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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ARGE lehnte Wohnungswechsel ab, was nun?


hergtus
23.02.2006, 14:53
Hallo, :wut:

ich hatte einen Antrag auf einen Umzug gestellt da es viele Probleme in der jetzigen Wohnung gibt.
Ich lebe mit meiner Freundin und unseren gemeinsamen Kind in einer 61qm Wohnung. Es gibt Probleme mit der Person die unter uns im Wohnt wir haben schon 2 BAmahnungen bekommen und stehen vor der Kündigung.
Außerdem ist meine Freundin Schwanger und bei vier Personen dürfte die Wohnung max. 90qm sein.
Wir wollten ja nur ne 4 Raum von 78qm der Wohnpreis wäre voll in Rahmen.

Uns wurde aber Mitgeteillt das KEIN Grund zu Umziehen vorliegt.
Soll ich mit meiner Freundin und Kind demnächst auf der Straße leben?

Bitte um eine Antwort!! :-x

StephanK
23.02.2006, 18:09
Die geradlinigste Sache wäre, bis zur Kündigung zu warten, denn dann kann die ARGE nicht mehr mauern. Aber dann wäre wahrscheinlich die neue Wohnung vergeben - und für die Nerven einer Schwangeren ist so 'ne Hängepartie auch nix.

Das Gesetz spricht nur davon, dass der Umzug erforderlich sein muss. Das ist ein Begriff, den man so oder so verstehen kann, und Eure ARGE versteht ihn offenbar sehr eng. Das "erforderlich" bezieht sich aber auch nur darauf, dass bei Erforderlichkeit die ARGE die Zusicherung geben muss. Die ganze Geschichte mit der Zusicherung vor dem Umzug ist aber ihrerseits nur eine Sollvorschrift: Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. (§ 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II)Wenn die Zusicherung nicht gegeben wird, bedeutet das nicht, dass deswegen die Miete in der neuen Wohnung nicht gezahlt würde - nur auf den Umzugskosten bleibt man selbst sitzen, und wahrscheinlich macht die ARGE 'ne Weile Ärger. Letztendlich weigern kann sie sich aber nicht.

So ein Konflikt-Kurs mit der ARGE ist zwar auch Stress, aber vielleicht bleibt Euch nichts anderes übrig.