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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Antrag wird nicht bearbeitet, was tun?


microsklave
30.04.2007, 09:59
Hallo,
Ich habe 2006 ALG II bezogen und vom Nov 2006 bis Feb 2007 eine Arbeit gefunden. Leider wurde ich von dem Unternehmen nach Beendigung meiner Projektarbeit nicht übernommen und habe mitte März einen Antrag auf ALG I gestellt, der natürlich abgelehnt wurde. Danach habe ich meinen Antrag auf ALG II abgegeben. Und bis jetzt keine Nachricht bekommen.
Am 23. April habe ich bei der Hotline angerufen, um den Status meines Antrages zu erfragen. Er wurde, wie von mir befürchtet, noch nicht bearbeitet. Daraufhin habe ich um einen Anruf oder Termin zur Klärung gebeten. Ich werde aber auch diesbezüglich ignoriert.
Was soll ich tun? Ich bin Herzkrank und bin auf eine Krankenversicherung angewiesen. Ich kann mir aber nur noch die Rate für einen Monat leisten und dann habe ich kein Geld mehr. Ich brauche also dringen Hilfe.
Danke schonmal für eure Hilfe.

fragi
30.04.2007, 11:01
Hallo microsklave,

also soweit ich das weiß ist es dort wie auf jedem anderen Amt auch, die barbeitungszeigt darf 3 monate nicht überschreiten.

Was du allerdings tun kannst, ist zur ARGE zugehen und dir einen Darlehn auszahlen zu lassen, und vielleicht auch nochmal ein wenig druck hinter die Bearbeitung zu setzen...

Lass dir am besten schriftlich geben, dass dein Antrag bisher noch nicht bearbeitet wurde, darauf hast du ein Recht!

efge
30.04.2007, 14:10
Hallo microsklave,

vergiss, dass Du ein Telefon hast.

Siehe auch diesen Beitrag Allgemeines zum Umgang mit AA/ARGE/Jobcenter usw. (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=987).

Ich empfehle Dir daher dringend den Ratschlag von fragi zu beherzigen und persönlich bei der ARGE aufzulaufen. Solltest Du dort bei Deinem Sachbearbeiter auf "taube Ohren" stossen, verlange den Teamleiter und bitte höflich, aber nachdrücklich um einen Vorschuss. Es kann auch hilfreich sein einen aktuellen Kontoauszug mitzunehmen, aus dem Deine Mittellosigkeit hervorgeht.

Viel Erfolg.

microsklave
30.04.2007, 16:06
Danke für die Tipps. Ich werde die Woche mal das Darlehn beantragen.

efge
30.04.2007, 16:32
Ich werde die Woche mal das Darlehn beantragen.

Es handelt sich nicht um ein Darlehn, vielmehr um einen Vorschuss.

Kleiner, aber weitreichender Unterschied. ;-)

Seebarsch
30.04.2007, 18:57
Hallo zusammen,
nach § 41 SGB I (http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_i.htm) werden Ansprüche mit dem Entstehen fällig.
Da die Leistungen nach dem SGB II im Voraus gezahlt werden, werden sie eigentlich mit Vorlage des völlständigen Antrages fällig.
Insofern halte ich jede Bearbeitungszeit von mehr als 2 Wochen für nicht gerechtfertigt.
Zumindest muss nach dieser Frist eine vorschussweise Zahlung erfolgen.
Insbesondere kann man hier auch auf den § 17 SGB I, (http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_i.htm) Ausführung der Sozialleistungen, hinweisen!
:wut:

Hungrig
01.05.2007, 13:44
Hmmm... mir geistert im Kopfe rum, dass sollte eine solche Behörde von einer Notlage wissen, sind sie zum Handeln gezwungen oder sehe ich das falsch?

Seebarsch
01.05.2007, 13:52
Ganz genau,
hingehen, Sachlage schildern und nicht ohne Bewilligung und angemessene Zahlung weggehen.
Ansonsten den zuständigen Teamleiter, Abteilungs- oder Amtsleiter einschalten!
:wut: