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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Folgeantrag


Keoma
30.04.2007, 16:23
Ich hätte eine Frage. Also, vermutlich ist es zu früh jetzt schon die Pferde scheu zu machen aber vor drei Wochen habe ich einen Antrag auf Fortzahlung gestellt. Sieben Wochen vor Ablauf des jetzigen Bewilligungszeitraums. Ich habe grad mal angerufen und im Computer von denen ist jedenfals noch keine Bearbeitung eingegangen.

1. War meine Antragstellung rechtzeitig genug?

2. Wenn es die fleissigen Elfen der ARGE es wider Erwarten nicht schaffen alles rechtzeitig in Sack und Tüten zu bekkommen, habe ich dann Anrecht auf einen 'Vorschuss' oder ähnliches? Miete etc. bezahlt sich ja nicht von allein.

Upsala
30.04.2007, 21:20
Servus Keoma!


Solange du schriftlich nachweisen kannst, dass der Antrag eingegangen ist, brauchst du dir erstmal keine Sorgen machen. Falls der Bescheid und das Geld nicht zeitig ankommen, kannst du zum Amt gehen und einen Barzahlung verlangen.

Keoma
30.04.2007, 23:52
Servus Keoma!


Solange du schriftlich nachweisen kannst, dass der Antrag eingegangen ist, brauchst du dir erstmal keine Sorgen machen. Falls der Bescheid und das Geld nicht zeitig ankommen, kannst du zum Amt gehen und einen Barzahlung verlangen.

Danke für die Antwort. Habe ich natürlich bestätigen lassen. Beim Jobcenter niese ich nichtmal ohne mir eine Bestätigung geben zu lassen, dass es rechtens war...

Hungrig
01.05.2007, 19:40
Oha... ich hab gestern bei mir beobachtet, dass keine Leistungen auf das Konto eingingen.
Muss dazu sagen, dass es bei mir sehr verworen war, ich habe zum 01.11.2006 einen Bescheid des Jobcenters bekommen, dass ich von denen Leistungen erhalte, allerdings ist es dann so gekommen, dass ich dann ab diesem Zeitraum Leistung nach Arbeitslosenbeihilfe für Soldaten auf Zeit bekommen habe, sprich das Arbeitsamt zahlte an das Jobcenter und das Jobcenter zahlte dann an mich...
Die gute Frau beim Jobcenter meinte dann im Januar, dass ich dann erst ab 25.02.2007 regulär HartzIV erhalte, da ich ja vorher noch AlbSaZ erhalte und somit mein Anspruch unangetastet bleibt. Nun hab ich dann mal nachgeforscht, warum ich nix erhalten habe und mir fiel auf, dass vom 01.11.2006 - 30.04.2007 HartzIV gewährt wurde, allerdings nur vom 25.02.2007 - 30.04.2007 gezahlt wurde, da ich ja vorher noch meinen Anspruch auf AlbSaZ hatte - ich dachte es wird immer für 6 Monate bewilligt? Ich hab gestern versucht die Frau am Jobcenter zu erreichen, war wohl aber nicht da und hat sich einen Brückentag gewähren lassen, den Folgeantrag hab ich schon ausgedruckt und fertig, hätte ich das vorher gewusst, dann hätte ich schon im Februar das Ding losgeschickt.

Oder wie läuft das jetzt mit 6 Monaten? Ich dachte, man bekommt für 6 Monate Leistungen bewilligt und ich hab für 2 Monate + 5 Tage erhalten?!

Jetzt wollte ich sie morgen ganz früh als erstes erreichen und dann mit ihr einen persönlichen Termin abmachen zu dem ich alles (2 Seiten mit n´paar Kreuzen...+ Unterschrift) mitbringe... muss ja schliesslich meine Miete bezahlen.


Wie gesagt, wenn ich für 6 Monate erhalten hätte, dann wäre das ganz klar für mich, dass ich 2 Monate vor Ablauf noch mal den Folgeantrag einreiche, aber in meinem Falle ging ich davon aus, dass ich bis zum 25.08.2007 vom Jobcenter Leistungen erhalte...

Upsala
01.05.2007, 21:02
Servus Hungrig!

Wie das mit den Leistungen für Soldaten aussieht kann ich dir nicht sagen. Wenn aber der Bewilligungszeitraum im April endete solltest du wohl besser Morgen persönlich dort antanzen und sehen, dass jemand den Antrag entgegennimmt. Lass dir den Empfang auf einer Kopie bestätigen. Die Hintergründe für den verkürzten Bewilligungszeitraum kannst du ja immer noch hinterfragen. Wichtig ist das der Folgeantrag rausgeht und dir möglichst bald das Geld wieder zur Verfügung steht.

Hungrig
01.05.2007, 21:06
Ja, das ist klar, scheinbar sind ja auch meine Befürchtungen eingetreten, jedoch lasse ich mich nicht ohne Kohle dort abspeisen, hat sich gegenüber Gestern ja nix geändert und mein Hunger ist gross, die Miete ist fällig und somit ...

Wollte ja nur, dass ich die Frau, hab ja ihre Durchwahl, den Antrag pers. entgegennimmt und wie damals im Eilverfahren (Antragsabgabe - Auszahlung 2h) diesem stattgegeben wird. Wer soll denn damit rechnen, dass nach 2 Monaten + 5 Tagen sowas passiert und 6-7 Wochen kann ich auch nicht warten, somit werde ich dort nicht einfach irgendjemandem den Antrag in die Hände geben - bis dahin bin ich aus der Wohnung geflogen und das wars mit dem Leben.

Ist es nicht so, dass ein Antrag ruht, wenn ein anderer mit Vorrang (AlbSaZ ist gleichzusetzen mit ALGI) in dem Zeitraum einspringt? So war jedenfalls meine Ansicht...

Upsala
01.05.2007, 21:12
Wer soll denn damit rechnen, dass nach 2 Monaten + 5 Tagen sowas passiert… Hast du keinen Bewilligungsbescheid erhalten? Daraus geht der Bewilligungszeitraum meist deutlich hervor.

Hungrig
01.05.2007, 21:21
Nach Prüfung gestern, stand in dem ersten (vom 01.11.2006 - 30.04.2007) dann wurde ja AlbSaZ bewilligt ... also totales Chaos, dann wurde der Anspruch auf AlbSaZ wieder gekürzt, die Kürzung wieder zurückgenommen und dann hat mir die Frau am Telefon gesagt, dass es alles jetzt in Ordnung ist, nach meinem Restanspruch von 120 Tagen AlbSaZ, beginnt mein Anspruch auf HartzIV - wer würde da nicht davon ausgehen, dass meine Annahme richtig wäre?! Stichwort "ruhender Anspruch" der dann halt einfach hinausgezögert wird durch das AlbSaZ.


also das ist meine gesamte Story...

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=12180&page=7

Upsala
01.05.2007, 21:38
Nun, wenn da 30.04.2007 steht, war das wohl der Stichtag. Was telefonisch erklärt wird spielt dabei keine Rolle. Leg Morgen den Folgeantrag vor und versuch ruhig den Sachverhalt zu klären.

Hungrig
03.05.2007, 11:51
Ich glaub, ich bin in meine SB verliebt ;)
Morgen früh um 0800 einen Termin bei ihr und dann bekomme ich die Leistungen in Bar.

StephanK
03.05.2007, 22:04
Ich glaub, ich bin in meine SB verliebt.Nee nee, was der Frühling doch so alles bewirkt... :razz: