Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bundesweite Verfügbarkeit verlangt?
Devilchen
23.02.2006, 12:15
Ich habe bald ein Gespräch mit einem Arbeitsvermittler, zur Vorbereitung muß ich ein sogenanntes "Arbeitspaket" ausfüllen.
In der 2.Frage geht es um Gründe, die gegen eine bundesweite Vermittlung bzw. Montagetätigkeit sprechen. Ich habe keine Lust irgendwo bundesweit vermittelt zu werden. Was kann man da für Gründe angeben, die akzeptiert werden????
Ich möchte regional vermittelt werden, Umkreis von 50- 70km max.
Danke
Hallo devilchen,
- ich weiß ja nicht ob DU dort familiär gebunden bist, dort jemand aus der Familie zu pflegen hast, oder sonstwie sozial an Deine Umgebung gebunden bist.
- was aber immer geht wären das Entwurzelungsängste, b.z.w. daß das herausreißen aus Deinem jetzigen sozialen Umfeld zur Folge hätte das Du arbeitsunfähig werden würdest. Muß man sich dann natürlich auf Nachfragen vom Amt beim Arzt attestieren lassen.
MfG
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Devilchen
23.02.2006, 14:41
Danke, erstmal für die schnelle Antwort. :-)
Mein erster Gedanke war auch, familäre Bindung, hab meine Oma zu pflegen oder so ähnlich. Aber auf dem Deckblatt steht: mit zubringen sind: u.a. "bei Pflege von Angehörigen den Nachweis über die Pflegestufe"
Damit fällt diese "Ausrede" schon mal flach... :cry:
Gebunden bin ich auch nicht und Kinder hab ich auch keine.
Entwurzelungsängste??? Ist das nicht ein bisschen übertrieben, welcher arzt bescheinigt einem den sowas???
Gibts da nicht noch ne andere Möglichkeit?
Mal noch ne andere Frage: Ist das Arbeitsamt eigentlich verpflichtet mir zuerst regionale Stellenangebote zu schicken oder dürfen die mich sofort bundesweit vermitteln (wenn ich keine Gründe finde, die dagegen sprechen)?
StephanK
23.02.2006, 17:19
Ich habe diese Beiträge mal aus dem bisherigen Diskussionsfaden herausgelöst und einen selbständigen Diskussionsfaden daraus gemacht, weil das schon ein eigenes Thema ist.
Gibts da nicht noch ne andere Möglichkeit?
Mal noch ne andere Frage: Ist das Arbeitsamt eigentlich verpflichtet mir zuerst regionale Stellenangebote zu schicken oder dürfen die mich sofort bundesweit vermitteln (wenn ich keine Gründe finde, die dagegen sprechen)?
Von Anfang an bundesweite Stellenangebote sind eigentlich nur in den Berufen zulässig, in denen bundesweite Mobilität üblich ist und daher erwartet wird.
Ich empfehle Dir, einmal die Vorschrift anzusehen, die das regelt, nämlich den § 121 SGB III und die interne Dienstanweisung dazu, die für die Mitarbeiter der Bundesagentur gilt. Du findest das hier:
http://www.my-sozialberatung.de/files/da3s121.pdf
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