und dann oben die räume!oben war das bett,ihr pC und schränke die sie leider noch nicht zusammen bauen konnte!

sie fragten nach ihren anziesachen die sich noch in säcken hatte!
als ich kam waren sie schon durch!sie klärten uns auf dass das strafbar sei, wenn wir eine beziehung hätten,
das nicht sagen würden und dann auf ein mal auf die idee kommen würden zu heiraten.
sie haben nachgeforscht, dass wir auch schon in gladbeck zusammen gewohnt haben!ich sagten ihnen dass meine freundin damals nach einer feier von zuhause rausgeschmissen wurde und ich sie aufgenommen habe,
es sei aber keine körperliche Beziehung, was auch stimmt!
die dame vom amt sagte dass es manchmal besser sei,
ein eheänliches verhältnis anzugeben, weil es auch Vorteile hätte!

Sie sind trotzdem skeptisch!sie wollen uns beide morgen sehen,und so wie ich verstanden habe getrennt befragen und irgend einen bogen mit uns ausfüllen!

Was kann passieren und was soll ich machen?????

eheähnliches verhältnis zugeben,angeben????

was für änderungen ergeben sich finanziell durch ein eheänliches verhältnis????
oder soll ich lieber wenn die doof spielen sagen sie sollen meiner freundin eine wohnung geben,da ich ihr eigentlich nur helfen wollte und nicht, dass dadurch mit dem amt ärger gibt!

ich sagte ja auch, dass ich es nur gut meinte, und dass das amt dadurch nicht soviele kosten hätte, wie als wenn meine Freundin eine kommplette wohnung bekäme mit allem was sie braucht!

Bitte um rat!!!!!!!

Ps:sorry für den langen text aber man sollte ja immer von vorne mit der geschicht anfangen! :-x

border
22.02.2006, 21:23
Hallo arion,

ich nehme an das Bei Euch kein eheähnliches Verhältnis vorliegt, was auch der Untermietvertrag glaubhaft macht.

Der Bogen den ihr morgen ausfüllen sollt ist wahrscheinlich der Bogen zur Überprüfung des Bestehens einer eheähnlichen Gemeinschaft.

den könnt ihr Euch hier schon mal anschauen:

http://forum.arbeitslosennetz.de/aln einloggen und dann unter Downloads
Fragebogen eheähnliche Gemeinschaft.

- ihr solltet beide ablehnen diesen auszufüllen da es sich bei Euch um keine eheähnliche Gemeinschaft handelt, und ihr deshalb nicht auch nur ansatzweise in der Lage seid, Fragen die auf das zusammenleben zweier Personen die die selbe Wohnung bewohnen abzielen, zu beantworten.

- das solltet Ihr dort dann auch glaubhaft vortragen.

hier mal ein Thread der für Euch sehr interessant sein wird:

http://forum.arbeitslosennetz.de/viewtopic.php?t=15721

MfG

border

arion
22.02.2006, 21:47
danke für deine Antwort und den Tipp.

wollte mir grade diesen Fragebogen anschauen bzw. downloaden aber es ging nicht. kannst du mir genauer sagen, was ich tun muss um mir den Fragebogen anzusehen?

Besten Dank schon im Vorraus!

-arion

border
22.02.2006, 21:56
Hallo arion,

Du mußt dort auf der linken Seite unter login Benutzername und Paßwort eingeben das geht aber nur wenn DU auch dort registriert bist.

Zur Not mußt DU dich da nochmal extra registrieren.

EDIT: sonst kannst Du auch mal hier (http://zope1.free.de/sofodo/themen/erwerbslosigkeit/alg-2/fragebogen-zur-ueberpruefung-einer-eheaehnlichen-gemeinschaft/) klicken.


MfG

border

arion
22.02.2006, 22:22
wie soll ich mich verhalten?falls ich in 1-2jahren heiraten will,doch eheähnliches verhältnis zulassen,um ärger zu vermeiden oder wie kann man das dem amt später klarmachen?

welche nachteile hätte ehänliches verhältnis für mich und meine freundin?

Mfg

arion

border
22.02.2006, 22:34
Halo arion,

falls ihr nicht den Kriterien einer eheähnlichen Gemeinschaft entspricht, solltet ihr dieses auch nicht angeben, nur um dem Amt zu gefallen.

Falls Ihr später dann doch mal heiraten werdet wird Euch das Amt wohl kaum in Regress dafür nehmen können denn Beziehungen können sich ändern, zum guten oder schlechten und das Muß selbst das Amt akzeptieren, - also keine Angst.

- seien wir mal ehrlich wer von uns weiß schon was die Zukunft bringt.

MfG

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border
22.02.2006, 22:41
Hallo arion,

hier zur Vorbereitung noch mal eine Information aus einer Broschüre die bei der ARGE ausgelegt sein sollte.

http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/pdf/Merkblatt_SGB_II_Stand_10-05.pdf

bitte auf Seite 10 Definition der eheähnlichen Gemeinschaft anschauen.

MfG

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arion
22.02.2006, 22:55
Ok danke!Hast mir sehr geholfen!Hoffe ich mal das morgen alles gut geht!

oh!Eine frage habe ich noch!Was sollte meine freundin sagen warum sie mitmirgezogen ist und nicht eine eigene wohnung beantragt hat?Was soll ich sagen warum ich meine freundin angeboten habe mitzukommen und welche beweggründe ich habe sie bei mir wohnen zu lassen???

Mfg

arion

border
22.02.2006, 23:07
Hallo arion,

zu den Beweggründen könntest DU sagen warum denn nicht, was spricht dagegen, außerdem wäre Dir die Wohnung alleine zu teuer geworden und da Du deine Bekannte ja schon als gute und zuverlässige Mitmieterin kanntest von der vorigen Wohnung.

Desweiteren kam es Dir gerade Recht das Sie dir angeboten hat zwei Zimmer von deiner Wohnung anzumieten da Du die Du sonst an eine dir fremde Personen vermieten müßtest.

Und es ist ja wohl logisch das man eher einen einziehen läßt den man schon kennt und mit dem man gute Erfahrungen genmacht hat oder?
- und das es sich dabei um eine gegengeschlechtliche Person handelt dagegen kann das Amt doch nichts haben oder?

- kannst Du den Leuten vom Amt dann ja auch genauso vortragen wenn Sie dumme fragen stellen.

Deine Freundin kann übrigens auch so argumentieren die Wohnung von Dir angenommen zu haben da Ihr euch schon kanntet und um schneller in der neuen Stadt sozialen Anschluss zu finden, außerdem bestehe in Deutschland freies Aufenthaltsbestimmungsrecht.

viel Erfolg übrigens, und nicht weichklopfen lassen!

MfG

border

Betroffener
23.02.2006, 01:50
Noch ein kleiner Nachtrag - ich weiss nicht, ob es schon in einem der vorgeschlagenen Dokumente drin steht.

Als Bedarfsgemeinschaft gibt es nur 90% vom Regelsatz und wenn irgendwann mal einer Einkommen hat oder bekommen sollte, wird dieses Einkommen auf den Regelsatz beider Personen angerechnet.

Das führt dann unter Umständen zu der absurden Situation, dass der Verdienende für den anderen die Krankenkasse bezahlen muss und den Lebensunterhalt bezahlen muss.

Eine Bedarfsgemeinschaft hat keine Vorteile (ich kenne jedenfalls keine) sondern nur massive Nachteile.

Nur das Amt hat Vorteile dadurch.

Kämpft also wie die Löwen und lasst Euch weder aufs Glatteis führen noch über den Tisch ziehen.