Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückzahlung ALG II
Sub_Zero
22.02.2006, 19:52
Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Bedingt durch die Arbeitslosigkeit meiner Eltern habe ich vor ca. 2 Jahren auch ALG II beantrag und auch bewilligt bekommen. Seit dem 01. Januar 2006 stehe ich in einem festen Arbeitsverhältnis und habe dies dem Amt auch mitgeteilt. Zum 31. Dezember 2005 erfolgte die letzte Zahlung in Höhe von 345€. Jetzt habe ich einen Bescheid bekommen mit der Aufforderung den Betrag vom 31. Dezember 2005 zurückzuzahlen. Ich habe bereits fleißig im Internet recherchiert aber keine wirklich konkreten Antworten gefunden. Ich habe bisher Wiederspruch eingelegt mit dem Vermerk das die Bergründung folgt auf anraten meines Vaters. Soweit mir erklärt wurde habe ich im ersten Monat in dem ich nach der Arbeitslosigkeit Arbeite noch Anspruch auf ALG II. Soll heißen, für Januar 2006 steht mir das ALG noch zu da mein Gehalt erst ende Januar gezahlt wird. Vielleicht kennt jemand die Situation oder weiß besser bescheid als ich, kann ja auch sein das jemand Gesetzestexte kennt mit denen ich Argumentieren kann. Danke für eure Hilfe.
Bis dann,
Sub
graefin_zahl
22.02.2006, 20:43
Bist Du denn aufgefordert worden, Deinen Arbeitsvertrag und eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen aus der hervorgeht, wann die Gehaltszahlung tatsächlich ausgezahlt wurde?
Falls ja, und und Du hast die Unterlagen nicht vorgelegt, ist das mangelnde Mitwirklung und die Leistung wird deshalb zurückgefordert.
Vielleicht ist die Aufforderung aber auch vergessen worden oder nicht angekommen.
Das solltest Du auf jeden Fall anführen und eine Bescheinigung des Arbeitgebers nach
reichen- der kann Dir sicher bestätigen, wann das Januar-Gehalt ausgezhalt wurde.
Sub_Zero
22.02.2006, 20:46
Ich habe kein schreiben der Art bekommen, nur die Aufforderung der Rückzahlung. Einen Nachweis, Arbeitsvertrag oder Ähnliches wollte nie jemand sehen!
Danke für deine schnelle Antwort!
Bis dann,
Sub
Habe ein ähnliches problem!!!!!!!!! Arbeitsagentur will satte 553,37 Euro zurück, die können mich mal kreuzweise - habe denen alles zugeschickt was ich vom Arbeitgerber bekam - Arbeitsbescheinigung, Arbeitsvertrag, Verdienstbescheinigungen.
am 21.12.2005 --> Anruf der Firma XYZ - befristeter Job bis 21.02.2006
seit 22.12.2005 --> bin nicht mehr arbeitslos
am 30.12.2005 --> Überweisung der Arbeitsagentur von 437,- Euro* (Vorauszahlung für Januar)!!!!!!
am 27.01.2005 --> Überweisung (Nettolohn) 1092,67 für Dezember mit Januar - von der Firma XYZ - davon waren ca. 822 Euro für Januar und
ca. 270 für Dezember
am 09.02.2006 --> Überweisung Arbeitsagentur gesamte Fahrkostenbeihilfe für meinen befristet Job (22.12.2005-21.02.2006) - 294,40€
am 21.02.2006 --> leider wurde der Arbeitsvertrag nicht verlängert
seit 22.02.2006 --> bin ich wieder arbeitslos (Fortzahlungsantrag schon vorher eingereicht)
am 23.02.2006 ---> Brief der ARGE zur Rückzahlungsaufforderung
In den nächsten Tagen erwarte ich die letzte Lohnüberweisung - ca. 575 Euro, wenn ich es so pi mal Daumen überschlage
Und die Arge fordert nun ALG II zurück - Zeitraum '1.12.2005 - 31.01.2006' gut, es sind nicht 874 Euro (2 x 437) - sondern 553,37 Euro also faktisch '22.12.2005 - 31.01.2006'
Und wie gesagt, der Lohn für Dezember 2005 & Januar wurde mir zusammengerechnet am 27.01.2006 überwiesen!
ps.
Kann mir jemand sagen, was & wie viel die ARGE zuückfordern kann und mir kurz & prägnant sagen kannst wie ich den Widerspruch formulieren kann?! Vlt. auch bezogen mit Paragrafen oder Urteilen zum Zuflaufprinzip?
pps.
habe in einem anderen Forum (http://www.*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT*/forum/archive/index.php?t-12644.html)
auch folgende Passage gefunden:
Bei ALG II zählt die Bedürftigkeit und bei Einkommen der Monat des Zuflusses.
Beispiel, ich gehe ab 1.9. arbeiten und werde soviel verdienen, dass ich auf ALG II verzichten kann. Zahltag in der Firma ist aber der 15. des Folgemonats (15. Oktober). Dann bekomme ich für September Alg II voll. Und auch im Oktober bis zum 14. Anteilig bezahlt.
Also brauch ich nur ALG II zurückzahlen vom 27.01.2006 - 31.01.2006????!
Also 437/30*5 = ca. 72,83 €
Soll ich meinen II Widerspruch so verfassen, dass ich nur 72,83 € zahlen muss?!
Sorry, hab echt wenig Peilung.
Betroffener
25.02.2006, 19:22
Um es kurz zu machen:
So - wie in folgendem Link beschrieben - "Auszug aus den Durchführungshinweisen SGB II § 11 - Einkommensanrchnung":
Einkommensanrechnung (http://forum.arbeitslosennetz.de/viewtopic.php?p=51525#51525)
Wenn was anderes erzählt oder gemacht wird, die Damen und Herren auf den entsprechenden Passus hinweisen.
Viel Erfolg
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