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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ein-Euro-Jobber kämpft um sein Recht


Trollo
05.05.2005, 13:24
52-Jähriger fühlt sich als "billige Arbeitskraft" missbraucht
-Gütetermin vor Arbeitsgericht scheitert

Weiden. (wd)
Nur eine "Güteverhandlung" vor dem Arbeitsgericht.

Doch die Klage von Helmut W. wird bundesweit Wellen schlagen. Davon ist Wolfgang Lubig von der DGB-Rechtsschutz überzeugt.

Erstmals nämlich besteht ein Euro-Jobber darauf, dass die Regelungen des Sozialgesetzbuches II eingehalten werden
- nicht nur von den durch Hartz IV Gebeutelten, sondern auch vom "Maßnahmeträger".

Demnach muss das, was Bezieher von Arbeitslosengeld II in den so genannten "Arbeitsgelegenheiten" leisten, im allgemeinen caritativen Interesse und zusätzlich sein. Helmut W., Langzeitarbeitsloser, ist per Bescheid der Arbeitsgemeinschaft Fördern und Fördern vom 22. Dezember 2004 beim Malteser Hilfsdienst quasi "zwangsverpflichtet".

Doch nicht deshalb klagt er.
Den Job an sich hat er wirklich gern gemacht. Er fuhr Behinderte - meist sogar ohne Begleitung.

Aber er glaubt:
Das was er macht, darf er als Ein-Euro-Jobber gar nicht machen. Denn seine Arbeit ist weder zusätzlich (für die Touren gibt es seit Jahren Routenpläne) noch caritativ, denn der Malteser-Hilfsdienst rechne sie mit Sozialversicherungsträgern ab.

"Damit wird Geld verdient." Wenn er also einen "eigentlich ganz normalen Job" ausübt, dann fordere er den ihm dafür zustehenden Lohn (1153,20 Euro seit 1. Februar) und vor allem: ein "ganz reguläres Arbeitsverhältnis".

Keine zusätzliche Arbeit

Zunächst forsch ist der Auftritt des Vertreters des beklagten Malteser Hilfsdiensts:

Tobias Bluhm, stellvertretender Personalleiter Bayern/Thüringen, betont, dass sich der Dienst an das Gesetz halte. Mit seiner Rüge am Rechtsweg und dem Hinweis, für die Klage sei nicht das Arbeits-, sondern ein Sozialgericht zuständig, beißt er bei Richter Veit Zitzmann auf Granit.

"Ich glaube schon, dass wir die richtigen Ansprechpartner sind.
Wenn sich der Kläger darauf beruft, dass ein Arbeitsverhältnis vorliegt, sind wir zuständig."

Die Intention der Klage gehe wohl dahin, so mutmaßte der Richter, dass der Kläger nicht nach den Vorgaben des Bescheids eingesetzt werde.

Er zitierte aus dem Schriftsatz des Klägers, die "Arbeitsgelegenheit" sei nicht zusätzlich entstanden. Sie hätte ohne den Einsatz des Ein-Euro-Jobbers von regulären Arbeitnehmern ausgeführt werden müssen.

"Die Beklagte setzt somit den Kläger unter Umgehung der Vorschriften des Sozialgesetzbuches II zweckfremd als billige Arbeitskraft ein", folgerte Lubig. Da dies der MHD von Anfang an beabsichtigt habe, sei inzwischen eben doch ein echtes Arbeitsverhältnis entstanden.

Der Vertreter des Malteser Hilfsdienstes äußerte sich nicht zur Sache. Er betonte lediglich, dass der Ein-Euro-Jobber seit Jahresbeginn so eingesetzt würde, wie es mit der Arbeitsgemeinschaft Weiden-Neustadt/WN abgesprochen war.

Der MHD wollte eine Arbeitsgelegenheit anbieten, aber den Ein-Euro-Job nicht vergüten. Deshalb sei kein Arbeitsverhältnis begründet.

Beim Gütetermin schlugen beide Seiten einen Vergleich aus. Weiter verhandelt wird - aufgrund des vollen Terminkalenders der Kammer - erst im Spätsommer. Dazu forderte Richter Zitzmann Tobias Bluhm auf, "jemanden Verantwortlichen" mitzubringen - "es muss ja nicht gleich der Vorsitzende der Geschäftsführung, Karl Prinz zu Löwenstein aus Köln sein".

Jobber wird "geschnitten"

ver.di-Sekretär Karlheinz Winter kündigte an, dass Helmut W. umfangreiche Tätigkeitsnachweise liefern könne. Aber der Mann habe, seit sein "Arbeitgeber" von der Klage wisse, nichts mehr zu tun: Ihm sei diese Tätigkeit entzogen worden.

Er fühlt sich geschnitten und gemobbt. Helmut W.: "Das geht an die Nerven. Keiner traut sich noch mit mir zu reden. Ich stehe einsam und verlassen in der Ecke. Ich bin krank."

Andere der etwa zehn Ein-Euro-Jobber seien, soweit er wisse, für den MHD weiter als Fahrer unterwegs.

Artikel gefunden bei Oberpfalz net
http://www.oberpfalznetz.de/onetz/712635-118,1,0.html

Schneida
05.05.2005, 17:18
Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit

auf dieses urteil kann man allerdings gespannt sein und gleichzeitig hoffen, dass noch viel mehr Leute klagen.

Übel ist, dass Leute, die sowas auf sich nehmen, erhebliche Nachteile und Druck usw. in Kauf nehmen müssen. Das ist wohl leider so.

Schön wäre vermutlich, wenn hier Unterstützung käme mit höflichen und sachlichen Briefen an den "Maßnahmeträger". Und schön wäre auch, wenn Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen etc. Unterstützung - und zwar persönliche - beisteuern würden. Und wenn Kollegen den Mut aufbringen würden, mit dem Betroffenen weiterhin kollegialen, normalen Umgang zu pflegen, wäre das auch prima. Vermutlich haben sie Sorgen - leider oft auch berechtigt - als Sympathisanten eingestuft zu werden und befürchten ebenfalls Nachteile.

Ich wünsche dem Kläger Durchhaltevermögen, Freunde, Glück und einen vernünftigen und bezahlten Job.

:sapplaus:

Grüße

E.Schneider

Betroffener
05.05.2005, 22:00
Ergänzung von mir:

In Berlin werden z.B. in einer öffentlich geförderten Maßnahme ALG-II Empfänger als 1 Euro Jobber jeweils für 6 Monate in Kindergärten (auch in Sonderkindergärten mit teilweise authistischen Kindern) als Unterstützung der personell unterbesetzten Kindergärten eingesetzt (wobei zum Einen die Auswahl der dafür eingesetzten Menschen teilweise erschreckend ist (vom Drogenabhängigen bis Kinderhassern scheint alles dabei zu sein), zum Anderen die eigentliche Perspektivlosigkeit nach Ablauf der 6 Monate.
Selbst die anerkannt Besten aus den jeweiligen Gruppen haben keine Chance auf eine Übernahme oder Weiterbeschäftigung in irgendeiner Form.

Warum auch - es stehen ja für die nächsten 6 Monate wieder andere 1 Euro Jobber zur Verfügung, die eigenes Fachpersonal zwar nicht ersetzen, aber die eigentlich erforderliche Einstellung von einigen echten ausgebildeten arbeistlosen ErzieherInnen weiter wirkungsvoll verhindern.

Und ich denke auch, daß die Einrichtungen dafür auch noch Geld bekommen von der BA, damit die die 1 Euro Jobber dort beschäftigen und rechnen gegenüber den Eltern die vollen Sätze ab - ebenso wie im obigen Beispiel der Malteser Hilfsdienst für den mit 1 Euro-Jobbern realisierten Fahrdienst - was fürher auch von Zivildienst leistenden gemacht wurde.

Ein anderes großes Problem spielt hier nämlich auch mit hinein.

Durch den praktischen Wegfall der Wehrpflicht stehen auch keine Zivildienst leistenden mehr zur Verfügung als preiswert (aus)genutzte Arbeitskräfte in den diversen Hilfsdiensten.

Obwohl die dafür schon nicht viel bekommen haben, sind natürlich 1 Euro Jobber mit noch weniger Rechten hier noch billiger einsetzbar und werden dazu noch nach 6 Monaten mehr oder weniger automatisch ersetzt.

Was hier abläuft ist eine riesige Arbeitsverhinderungsmaßnahme gerade bei den sozialen Diensten.

Schneida
06.05.2005, 15:33
Zusätzlichkeit etc.

Die Situation, dass Leute in 1 Euro Jobs gesteckt werden, ohne dass Übernahmeaussichten bestehen und dass Regelaufgaben wahrgenommen werden, also dass keinesfalls zusätzliche Aufgaben oder Projekte entwickelt werden, gab es in ähnlicher Form vorher bei ABM oder Hilfe-zur-Arbeit-Stellen auch. Z.B. in Kindergärten - auch in städtischen - war es teilweise seit über 10 Jahren üblich, dass die Küchenkraft immer eine ABM oder HzA-Stelle war. Da es so gut wie keine Küchenkraftstellen auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt, war diese "Qualifizierung" außerordentlich fragwürdig.

