Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : festgelegtes sparbuch --> riesterrente
saschaberlin
23.02.2006, 18:45
Es existiert ein sparvertrag von 2001(vor riesterrente), der dies jahr ausläuft und direkt als nachzahlung meiner geringen Rentenbeiträge benutzt werden sollte. Kann das Arbeitsamt mir ALG2 ler diesen Betrag einsacken bzw. zum Verbrauch auffordern?
Bin 39--freibetrag also 7800, habe 2.300 Euro auf einem Sparbuch, der jetzige anfallende Betrag liegt bei ca. 11.000 Euro.
StephanK
23.02.2006, 20:49
Ich sehe leider keine Möglichkeit, das Geld vor dem Zugriff der ARGE zu retten. Aber vielleicht gibt es hier in Geldangelegenheiten kreativere Köpfe als ich einer bin?
saschaberlin
19.03.2006, 11:36
Sparbuch wurde bei Geburt von großmutter angelegt und liegt seitdem (39 Jahre) bei ihr unter Verschluß.
habe ein BGH Urteil vom Januar 2005 (X ZR 264/02) entdeckt, daß ein solches Vermögen von den Enkeln nicht herausverlangt werden kann ; bzw. daß die Oma zu Lebzeiten damit machen kann, was sie willl........
sowas ist doch auch ähnlich einem mietkautions- sparbuch, oder? Und das ist nicht verfügbar bzw. verwertbar.....
StephanK
19.03.2006, 12:18
habe ein BGH Urteil vom Januar 2005 (X ZR 264/02) entdeckt, daß ein solches Vermögen von den Enkeln nicht herausverlangt werden kann ; bzw. daß die Oma zu Lebzeiten damit machen kann, was sie willl........WOW - Du bist ja fit! Ich werde das mal nachlesen und überlegen, ob man da eine Parallele ziehen kann.
sowas ist doch auch ähnlich einem mietkautions- sparbuch, oder? Und das ist nicht verfügbar bzw. verwertbar.....Das ist meiner Meinung nach nicht vergleichbar, weil die Kautionssumme in das Eigentum des Vermieters übergeht und "nur" treuhänderisch gebunden ist. Beim Thema Mietkaution geht's also nicht um das Geld selbst, sondern um den Rückübertragungsanspruch; dieser wäre eigentlich als Vermögen anzurechnen, wird aber nicht angerechnet, weil er der Verfügung des Mieters entzogen ist.
StephanK
19.03.2006, 15:08
Ich habe das BGH-Urteil inzwischen nachgelesen und denke, dass es sich auch auf Deine Situation anwenden lässt. Im Rahmen des SGB II geht es ja sozusagen ganz praktisch um die Frage, ob man Vermögen aktuell zum Lebensunterhalt einsetzen kann (und damit nicht bedürftig ist oder wird), und das wird man bei dieser Situation, wie sie bei Dir gegeben ist, nicht annehmen können. Platt gesagt: Da hat die Olle voll die Hand drauf :wink:
Wenn die ARGE überhaupt davon weiss, wirst Du halt die Situation erklären müssen und solltest dabei dann nötigenfalls auch auf das BGH-Urteil hinweisen. Wenn nicht, halte ich es nicht für erforderlich, sie darüber zu informieren, denn dieses Vermögen ist nicht verfügbar und auch nicht "zu verflüssigen".
saschaberlin
08.01.2007, 13:49
um das hier einmal nachzutragen für ähnlich gelagerte Fälle:
Bin zu meiner Vorladung (Erklären Sie mir das mal mit dem dicken Sparbuch, das angeblich seit ihrer Geburt bei der Oma liegt und wofür sie eine Vollmacht hat...) hin und habe das Leitsatzurteil (s.o) ausgedruckt und noch die Erläuterungen aus NJW (irgendwo im Netz gefunden) mitgenommen UND EINEN ZEUGEN!
Der Beamte war völlig baff. Ich hab ihn dann gefragt, ob meine Oma nach der Rechtslage des Urteils also frei über das von ihr eingezahlte Geld auf das Sparbuch auf meinen Namen frei verfügen kann und er meinte: Es sieht so aus. Vorsichtig formuliert, aber immerhin.
Und als ich meiner Großmutter dann klargemacht hatte, daß im Falle ihres Todes (die Dame ist 92) das Amt mich zwingen könnte, das schöne Geld zum profanen Lebensunterhalt zu verbrauchen hätte, hat sie selber die ca. 11.000 Euro, wie ja sowieso geplant für meine Alterssicherung in meine Riester- Rente (Bayrische Versorgungskammer, Versorgungsanstalt d. dt. Bühnen) eingezahlt und meine Erwartung dort um mehr als 200 Euro erhöht.
Jetzt ist das Sparbuch erloschen.
PS: Die Fach- Anwältin für Sozialrecht, die ich vorher für 70 Euro konsultiert hatte (wegen vermeintlichem Vermögen keinen Beratungsschein), hat mir überhaupt nicht geholfen, weil sie das Urteil nicht kannte und mir das genaue Gegenteil geraten hat. Eigentlich hätte sie mir das Geld echt wiedergeben sollen- wegen mangelhafter Leistung......
StephanK
08.01.2007, 15:15
Erfreulich, dass Du die alte Dame hast überzeugen und das Geld in eine "Hartz IV-feste" Anlageform hast überführen können!
Fast bin ich versucht, nach Deinem Beruf zu fragen bzw. danach, ob Du Deine Spürnase nicht beruflich einsetzen kannst. :engel:
saschaberlin
12.01.2007, 13:04
Hallo StephanK!
Gebe zu: Jurastudium 1985-1989 ,aber nur erfolgreiche Zwischenprüfung und Praktika, kein erstes Staatsexamen, dann Bühnenberuf.......
Wenn der Herrgott mir eine Flatrate schenkt, hier gerne mehr....
Solltet Ihr eine Beratungsstelle in Berlin kennen, die mich brauchen könnte, laßt es mich wissen!
Solltet Ihr eine Beratungsstelle in Berlin kennen, die mich brauchen könnte, laßt es mich wissen!
Hallo saschaberlin,
dann schaue doch hier mal nach und frage direkt vor Ort
Adressverzeichnis der Beratungsstellen (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)
Ich finde Dein Angebot sehr gut. :-)
Gruß
StephanK
12.01.2007, 16:07
Gebe zu: Jurastudium 1985-1989 ,aber nur erfolgreiche Zwischenprüfung und Praktika, kein erstes Staatsexamen, dann Bühnenberuf.......Wärest Du jetzt nicht ebenso arbeitslos wie ich, würde ich Dich wahrscheinlich darum beneiden, rechtzeitig den Absprung gefunden zu haben... :engel:
um das hier einmal nachzutragen für ähnlich gelagerte Fälle:
Bin zu meiner Vorladung (Erklären Sie mir das mal mit dem dicken Sparbuch, das angeblich seit ihrer Geburt bei der Oma liegt und wofür sie eine Vollmacht hat...) hin und habe das Leitsatzurteil (s.o) ausgedruckt und noch die Erläuterungen aus NJW (irgendwo im Netz gefunden) mitgenommen UND EINEN ZEUGEN!
Der Beamte war völlig baff. Ich hab ihn dann gefragt, ob meine Oma nach der Rechtslage des Urteils also frei über das von ihr eingezahlte Geld auf das Sparbuch auf meinen Namen frei verfügen kann und er meinte: Es sieht so aus. Vorsichtig formuliert, aber immerhin.
Und als ich meiner Großmutter dann klargemacht hatte, daß im Falle ihres Todes (die Dame ist 92) das Amt mich zwingen könnte, das schöne Geld zum profanen Lebensunterhalt zu verbrauchen hätte, hat sie selber die ca. 11.000 Euro, wie ja sowieso geplant für meine Alterssicherung in meine Riester- Rente (Bayrische Versorgungskammer, Versorgungsanstalt d. dt. Bühnen) eingezahlt und meine Erwartung dort um mehr als 200 Euro erhöht.
Jetzt ist das Sparbuch erloschen.
PS: Die Fach- Anwältin für Sozialrecht, die ich vorher für 70 Euro konsultiert hatte (wegen vermeintlichem Vermögen keinen Beratungsschein), hat mir überhaupt nicht geholfen, weil sie das Urteil nicht kannte und mir das genaue Gegenteil geraten hat. Eigentlich hätte sie mir das Geld echt wiedergeben sollen- wegen mangelhafter Leistung......
Hallo dazu hätte ich gleich mal eine Frage, ich beziehe noch kein Hartz IV, daher möchte ich meine Aktien, die leider nur noch die Hälfte wert sind in eine Riesterrente die ich noch nicht habe einzahlen,
hat sie selber die ca. 11.000 Euro, wie ja sowieso geplant für meine Alterssicherung in meine Riester- Rente (Bayrische Versorgungskammer, Versorgungsanstalt d. dt. Bühnen) eingezahlt und meine Erwartung dort um mehr als 200 Euro erhöht.
Laut deines Absatzes; scheint das wohl zu machen sein, oder?
Ich habe 2002 nachdem ich 3 Monate arbeitslos war meine Direktversicherung (private Rentenvers.) beitragsfrei stellen lassen. 2003 eine neue Versicherung abgeschlossen und die Hartz IV festmachen lassen, komme vor dem 65 Lebensjahr da nicht ran und kann sie auch nicht beleihen. Wollte die Beitragsfreie zwar wieder aktivieren, hätte da aber einer neuen Klausel zustimmen müssen.
Ich muss spätestens ab 1.März zum Amt, mein Erspartes ist verbraucht, bis auf die Beitragsfreie und den kleinen Aktienanteil. Ich hätte nie vermutet, da mal rein zu rutschen, du bestimmt auch nicht.
Auf eine Antwort von dir oder euch, freue ich mich.
Lg. Aenne
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