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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag wird laut Sachbearbeiterin abgelehnt


TwoFaZe
23.02.2006, 15:47
Hallo,

ich war heute beim Arbeitsamt um meinen Antrag abzugeben. Schön und gut. Ich bin 25 Jahre jung, wohne bei meinen beiden Eltern zusammen mit meinem Bruder. Meine Eltern haben zusammen einen Nettoverdienst von ca. 2500 euro pro Monat. Mein Bruder bezieht ALG2. Meine Eltern besitzen ein Haus, das schon abbezahlt ist. Mein Vater hat eine Vollzeit- und meine Mutter eine Teilzeitstelle.

Jetzt hat mir diese freundliche Mitarbeiterin gesagt, dass meine Eltern zuviel Geld verdienen und sie mich unterstützen müssten. Ich habe darauf gesagt, dass ich nicht mehr unter 25 bin und keine finanzielle Unterstützung von meinen Eltern bekomme (Das hab ich ihr schriftlich vorgelegt, wo meine Eltern unterschrieben haben, dass sie mich nicht finanziell unterstützen). Ich bezahle ein monatliches Kostgeld. Daraufhin sagte sie mir, dass meine Eltern mir immer verpflichtet wären. Diese sollen Kindergeld beantragen, damit ich davon meine Krankenkasse bezahlen kann. Das kann doch nicht sein, oder?

Das kann ich echt nicht glauben. Sind mir meine Eltern ein Leben lang verpflichtet, auch wenn ich in einer eigenen Wohnung wohnen würde? Sie sagte mir, dass es eine Gesetzesänderung gegeben hätte.

Für jede Hilfe dankbar!

TwoFaZe

StephanK
27.02.2006, 13:39
Daraufhin sagte sie mir, dass meine Eltern mir immer verpflichtet wären. Diese sollen Kindergeld beantragen, damit ich davon meine Krankenkasse bezahlen kann. Das kann doch nicht sein, oder?
Das kann ich echt nicht glauben. Sind mir meine Eltern ein Leben lang verpflichtet, auch wenn ich in einer eigenen Wohnung wohnen würde? Sie sagte mir, dass es eine Gesetzesänderung gegeben hätte.Zunächst mal: die wechselseitige Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kindern gilt lebenslang, allerdings mit Abstufungen. So lange Kinder noch in der Ausbildung (einschließlich einer [ersten] Berufsausbildung) sind, ist diese Unterhaltspflicht recht streng und verlangt den Eltern nötigenfalls auch Einschränkungen in ihrer eigenen Lebensführung ab. Wenn die Kinder ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und - jedenfalls theoretisch - wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen können, ist diese Unterhaltspflicht weniger streng, d.h. die Eltern können mehr für sich selbst behalten.

Lies bitte mal den entsprechenden Abschnitt hier in Info-Alg II durch:
http://forum.arbeitslosennetz.de/faq.php#26

Dort findest Du auch, dass es schon einen Unterschied bedeutet, ob Du noch im elterlichen Haushalt wohnst oder nicht mehr. Allerdings wäre der Unterschied bei den Einkommensverhältnissen Deiner Eltern nur minimal.

Kindergeld gibt es für Dich aber nur, falls Du noch in einer Berufsausbildung (einschl. Studium) bist.