Die Analyse, das die arbeitsmarktpolitischen Instrumente ABM und HzA kaum den gewünschten Integrationserfolg auf dem ersten Arbeitsmarkt gebracht haben, war Bestandteil der Argumentation für Hartz IV!!!!

Und nun macht man genau das gleiche - nur mit noch kürzeren Verträgen, ohne arbeitsvertraglichen Status also ohne arbeitsrechtlichen Schutz und mit beschissener Bezahlung. Wenn das nicht zynisch ist, weiß ich es nicht.

:kotz:

Vorher konnte man sich zumindest ein reguläres Arbeitszeugnis ausstellen lassen, zwar über eine befristete Tätigkeit aber immerhin. Damit konnte man wenigstens einen halbwegs anständigen Lebenslauf in der Bewerbung liefern. Das ist damit auch kaputt, den ein Zeugnis über eine Arbeitsgelegenheit wird bei den meisten potenziellen Arbeitgebern eher auf Punktabzug hinauslaufen.

Außerdem wird derzeit tatsächlich sehr wahllos irgendwo rein gestopft. Auch in der Altenpflege oder in der Arbeit mit behinderten Mensschen ist es eine mittlere Katastrophe, Leute einzusetzen, die weder die Eignung, noch die Motivation, noch die Kenntnisse haben. Und es ist verantwortungslos gegenüber den Senioren, behinderten Menschen und natürlich auch gegenüber Kindern.

Dieser pauschale Zumutbarkeitsquatsch ist unerträglich. Das gilt für die Spargelstecher ganauso wie für soziale Dienste. Das kann einfach nicht jeder. Und ich möchte die Beamten der ARGE sehen, die Spargel stechen oder Altenpflege machen oder mit behinderten Menschen arbeiten.

Es ist ziemlich übel ...

:hairsup:

Hoffentlich klagen ganz viele ...

Grüße

E.Schneider

Betroffener
06.05.2005, 20:54
Es ist jetzt passiert, was immer als große Gefahr gesehen wurde.
Die 1 Euro Jobs verdrängen Arbeitsplätze auf dem sogenannten 1. Arbeitsmarkt und werden als Ersatz für die viel teureren Zivildienst leistenden eingesetzt, die aber auch schon um ein vielfaches billiger waren, als reguläre Kräfte.

Es ist ziemlich übel ...

haarsträubend

Hoffentlich klagen ganz viele ...
Und genau hier beginnt das nächste Problem.
Ebenso wie bei vielen anderen Dingen reagiert die Bevölkerung darauf nicht.
Ausserdem setzt man sich damit erst so richtig in die Nesseln (wie man ja auch an obiger Darstellung schon ersehen kann.

Hierzu gehört eine gehörige Portion Mut und Wut sowas anzufangen und jede Menge Stehvermögen, um es auch bis zum Ende durch zu ziehen.

Und selbst wenn der Mann am Ende Recht bekommt, dürfte er wohl auch bei seiner betreuenden Agentur unten durch sein - weil er ein Einzelkämpfer ist (der richtig Stress macht) und auch bleiben wird. Die angebotene Hilfe besteht doch seitens anderer Organisationen überwiegend nur darin, sowas für sich auszuschlachten. Wenn es vorbei ist, steht der arme Mann vollkommen alleine da und keiner wird sich um ihn kümmern.
Andere werden möglicherweise später von seinem Einsatz profitieren, aber er selber hat sich erst Mal ins Abseits gestellt.
Meinen Respekt dafür und gutes Gelingen.

Schneida
25.06.2005, 14:28
Helmut W.

zum aktuellen Stand in dieser Auseinandersetzung.

Der Kläger ist mittlerweile nicht mehr dort, er ist wohl mehr oder weniger rausgeekelt worden. Allerdings hat er keine Sanktionen seitens der ARGE bekommen, keine Kürzungen. Hat man sich wohl nicht getraut, um den Fall nicht noch spektakulärer in die Öffentlichkeit zu bringen.

Ich halte weiter die Daumen.

Die Gewerkschaftsgruppe (glaube in Weiden) ist ebenfalls sehr aktiv dabei, den Rechtsweg zu beschreiten.

Ich setze weiter auf unsere Justiz. Hätte ich vor 20 Jahren nicht für möglich gehalten, dass die Gerichte mal die wichtigste Schutzinstanz in Sachen Sozialstaatlichkeit sein würden.


:Respekt:

gegenüber integren Richtern

E.Schneider