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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerspruch möglich bei Leistungsablehnung?


Jeanie
29.04.2007, 14:00
Hallo liebe Moderatoren und alle User!

Ich habe gestern meinen Ablehnungsbescheid für das Arbeitslosengeld bekommen, mit der Begründung, dass ich keine 12 Monate in den letzten 2 Jahren gearbeitet habe.
Das stimmt, es waren nur 11! :?

Ist es möglich, da Widerspruch einzulegen oder lohnt es sich nicht?

Ich muss ja sagen, dass ich eh sehr enttäuscht vom Arbeitsamt bin. In meiner 12monatigen Arbeitslosigkeit im letzten Jahr kam vom Arbeitsamt genau ein Job-Vorschlag. Alles andere musste ich alleine suchen und ermöglichen! Und dann stellen sie sich wegen 1 Monat an... Auf Harzt 4 Habe ich keinen Anspruch, da ich einen Bausparvertrag habe, auf dem schon zu viel Geld ist - AN DEN ICH ABER GAR NICHT RANKOMME!!!!!

Nun bekomme ich keinen Cent vom Arbeitsamt und muss mich auch noch freiwillig versichern, wie soll das alles finanziell möglich sein???? :confused:

Ich würde also jetzt gern Widerspruch einreichen, befürchte aber aus anderen Beiträgen raus gelesen zu haben, dass mir das gar nichts bringen wird?! Stimmt das? Hab ich sonst irgendwelche Möglichkeiten?

Vielen, vielen Dank im Voraus!

Einen sonnigen Sonntag wünscht

Jeanie

Seebarsch
29.04.2007, 20:50
Hallo jeanie,
:welcome:
der Widerspruch hat dann keinen Sinn, wenn die Anspruchsvoraussetzungen, wie hier, nicht vorliegen. 11 Monate sind nun einmal nicht 12 Monate!
:confused:

Jeanie
29.04.2007, 22:34
:wut:
Okay, vielen Dank! War einen Versuch wert :(

StephanK
30.04.2007, 16:50
Auf Harzt 4 Habe ich keinen Anspruch, da ich einen Bausparvertrag habe, auf dem schon zu viel Geld ist - AN DEN ICH ABER GAR NICHT RANKOMME!!!!!Was die Frage des "an das Geld rankommens" angeht: geht nicht gibt's nicht. Wenn Du das willst oder musst, geht das natürlich, wenn auch wahrscheinlich mit Zinsverlusten.

Schau Dir den Vertrag mal genau an. Es wäre in Deinem Fall evtl. sinnvoll, das Geld aus dem Bausparvertrag in eine Lebensversicherung oder private Rentenversicherung umzuschichten. Es müsste allerdings eine sein, bei der vertraglich festgelegt ist, dass Du vor dem 63. Geburtstag nicht drankommst (das ist Bedingung dafür, dass das Geld beim Alg II nicht als Vermögen angerechnet wird).

Wenn Du bei den Verhandlungen mit der Bausparkasse unsicher bist, lass Dich mal bei einer Verbraucherberatungsstelle (http://www.vzbv.de/go/) beraten. Allerdings muss man dort leider oft lange auf Termine warten, weil die staatliche Förderung für diese nützlichen Einrichtungen stark zusammengestrichen worden ist und die Beratungsstellen Personal abbauen mussten. :mad: